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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

  • Schnelle Lieferung und Abholung

  • Klare Pauschalpreise

  • 14 Tage Mietfrei

  • Container in vielen Größen

Holz entsorgen

Mit unserem Altholz-Container machen wir die Entsorgung von unbehandeltem Holz (A1-A3) so unkompliziert wie möglich. Profitieren Sie von 14 Tagen kostenfreier Miete, transparenten Pauschalpreisen ohne versteckte Gebühren und einer pünktlichen Lieferung sowie zuverlässigen Abholung. So bleibt Ihre Baustelle effizient und sauber – ohne böse Überraschungen.

Zusätzlich bieten wir Ihnen die Entsorgung von behandelten Holz an.

Altholz Container bestellen!


Was ist unbehandeltes Holz (A1-A3)

Unbehandeltes Holz zählt zu den am häufigsten anfallenden Holzabfällen, insbesondere bei Bau- und Renovierungsprojekten. Es gehört zur Altholzkategorie A1-A3 und wird nach seinem Zustand und der möglichen Belastung durch Fremdstoffe unterschieden.

  • A1 – Naturbelassenes Holz:
    Hierzu zählt Holz, das keinerlei chemische oder physikalische Behandlung erfahren hat. Beispiele sind Holzreste aus der Forstwirtschaft, Bauholz ohne Beschichtungen oder reine Paletten. Dieses Holz kann problemlos recycelt oder thermisch verwertet werden.
  • A2 – Mechanisch behandeltes Holz:
    A2-Holz wurde mechanisch bearbeitet, beispielsweise durch Sägen oder Hobeln. Es kann minimal verschmutzt sein, etwa durch Nägel oder Schrauben, enthält aber keine chemischen Beschichtungen oder Lacke.
  • A3 – Leicht beschichtetes Holz:
    Diese Kategorie umfasst Holz, das lediglich geringfügig behandelt wurde, etwa durch wasserlösliche Leime, Farben oder Lacke. Auch Holz mit leichten Verunreinigungen, wie etwa Tapetenresten, fällt unter diese Klasse.

Warum die Unterscheidung wichtig ist
Die Einteilung in A1-A3 ist entscheidend für die fachgerechte Entsorgung und das Recycling von Altholz. Während unbehandeltes Holz (A1) meist direkt wiederverwertet werden kann, benötigt leicht behandeltes Holz (A3) spezielle Verfahren, um Rückstände umweltgerecht zu entfernen.

Wichtige Infos

Was darf in den Container für die Holzentsorgung?

  • Erlaubte Abfälle

    • Abbruchholz
    • Bauholz
    • (Küchen-) Arbeitsplatten aus Holz
    • Möbelholz (z.B. Türen und Regale)
    • Palettenholz
    • Spanplatten
    • Verpackungsholz
  • Nicht erlaubte Abfälle

    • Bahnschwellen
    • Hopfenstangen
    • Imprägniertes Holz (z.B. Holz einer Laube)
    • Jägerzäune
    • Leitungsmasten
    • Mit Schadstoffen behaftetes Holz (z.B. mit Dachpappe)
    • Schadstoffbelastetes Holz
    • Rebpfähle
    • Alles Weitere, was nicht komplett aus Holz besteht

So befüllen Sie den Altholz-Container richtig

Damit die Entsorgung von Altholz (A1-A3) effizient und umweltgerecht erfolgen kann, ist es wichtig, den Container korrekt zu befüllen. Mit ein paar einfachen Tipps stellen Sie sicher, dass alles reibungslos abläuft:

Nur erlaubtes Material einfüllen

In den Altholz-Container dürfen ausschließlich Holzabfälle der Kategorien A1 bis A3, wie:

  • Naturbelassenes Holz (z. B. Balken, Bretter, Paletten)
  • Mechanisch bearbeitetes Holz ohne chemische Beschichtungen
  • Leicht behandelte Holzreste mit wasserlöslichen Farben oder Leimen
Holzreste richtig vorbereiten

Sperrige Holzteile sollten vorab zerkleinert werden, um Platz zu sparen. Entfernen Sie, wenn möglich, größere Fremdstoffe wie Nägel oder Schrauben. Diese sind in kleinen Mengen erlaubt, sollten aber nicht überhandnehmen.

Keine Überladung des Containers

Achten Sie darauf, den Container nicht über die Ladekante hinaus zu befüllen. Eine Überladung kann den Transport erschweren oder gar verhindern. Zudem könnten zusätzliche Kosten entstehen.

Material sauber schichten

Schichten Sie das Holz kompakt und möglichst flach. So nutzen Sie das Volumen optimal aus und erleichtern die spätere Entsorgung und Wiederverwertung.

Altholz entsorgen Kosten

Wir bieten Ihnen für die Altholzentsorgung transparente Pauschalpreise an. Je nach Region können die Kosten für Holz entsorgen variieren. Ihr Container wird zum klaren Pauschalpreis geliefert und abgeholt – ohne überraschende Zusatzgebühren, solange die Füllbedingungen eingehalten werden.

Containergrößen

Die angebotenen Containergrößen für die Holzentsorgung unterscheiden sich je nach Region. Sie reichen von 1,5 m³ bis 40 m³.

Hinweise für die Entsorgung von Altholz

Lieferung und Abholung bei SERO Entsorgung

Wir bieten Ihnen maximale Flexibilität: Wählen Sie bei Ihrer Bestellung einen Wunschtermin und ein vierstündiges Lieferfenster. Sobald Ihr Container für Holz A1-A3 gefüllt ist, holen wir ihn termingerecht ab – wie Sie es im „Entleerungsrhythmus“ festgelegt haben.

Wichtige Hinweise für Lieferung und Abholung
Zufahrtsbedingungen und Stellfläche

Damit die Lieferung und Abholung reibungslos verläuft, müssen Zufahrtswege und der Stellplatz des Containers für Fahrzeuge mit bis zu 26 Tonnen geeignet sein. Besonders zu beachten:

  • Gehwege oder nicht tragfähige Flächen sollten vermieden werden, um Schäden zu verhindern, die nicht von uns übernommen werden können.
  • Die Zufahrtsstraße benötigt eine Mindestbreite von 3,5 Metern. Enge Gassen können problematisch sein, da der LKW einen größeren Wendekreis als ein PKW hat.
Vermeidung von Leerfahrten

Für unverschuldete Leerfahrten berechnen wir eine Pauschale. Um dies zu vermeiden, stellen Sie sicher, dass der Container wie vereinbart zugänglich ist.

Regelungen für die Nutzung öffentlicher Flächen
Absetzmulden (bis 10 m³):
  • Die Aufstellung auf öffentlichem Grund ist bis zu 10 Tage ohne Genehmigung möglich, sofern die Fläche nicht größer als 10 m² ist.
  • Bei längerer Nutzungsdauer, mehreren Containern oder größeren Stellflächen ist eine Genehmigung vom Tiefbauamt erforderlich.
  • Auf Privatgrundstücken ist keine Genehmigung nötig.
Abrollcontainer (ab 11 m³):
  • Für die Aufstellung auf öffentlichem Grund ist eine Genehmigung immer erforderlich.
  • Auf Privatgrundstücken ist keine Genehmigung erforderlich.
Halteverbotszonen und Parkschilder:

Für die Nutzung öffentlicher Flächen sind Halte- und Parkverbotsschilder erforderlich, die mindestens 72 Stunden vor der Containerlieferung aufgestellt werden müssen. Solche Services können bequem über Plattformen wie www.halteverbotszonen.com organisiert werden.

Mit SERO Entsorgung bleibt die Containerlieferung und -abholung unkompliziert und transparent – genau so, wie Sie es erwarten!

Gesetzliche Anforderungen an die Entsorgung von unbehandelten Holz

Die fachgerechte Entsorgung von unbehandeltem Holz (A1-A3) unterliegt in Deutschland klaren gesetzlichen Vorgaben.

Einordnung gemäß Altholzverordnung (AltholzV)

Die Altholzverordnung (AltholzV) regelt in Deutschland die Entsorgung und Verwertung von Holzabfällen. Unbehandeltes Holz der Kategorien A1 bis A3 wird wie folgt definiert:

  • A1: Naturbelassenes Holz ohne Beschichtungen oder Verunreinigungen.
  • A2: Mechanisch bearbeitetes Holz (z. B. gesägt, gehobelt), ohne chemische Behandlungen.
  • A3: Leicht behandeltes Holz mit wasserlöslichen Farben, Leimen oder minimalen Fremdstoffen.

Nur Holz dieser Kategorien darf in Altholz-Containern für unbehandeltes Holz entsorgt werden. Belastetes oder stark behandeltes Holz (z. B. A4) muss gesondert entsorgt werden.

Getrennte Erfassungspflicht

Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind Abfallerzeuger verpflichtet, Holzabfälle getrennt zu erfassen. Das bedeutet, unbehandeltes Holz darf nicht mit anderen Abfallarten wie Plastik, Metall oder belastetem Holz vermischt werden. Eine saubere Trennung erleichtert die Wiederverwertung und minimiert Entsorgungskosten.

Recycling und Verwertungspflicht

Die Altholzverordnung schreibt vor, dass unbehandeltes Holz bevorzugt recycelt werden soll. Es wird beispielsweise zur Herstellung von Holzwerkstoffen wie Spanplatten genutzt oder thermisch verwertet, um Energie zu gewinnen. Dadurch wird der Rohstoff Holz effektiv wiederverwendet und die Umwelt geschont.

Nachweis- und Dokumentationspflichten

Gewerbliche Abfallerzeuger, wie Bauunternehmen oder Handwerksbetriebe, müssen die Entsorgung von Holzabfällen dokumentieren. Dies umfasst:

  • Nachweise über die Abgabe bei einem zugelassenen Entsorgungsbetrieb.
  • Belege für die ordnungsgemäße Verwertung oder Entsorgung der Materialien.

Private Haushalte sind von dieser Nachweispflicht in der Regel ausgenommen, sollten jedoch ebenfalls darauf achten, unbehandeltes Holz korrekt zu entsorgen.

Einhaltung der Transport- und Entsorgungsvorgaben

Für den Transport und die Lagerung von unbehandeltem Holz gelten ebenfalls Anforderungen:

  • Container für Holzabfälle müssen sicher befüllt werden, ohne Überladung oder unzulässige Fremdstoffe.
  • Der Transport darf nur von zugelassenen Entsorgungsunternehmen durchgeführt werden.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

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