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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

  • Schnelle Lieferung und Abholung

  • Klare Pauschalpreise

  • 14 Tage Mietfrei

  • Container in vielen Größen

Behandeltes Holz entsorgen

Entsorgen Sie behandeltes Holz (A4) wie lackierte, lasierte oder imprägnierte Holzreste bequem mit unserem Altholz-Container-Service. Wir sorgen für eine fachgerechte und umweltfreundliche Entsorgung – ganz ohne Aufwand für Sie.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • 14 Tage kostenfreie Miete: Kein Zeitdruck – nutzen Sie den Container zwei Wochen mietfrei.
  • Klare Pauschalpreise: Transparent und ohne versteckte Zusatzkosten.
  • Zuverlässige Lieferung und Abholung: Termingerechte Bereitstellung und Abholung des Containers.

Mit unserem Service wird die Entsorgung von behandeltem Holz so einfach wie möglich!

Entsorgung A4 Holz bestellen


Was ist behandeltes Holz A4

Behandeltes Holz der Kategorie A4 gehört zu den Holzabfällen, die chemisch behandelt oder mit Schadstoffen belastet sind. Diese Holzart erfordert eine besonders sorgfältige Entsorgung, um Umwelt- und Gesundheitsrisiken zu vermeiden.

Merkmale von behandeltem Holz A4:
  • Holz, das mit Lacken, Farben, Lasuren oder Kunststoffen beschichtet ist.
  • Holz, das mit Holzschutzmitteln behandelt wurde (z. B. imprägniertes Bauholz).
  • Materialien, die als schadstoffbelastet gelten, wie Bahnschwellen oder Holz aus dem Außenbereich.

Behandeltes Holz kann in der Regel nicht einfach recycelt werden und muss daher gesondert entsorgt werden. Es wird häufig thermisch verwertet, wobei geeignete Filtersysteme Schadstoffe aus den Abgasen entfernen.

Wichtige Infos

Was darf in den Container für behandeltes Holz

  • Erlaubte Abfälle

    • Hopfenstangen
    • Imprägniertes Holz
    • Jägerzäune
    • Leitungsmasten
    • Weinpfähle
    • Schadstoffbelastetes Holz
  • Nicht erlaubte Abfälle

    • Bahnschwellen
    • Dachpappe
    • Holzimitate
    • Holzkohle
    • verbranntes Holz

So befüllen Sie den Altholz-Container für behandeltes Holz (A4) richtig

Für behandeltes Holz (A4) gelten spezielle Anforderungen bei der Befüllung des Containers, um eine gesetzeskonforme Entsorgung sicherzustellen.

Nur zugelassene Materialien einfüllen

In den Container für behandeltes Holz dürfen folgende Materialien:

  • Lackierte, lasierte oder beschichtete Holzteile
  • Imprägniertes Bauholz (z. B. aus dem Garten- und Außenbereich)
  • Bahnschwellen, Zaunpfähle oder andere chemisch behandelte Hölzer

Nicht erlaubt sind Holzabfälle, die mit Asbest, PCB (polychlorierten Biphenylen) oder anderen gefährlichen Stoffen belastet sind. Solche Materialien müssen separat entsorgt werden.

Keine Fremdstoffe einwerfen

Vermeiden Sie die Mischung von behandeltem Holz mit anderen Abfällen wie Plastik, Metall oder unbehandeltem Holz. Diese strikte Trennung ist gesetzlich vorgeschrieben und erleichtert die Weiterverarbeitung.

Überladung vermeiden

Füllen Sie den Container nicht über die Ladekante hinaus, um eine sichere Abholung zu gewährleisten. Bei Überladung oder Fremdstoffen können zusätzliche Gebühren anfallen.

Reste zerkleinern und platzsparend einfüllen

Sperrige Holzteile sollten vorab zerkleinert werden, um das Container-Volumen optimal zu nutzen. Schichten Sie die Holzreste flach und kompakt.

Mit diesen einfachen Schritten sorgen Sie für eine reibungslose Entsorgung und vermeiden unnötige Zusatzkosten.

A4 Holz entsorgen Preise

Transparente Preise für Ihre Planungssicherheit

Die Entsorgung von behandeltem Holz (A4) muss nicht kompliziert sein – vor allem nicht bei den Kosten. Bei uns profitieren Sie von klaren Pauschalpreisen, die keine Überraschungen bereithalten.

Unsere Preise beinhalten:

  • Containerbereitstellung: Lieferung und Abholung des Containers – zuverlässig und termingerecht.
  • 14 Tage kostenfreie Miete: Sie zahlen keine Miete für die ersten zwei Wochen.
  • Entsorgungskosten: Fachgerechte und umweltfreundliche Entsorgung des behandelten Holzes.
So funktioniert die Preisgestaltung

Der Gesamtpreis richtet sich nach der Containergröße und dem entsorgten Material. Zusätzliche Kosten entstehen nur, wenn:

  • Der Container überladen ist oder Fremdstoffe enthalten sind.
  • Eine unverschuldete Leerfahrt stattfindet (148,00 € netto zzgl. MwSt.).

Wir setzen auf volle Transparenz, damit Sie die Kosten im Voraus genau kalkulieren können. So wird die Entsorgung von behandeltem Holz (A4) einfach, fair und planbar.

Der Entsorgungsprozess von behandeltem holz

Der Entsorgungsprozess für Holz A4 beginnt mit der Auswahl und Bestellung des geeigneten Containers. Nach der Befüllung des Containers mit behandeltem Holz erfolgt die Abholung durch unseren Containerdienst. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Entsorger ist wichtig, um eine fachgerechte Behandlung und Verwertung der Materialien zu gewährleisten. Der Begleitschein, der jedem Auftrag beiliegt, dokumentiert den gesamten Entsorgungsprozess und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Lieferung und Abholung für A4 Holz

Individuelle Terminplanung

Wählen Sie bei der Bestellung Ihres Containers einen Wunschtermin und ein vierstündiges Lieferfenster. Sobald der Container für behandeltes Holz (A4) gefüllt ist, holen wir ihn termingerecht ab – ganz nach Ihrem Bedarf.

Wichtige Hinweise zu den Zufahrtsbedingungen:
  • Zufahrt und Stellplatz: Fahrzeuge bis 26 Tonnen müssen sicher zugänglich sein. Gehwege oder nicht tragfähige Flächen dürfen nicht befahren werden.
  • Zufahrtsbreite: Mindestens 3,5 Meter. Enge Straßen können problematisch sein, da der LKW einen größeren Wendekreis benötigt.
  • Leerfahrten: Für unverschuldete Leerfahrten berechnen wir 148,00 € netto zzgl. MwSt.
Regelungen für öffentliche Flächen:
  • Absetzmulden (bis 10 m³): Bis zu 10 Tage ohne Genehmigung erlaubt. Längere Standzeiten oder größere Flächen erfordern eine Genehmigung.
  • Abrollcontainer (ab 11 m³): Immer genehmigungspflichtig.
Halteverbotszonen:

Halteverbotsschilder sind spätestens 72 Stunden vor Lieferung aufzustellen. Diese können über Plattformen wie www.halteverbotszonen.com organisiert werden.

Gesetzliche Anforderungen an die Entsorgung von behandeltem A4 Holz

Die Entsorgung von behandeltem Holz (A4) unterliegt in Deutschland strengen gesetzlichen Vorgaben. Diese Regelungen stellen sicher, dass Schadstoffe fachgerecht entsorgt und Umweltbelastungen minimiert werden.

Einordnung nach der Altholzverordnung (AltholzV)

Behandeltes Holz wird in die Kategorie A4 eingeordnet. Es handelt sich dabei um Holz, das mit chemischen Stoffen behandelt wurde, beispielsweise durch:

  • Lackierungen, Lasuren oder Beschichtungen
  • Holzschutzmittel, wie Imprägnierungen
  • Schadstoffbelastungen durch Außen- oder Industrienutzung

Dieses Holz darf nicht mit unbehandeltem Holz oder anderen Abfällen gemischt werden und erfordert eine spezielle Entsorgung.

Getrennte Erfassungspflicht

Laut Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind Abfallerzeuger verpflichtet, behandeltes Holz getrennt von anderen Abfällen zu erfassen. Eine unsachgemäße Trennung kann nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch höhere Entsorgungskosten nach sich ziehen.

Thermische Verwertung

Aufgrund der Schadstoffbelastung wird behandeltes Holz in der Regel thermisch verwertet. Spezielle Filtersysteme sorgen dabei dafür, dass gefährliche Substanzen sicher aus den Abgasen entfernt werden.

Nachweis- und Dokumentationspflichten

Gewerbliche Abfallerzeuger müssen den Nachweis erbringen, dass das Holz ordnungsgemäß entsorgt wurde. Dazu zählen:

  • Belege über die Abgabe bei einem zugelassenen Entsorgungsbetrieb
  • Dokumentationen über den Verwertungs- oder Entsorgungsprozess

Private Haushalte sind meist von dieser Pflicht ausgenommen, sollten jedoch ebenfalls auf eine fachgerechte Entsorgung achten.

Transport und Lagerung

Der Transport von behandeltem Holz muss in geeigneten Containern erfolgen, die sicher verschlossen werden können. Eine unsachgemäße Lagerung oder Befüllung des Containers kann zur Ablehnung der Abholung führen.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

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