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Wir entsorgen Akten und mehr in ganz Deutschland

Füllbedingungen

Oft stellt sich die Frage, welche Abfälle wie zu entsorgen sind und was doch nicht in den jeweiligen Behälter oder Container darf. Wir haben für Sie eine Übersicht zusammengestellt, welche Ihnen einen Überblick über die allgemeinen Vorgaben zur Entsorgung von Abfällen bietet.

Beachten Sie bitte, dass Sie uns bei Rückfragen oder Unsicherheiten gern direkt kontaktieren und beraten lassen können. Sollten die Füllbedingungen bei einzelnen Abfallarten nicht eingehalten werden, können Mehrkosten entstehen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Aktenvernichtung
  2. Asbest
  3. Baumischabfall
  4. Datenträger/Festplatten
  5. Erdaushub
  6. Gartenabfall / Grünschnitt
  7. Gemischter Siedlungsabfall / Hausmüll
  8. Gewerbeabfall
  9. Holz
  10. Sperrmüll

Aktenvernichtung

Mit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018 ist die Vernichtung von Akten klar geregelt. Um Akten ordnungsgemäß vernichten zu können, müssen folgende Bedingungen eingehalten werden.

Was darf in Aktenvernichtungsbehälter?

  • Aktenordner
  • Dokumentenmappen aus Papier und Pappe
  • Vereinzelte Klarsichtfolien (nicht jede Seite)

Was darf nicht entsorgt werden?

  • Hefter aus Kunststoff
  • Elektronische Datenträger (CD´s, DVD´s, Festplatten, Magnetbänder, Mikrofiche, Mikrofilme und Röntgenbilder): Nutzen Sie dafür unsere Tonne für die Datenträger oder Festplatten
  • Große Mengen Klarsichtfolien
  • Alle weiteren Bestandteile die nicht aus Pappe und Papier sind

Asbest

Da Asbest zu den gefährlichen Abfällen gehört, gelten besondere gesetzliche Vorgaben.

Hinweis: Asbest muss immer in speziell gekennzeichneten Big Bags verpackt sein. Das gilt auch, wenn Sie dafür einen Container bestellen! Entsprechende Big Bags können Sie direkt online bestellen.

Was darf als Asbest entsorgt werden?

  • Abfälle aus gebundenem Asbest bzw. Asbestzement / Faserzement
  • Asbestplatten
  • Begrenzungsplatten
  • Blumenkübel
  • Wellasbest

Was darf nicht als Asbest entsorgt werden?

Alle Bestandteile, die nicht aus Asbest bzw. Asbestzement sind.

Baumischabfall

Über Baumischabfall können viele verschiedene Abfälle von Bauvorhaben gemischt entsorgt werden. Dennoch gibt es auch hier Einschränkungen.

Was darf über Baumischabfall entsorgt werden?

  • Folien
  • unbehandeltes Holz A1-A3
  • Bauschutt (Kleinstmengen)
  • Tapeten, Papier und Pappe
  • Kunststoffe und Materialien aus Kunststoff
  • Altmetall
  • Verpackungen
  • Kabelreste
  • Textilien

Was darf nicht rein?

  • Glaswolle
  • KMF-Dämmung
  • Altreifen und Batterien
  • Dachpappe und andere teerhaltige Materialien
  • Druckbehälter
  • Elektroschrott
  • gefährliche Stoffe (z.B. Farben und Lacke)
  • Asbest und asbesthaltige Stoffe
  • Styropor
  • Holz A4 (schadstoffbelastet)

Datenträger

Bei der Vernichtung von Datenträgern gilt die Datenschutzgrundverordnung und regelt den Vernichtungsprozess. Dabei ist generell darauf zu achten, dass Festplatten und alle weiteren Datenträger getrennt gesammelt werden müssen!

Was darf über Datenträger vernichtet werden?

  • Harte und optische Datenträger wie z.B. CD´s, DVD´s, Disketten
  • Mikrofilme
  • USB-Sticks
  • Magnetbänder

Hinweis: Regional kann es Unterschiede geben und es kann vorkommen, dass die aufgeführten Datenträger getrennt gesammelt und vernichtet werden müssen!

Was darf nicht rein?

Festplatten

Bei der Vernichtung von Festplatten gilt die Datenschutzgrundverordnung und regelt den Vernichtungsprozess. Dabei ist generell darauf zu achten, dass Festplatten und alle weiteren Datenträger getrennt gesammelt werden müssen!

Was darf über Datenträger vernichtet werden?

  • Ausschließlich Festplatten

Was darf nicht rein?

Erdaushub

Für kleinere und große Bauvorhaben stellen wir Ihnen den richtigen Container zur Verfügung. Beachten Sie bitte, dass aufgrund des hohen Gewichts, nur kleinere Behälter angeboten werden können.

Was darf über Erdaushub entsorgt werden?

  • Mutterboden
  • Boden und Erdaushub
  • Lehm
  • Sand
  • Kies
  • Ton
  • Schluff

Was darf nicht rein?

SERO Entsorgung Gartenabfall - Grünschnitt

Gartenabfall / Grünschnitt

Grünschnitt bzw. Gartenabfall fällt oft in größeren Mengen an. Dafür bieten wir Ihnen den passenden Container an.

Was darf als Grünschnitt entsorgt werden?

  • Äste, Zweige
  • Laub
  • Rasenschnitt
  • Strauchschnitt
  • Baumschnitt
  • Wurzeln

Was darf nicht rein?

Gemischter Siedlungsabfall / Hausmüll

Gemischter Siedlungsabfall oder umgangssprachlich "Hausmüll" fällt in jedem Haushalt an und lässt sich nur schwer vermeiden. Doch auch hier gibt es Einschränkungen, was entsorgt werden darf.

Was darf über gemischten Siedlungsabfall entsorgt werde?

  • Geschirr aus Kunststoff oder Metall und Porzellan
  • Holz (unbehandelt)
  • Klarsichtfolien, Plastiktüten
  • Metalle
  • Schaumstoffverpackungen
  • Textilien
  • Tetra Packs
  • Verpackungen (z.B. Dosen, Folien, Joghurtbecher)

Was darf nicht rein?

  • Altreifen und Batterien
  • Asbest und asbesthaltige Stoffe
  • Dachpappe und andere teerhaltige Stoffe
  • Druckbehälter
  • Elektroschrott
  • gefährliche Stoffe (bspw. Farben und Lacke)
  • Glaswolle / KMF-Dämmung
  • Styropor / Styrodur

Gewerbeabfall

In jedem Gewerbe entstehen verschiedene Arten von Abfällen. Die meisten dieser Abfälle können im Gewerbeabfall gemischt entsorgt werden. Allerdings ist die Getrennthaltungspflicht zu beachten, die in der Gewerbeabfallverordnung festgelegt ist.

Was darf über Gewerbeabfall entsorgt werde?

  • Geschirr aus Kunststoff oder Metall und Porzellan
  • Holz (unbehandelt)
  • Klarsichtfolien, Plastiktüten
  • Metalle
  • Schaumstoffverpackungen
  • Textilien
  • Tetra Packs
  • Verpackungen (z.B. Dosen, Folien, Joghurtbecher)

Was darf nicht rein?

  • Altreifen und Batterien
  • Asbest und asbesthaltige Stoffe
  • Dachpappe und andere teerhaltige Stoffe
  • Druckbehälter
  • Elektroschrott
  • gefährliche Stoffe (bspw. Farben und Lacke)
  • Glaswolle / KMF-Dämmung
  • Styropor / Styrodur

Holz A1-A3 (unbehandelt)

Bei der Entsorgung von Holz ist zwingend darauf zu achten, ob eine Schadstoffbelastung vorliegt. Falls nicht, können Sie unbehandeltes Holz wie folgt entsorgen:

Was darf als Holz A1-A3 entsorgt werden?

  • Abbruchholz
  • Bauholz
  • (Küchen-) Arbeitsplatten aus Holz
  • Möbelholz (z.B. Türen und Regale)
  • Palettenholz
  • Spanplatten
  • Verpackungsholz

Was darf nicht rein?

  • Bahnschwellen
  • Hopfenstangen
  • Imprägniertes Holz (z.B. Holz einer Laube)
  • Jägerzäune
  • Leitungsmasten
  • Mit Schadstoffen behaftetes Holz (z.B. mit Dachpappe)
  • Schadstoffbelastetes Holz
  • Rebpfähle
  • Alles Weitere, was nicht komplett aus Holz besteht

Holz A4 (schadstoffbelastet)

Bei der Entsorgung von Holz ist zwingend darauf zu achten, ob eine Schadstoffbelastung vorliegt. Die trifft in der Regel auf Hol zu, welches in Außenbereichen verwendet wird z.B. Zäune.

Was darf über Holz A4 entsorgt werden?

  • Bahnschwellen
  • Hopfenstangen
  • Imprägniertes Holz (z.B. von einer Laube)
  • Jägerzäune
  • Leitungsmasten
  • Rebpfähle
  • Schadstoffbelastetes Holz

Was darf nicht rein?

  • Alles Weitere was nicht komplett aus Holz besteht
  • Verbranntes Holz
  • Holzkohle
  • Holzimitate z.B. Linoleum
  • Dachpappe

Rigips

Rigips kommt eine Sonderrolle in der Entsorgung zu, da es bei ordnungsgemäßer Verwertung sehr gut recycelt und wiederverwertet werden kann.

Was darf über Rigips entsorgt werden?

  • Estrichboden auf Gipsbasis
  • Gips-Wandbauplatte
  • Gipsformteile (z.B. Stuck)
  • Gipskartonplatten
  • Gipsputz
  • Gipsreste

Was darf nicht rein?

Sperrmüll

In Kombination mit Gewerbeabfall oder gemischten Siedlungsabfällen, kann gemeinsam Sperrmüll, jeder Abfall im privaten oder gewerblichen Umfeld entsorgt werden.

Was darf über Sperrmüll entsorgen werden?

  • Bilder
  • Geschirr aus Kunststoff oder Metall und Porzellan
  • Hausmüll (teilweise gemischte Siedlungsabfälle)
  • Holz (unbehandelt)
  • Matratzen, Polster (nicht als Monofraktion)
  • Möbel, Sofa/Couch, Schränke
  • Metallschrott
  • Teppiche
  • Textilien

Was darf nicht rein?