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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Festplattenvernichtung Hamburg

11,50 €

Nettopreis pro Festplatte (Stück) zzgl. 19% MwSt.

(Standard-Bruttopreis: )

Hinweis: Enthaltene Leistung: An- und Abfahrt, Vernichtung der Festplatte(n), Vernichtungsprotokoll auf Rechnung und Stellzeit bis zu 2 Wochen.

Bei einer Sofortbefüllung wartet der Fahrer bis zu 20 min vor Ort und nimmt den vollen Behälter direkt wieder mit.

Entsorgungsgebiete im Bundesland: Wir bieten die Festplattenvernichtung in diesen PLZ-Gebieten im Bundesland an.

Bezahlung pro
Stelldauer

Bitte wählen Sie die Anzahl Ihrer Festplatten aus. Beachten Sie dabei die Mindestabnahmemenge von 10 Festplatten.

Highlights

  • Vernichtung von Festplatten DSGVO-konform nach DIN 66399
  • Zusätzlich: Vernichtung von Akten und Datenträgern
  • Transparente Abrechnung pro Stück ohne versteckte Kosten

Alte Festplatten sicher entsorgen

Wir entsorgen und vernichten Ihre Festplatten (Keine SSD-Festplatten) in ganz Deutschland sicher und zuverlässig! Die Vernichtung erfolgt nach Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe H4. Dabei werden die alten Festplatten in einem Sicherheitsbehälter abtransportiert und der Entsorgung zugeführt. Die Abrechnung erfolgt transparent pro Stück. Beachten Sie dabei bitte den Mindestpreis von 10 Festplatten.

Alle Festplatten müssen getrennt von weiteren Datenträgern gesammelt werden, da sonst zusätzliche Kosten durch manuellen Sortieraufwand entstehen können. Diese werden mit 50,00 € netto zzgl. 19 % MwSt. pro Stunde berechnet.

Lieferzeit

Die Lieferung/Abholung/Tausch erfolgt nach Terminvereinbarung - Beachten Sie bitte eine Vorlaufzeit zur Lieferung/Abholung/Tausch von ca. 3-5 Werktagen in Großstädten. In ländlichen Gebieten kann es zu einer längeren Vorlaufzeit kommen.

20095 Hamburg
20097 Hamburg
20099 Hamburg
20144 Hamburg
20146 Hamburg
20148 Hamburg
20149 Hamburg
20249 Hamburg
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22113 Hamburg, Oststeinbek
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27499 Neuwerk


DATENSCHUTZTONNEN FÜR FESTPLATTENENTSORGUNG

Unabhängig von der Menge der Festplatten, werden diese in einem Sicherheitsbehälter aus Metall bei Ihnen abgeholt und der Vernichtung zugeführt.

Für den Transport oder den Behälter entstehen keine zusätzlichen Kosten.

VERTRAGSINFORMATIONEN

Sie schließen mit uns bei einer Bestellung einen einmaligen Vertrag ohne Laufzeit oder Kündigungsfrist ab. Mit der Abholung, der schließenden Vernichtung der Festpatten und Zahlungsabwicklung endet das Vertragsverhältnis.

Sie zahlen ausschließlich nach Leistungserbringung per Rechnung.

BEZAHLUNG

Für die Abrechnung erhalten Sie nach erbrachter Leistung eine Rechnung per Mail.

Was darf rein?

Folgendes kann im Behälter für Festplatten entsorgt werden:

  • Festplatten müssen ausgebaut im Behälter entsorgt werden
  • ausschließlich Festplatten

Folgendes kann nicht im Behälter für Festplatten entsorgt werden:

  • Akten aus Papier oder anderen Materialien
  • PCs, Laptops oder andere Endgeräte
  • Weitere Datenträger wie z.B. CD´s, USB-Sticks, Röntgenfilme, Mikrofilme o. ä.
  • SSD-Festplatten

Eine Vermischung mit anderen Datenträgern kann zu Mehrkosten führen.

ABLAUF DER ENTSORGUNG VON FESTPLATTEN

Zunächst muss im Zusammenhang mit Datenvernichtung eine klare Trennung zwischen Festplatten und anderen Datenträgern vorgenommen werden. Bei der Festplattenvernichtung handelt es sich hier ausschließlich um ein Angebot für interne und externe Festplatten, jedoch beispielsweise keine SSD-Festplatten.

Bei einer reinen Datenvernichtung mit Hilfe von einer Software sind die Daten zunächst scheinbar vom Datenträger gelöscht, können aber ohne Probleme von versiertem IT-Personal wiederhergestellt werden. Die Löschung Ihrer Daten ist über den Weg der Software also nicht gewährleistet und kann nicht zu 100% sichergestellt werden. Im Zweifel kommen Sie bei der Wahl für eine Software-Lösung also nicht Ihrer Pflicht nach, die sensiblen Daten ordnungsgemäß zu vernichten. Der Weg, die Festplatte(n) auf physischem Weg zu zerstören und damit die auf dem Datenträger vorhandenen Dateien unwiderruflich zu löschen, ist daher der einzige Weg zur sicheren Löschung Ihrer Daten.

Der Prozess der Vernichtung erfolgt durch die Nutzung von Schneidwellen aus Stahl vergleichbar beispielsweise mit einem handelsüblichen Häcksler). Das Restmaterial wird schließlich ordnungsgemäß entsorgt und Ihre Daten sind unwiderruflich zerstört und nicht mehr einsehbar. Der gesamte Prozess findet auf auf Grundlage der DIN 66399 Vorschrift statt.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

SICHER FESTPLATTEN ENTSORGEN

Bei der Entsorgung Ihrer vertraulichen Daten sorgen wir stets für Sicherheit. Unser Unternehmen erfüllt bei der Vernichtung die Anforderungen der Schutzklasse 3 auf Grundlage der DIN 66399 Vorschrift. Auch die Vorschriften der DSGVO werden selbstverständlich berücksichtigt. Unser Vernichtungszertifikat garantiert Ihnen schriftlich den Prozess der Vernichtung.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe H-3 oder Schutzklasse 3 Sicherheitsstufe H-4 gem. DIN 6639.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Es gibt nach der Norm drei Schutzklassen. Danach richtet sich die weitere Kategorisierung der Dokumente. Dabei erfolgt die Einteilung anhand des Schutzbedarfs der enthaltenen Informationen.

    Schutzklasse 1 (normal) – interne Daten, Offenlegung hätte mild negative Auswirkung

    Schutzklasse 2 (hoch) – vertrauliche Daten, Offenlegung könnte für betroffene Personen bzw. Institutionen schädlich sein

    Schutzklasse 3 (sehr hoch) – geheime Daten, Offenlegung kann Gefahr für Leib und Leben bergen

    Die meisten Unterlagen von Unternehmen und Privatleuten fallen in die ersten beiden Schutzklassen. Dokumente von Ärzten oder Rechtsanwälten werden hingegen eher der Schutzklasse zugeschlagen werden müssen.

  • Sicherheitsstufen

    Mit den Sicherheitsstufen werden Mindestanforderungen für die Vernichtung festgelegt. Dabei ist der Rekonstruktionsaufwand der für die entsprechende Sicherheitsstufe angewandt werden müsste die Bezugsgröße. Für die zerkleinerten Datenträger werden u. a. Partikelgrößen vorgegeben. Es gibt 7 Sicherheitsstufen. Dabei besteht eine Korrelation mit der Schutzklasse. So ist es erforderlich das bestimmte Sicherheitsstufen mit einer bestimmten Schutzklasse erfolgen dürfen.

    Beispiel: Dokumente der Schutzklasse 3 dürfen nur mit mindestens Sicherheitsstufe 4 behandelt werden.

    Die Sicherheitsstufen sind sehr fein abgestuft. Wir vernichten Dokumente nach Sicherheitsstufe 3 und 4. Damit ist eine Wiederherstellung der Dokumente nahezu ausgeschlossen.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular:

SERO Aktenvernichtung

Festplattenvernichtung Hamburg

11,50 €

Alte Festplatten sicher entsorgen

Wir entsorgen und vernichten Ihre Festplatten (Keine SSD-Festplatten) in ganz Deutschland sicher und zuverlässig! Die Vernichtung erfolgt nach Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe H4. Dabei werden die alten Festplatten in einem Sicherheitsbehälter abtransportiert und der Entsorgung zugeführt. Die Abrechnung erfolgt transparent pro Stück. Beachten Sie dabei bitte den Mindestpreis von 10 Festplatten.

Alle Festplatten müssen getrennt von weiteren Datenträgern gesammelt werden, da sonst zusätzliche Kosten durch manuellen Sortieraufwand entstehen können. Diese werden mit 50,00 € netto zzgl. 19 % MwSt. pro Stunde berechnet.

Lieferzeit

Die Lieferung/Abholung/Tausch erfolgt nach Terminvereinbarung - Beachten Sie bitte eine Vorlaufzeit zur Lieferung/Abholung/Tausch von ca. 3-5 Werktagen in Großstädten. In ländlichen Gebieten kann es zu einer längeren Vorlaufzeit kommen.

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