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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Witten

Einstieg

Mit unserer zertifizierten Aktenvernichtung in Witten bieten wir Ihnen eine sichere Lösung, Ihre persönlichen Akten zu vernichten. Egal ob Ihre Schränke voll sind oder die Schubladen überquellen, irgendwann ist es ist Zeit, Platz zu schaffen. Wir bieten Ihnen als Unternehmer, Privatperson oder Gewerbetreibender die passende Möglichkeit zur Vernichtung Ihrer Akten an. Wir empfehlen Ihnen, sich vorab über die geltenden Aufbewahrungsfristen zu informieren.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Nordrhein Westfalen.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

 

Informationen zur Aktenvernichtung in Witten
Tonnengrößen 240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

Schützen Sie Ihre Daten effektiv! Mit unseren Sicherheitsbehältern bieten wir Ihnen eine zuverlässige und sichere Aktenvernichtung in Witten. Dabei stellen wir Ihnen individuell den passenden Behälter zur Verfügung, der optimal auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Unsere Behälter sind alle verschließbar, um einen maximalen Schutz vor Zugriffen oder Einsicht Unbefugter zu gewährleisten. Bei dauerhaften Bestellungen wird der volle Behälter regelmäßig oder auf Abruf ausgetauscht, sodass Sie sich keine Sorgen um die Entsorgung machen müssen.

VERTRAG

Unsere Verträge zur Aktenvernichtung in Witten bieten Ihnen maximale Flexibilität. Sie können sich flexibel für eine Vertragslaufzeit entscheiden und diese jederzeit ändern, sind jedoch nicht an Kündigungsfristen gebunden. Die Bestellung der Leistung erfolgt ganz einfach per E-Mail oder jederzeit online. Falls Sie unsicher sind, welches Angebot am besten zu Ihnen passt, stehen wir Ihnen gerne persönlich beratend zur Seite. Sie haben die Wahl, ob Sie Ihre Akten dauerhaft oder einmalig von uns vernichten lassen möchten.

BEZAHLUNG

Unsere Preise für die Aktenvernichtung in Witten sind transparent und fair. Wir legen großen Wert darauf, dass Sie nur für die Leistung bezahlen, die Sie tatsächlich in Anspruch nehmen. Daher bieten wir Ihnen Pauschalpreise an, damit Sie von Anfang an wissen, welche Kosten auf Sie zukommen. Erst nachdem die Leistung erbracht wurde, stellen wir Ihnen eine detaillierte Rechnung aus. Diese erhalten Sie bequem per E-Mail, um Ihnen den Verwaltungsaufwand zu erleichtern.

Unabhängig davon, ob Sie unsere Aktenvernichtung einmalig oder regelmäßig nutzen, können Sie sich auf maximale Preistransparenz verlassen. Wir möchten sicherstellen, dass Sie ein faires und transparentes Angebot erhalten, das Ihren individuellen Anforderungen entspricht. Bei Fragen zu unseren Preisen stehen Ihnen unsere freundlichen Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

Da der Datenschutz während des gesamten Prozesses der Aktenvernichtung in Witten oberste Priorität hat, ist es wichtig, dass sich in den Sicherheitsbehältern nur Akten und Dokumente aus Pappe oder Papier befinden. Weitere Datenträger wie USB-Sticks und/oder Festplatten müssen separat vernichtet werden. Im Behälter können jedoch ganze Ordner entsorgt werden, die dann geschreddert werden. Das Papier wird anschließend von den Metallteilen getrennt. Des Weiteren ist es wichtig zu beachten, dass Kunststoffe wie Klarsichtfolien oder Plastikordner nicht mit entsorgt werden dürfen, da dies zu erheblichen Mehrkosten führen kann. Wenn Sie Fragen dazu haben, beraten wir Sie gern.

SICHERE AKTENVERNICHTUNG

Der Datenschutz hat während des gesamten Prozesses der Aktenvernichtung in Witten höchste Priorität. Sobald Sie uns Ihre Akten übergeben haben, hat niemand mehr Zugriff oder Einsicht auf Ihre Unterlagen. Unsere zertifizierten Abläufe gewährleisten eine sichere Vernichtung. Die Akten werden vollständig geschreddert, einschließlich ganzer Ordner. Metallbügel und andere Metallteile werden erst nach dem Schreddern entfernt und in der Papierfabrik aussortiert. Durch den Schredderprozess werden die Dokumente stark zerkleinert, so dass eine Wiederherstellung praktisch unmöglich ist. Um eine zusätzliche Rekonstruktion zu erschweren, werden die Papierteile nachträglich nochmals gründlich gemischt. Abschließend werden die großen Mengen an Papierschnipseln zu Ballen gepresst und dem Recyclingprozess zugeführt. Aus diesen Ballen entstehen oft Recyclingprodukte wie Hygienepapier, Küchentücher oder Eierkartons. Der gesamte Prozess entspricht den Vorgaben der DIN 66399 und ist DSGVO-konform.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Unsere Prozesse zur Akten- und Datenträgervernichtung entsprechen den Vorgaben der DIN 66399. Diese Norm legt die Standards für die sichere Vernichtung von Akten und Datenträgern fest, angefangen von der Definition der Begriffe bis hin zu Anforderungen an Anlagen und Abläufe. Seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die das Bundesdatenschutzgesetz abgelöst hat, ist die Einhaltung dieser Norm der Standard für die Sicherheit in der Datenvernichtung. Unternehmen, die die Vorgaben der Norm erfüllen, erhalten entsprechende Zertifikate. Die Norm definiert Schutzklassen für verschiedene Arten von Daten und teilt Datenträger in Kategorien ein. Für jede Kombination aus Schutzklasse und Datenträger werden verschiedene Sicherheitsstufen festgelegt, die die Anforderungen an die Zerkleinerung der Akten oder Datenträger definieren.

Bei SERO legen wir großen Wert auf die Einhaltung dieser Norm und sind stolz darauf, dass wir alle Anforderungen erfüllen. Unsere Mitarbeiter sind geschult und erfahren in der sicheren Vernichtung von sensiblen Daten. Wir verwenden modernste Technologie und hochwertige Maschinen, um eine effektive und zuverlässige Aktenvernichtung zu gewährleisten. Darüber hinaus stellen wir sicher, dass alle vernichteten Dokumente und Datenträger ordnungsgemäß recycelt werden, um die Umweltbelastung zu minimieren.

Wenn Sie Fragen zur Aktenvernichtung oder zur Einhaltung de

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

    Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

    Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

    Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

  • Sicherheitsstufen

    Es werden sieben Sicherheitsstufen definiert. Diese legen fest, wie stark ein Datenträger zerkleinert werden muss und welcher Aufwand mit einer Rekonstruktion einhergeht. Jede Schutzklasse kann mit bestimmten Sicherheitsstufen behandelt werden. Teilweise gibt es auch Überschneidungen: So kann die Sicherheitsstufe 3 für Unterlagen der Schutzklassen 1 und 2 Anwendung finden.

    Die Stufen sind sehr granular eingeteilt. In der Praxis ist bereits oft bei Sicherheitsstufe 3 gewährleistet, dass eine Wiederherstellung fast unmöglich ist.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG IN Witten

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Die Frage "Aufbewahren oder Vernichten?" sollte sich jeder stellen, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Denn die Aufbewahrungsfristen für Dokumente variieren je nach Art und Verwendungszweck und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Während für Privatpersonen und private Haushalte die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments beträgt, sieht es bei Gewerbetreibenden, Unternehmen und gewerblichen Dokumenten oft anders aus. Hier gibt es oft längere Fristen von bis zu 10 Jahren. 

 

Doch Vorsicht ist geboten, denn es gibt oft Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. Wie z.B. zuletzt die Anpassung im Bürokratieentlastungsgesetz IV mit verkürzten Aufbewahrungsfrist von nun 8 statt 10 Jahren von Buchungsbelegen. Daher ist es ratsam, sich mit einem Steuerberater oder Fachexperten in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden. Jeder Fall ist individuell und erfordert eine genaue Prüfung. 

Also, bevor Sie Ihre Dokumente einfach vernichten, sollten Sie sich unbedingt über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben informieren. Denn wer weiß, vielleicht haben Sie ja noch Verwendung für die Dokumente in der Zukunft.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Die Aufbewahrungsfristen für Privat- und Geschäftsunterlagen sind ein wichtiger Aspekt, den jeder beachten sollte, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Die Fristen variieren je nach Art und Verwendungszweck der Dokumente und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Für Privatpersonen und private Haushalte beträgt die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments. Dies gilt beispielsweise für Kontoauszüge, Rechnungen oder Quittungen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: So sollten beispielsweise Unterlagen rund um den Kauf oder Verkauf von Immobilien mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

Für Gewerbetreibende und Unternehmen gelten oft längere Aufbewahrungsfristen. Diese sind für Buchhaltungsunterlagen gesetzlich festgeschrieben und liegen zwischen 6 und 10 Jahren. So müssen beispielsweise Geschäftsunterlagen wie Handelsbücher, Inventare oder Jahresabschlüsse mindestens 6 Jahre aufbewahrt werden. Bei Steuerunterlagen beträgt die Frist sogar 10 Jahre.

Doch Vorsicht ist geboten: Es gibt auch Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. So müssen beispielsweise bestimmte Dokumente wie Arbeitsverträge oder Lohnabrechnungen mindestens 2 Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses aufbewahrt werden.

Es ist daher wichtig, sich über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben zu informieren, um keine wichtigen Dokumente zu früh zu vernichten oder aus Versehen zu lange aufzubewahren.

Bieten Sie Ihre Entsorgungsleistung nur in dieser Region (zur Aktenvernichtung Witten) an?

Die Aktenvernichtung wird durch uns in ganz Deutschland angeboten. Sie möchten gerne das Leistungsportfolio der SERO Entsorgung für Ihre Region einsehen?

Kein Problem, verraten Sie uns nur Ihre Postleitzahl in unserer PLZ-Suche.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

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