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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Wilhelmshaven

Schnelleinstieg

Mit unserer zertifizierten Aktenvernichtung in Wilhelmshaven bieten wir Ihnen eine sichere und zuverlässige Möglichkeit, Ihre Akten und Dokumente zu vernichten. Egal ob Sie Unternehmer, Privatperson oder Gewerbetreibender sind, wir haben die passende Lösung für Sie. Wenn Ihre Schränke voll sind oder die Schubladen überquellen, ist es an der Zeit, Platz zu schaffen und sich von alten Unterlagen zu trennen. Bevor Sie Ihre Akten zur Vernichtung geben, empfehlen wir Ihnen, sich über die geltenden Aufbewahrungsfristen zu informieren, um sicherzustellen, dass Sie keine wichtigen Dokumente vorzeitig vernichten.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Niedersachsen.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

Informationen zur Aktenvernichtung in Wilhelmshaven 
Tonnengrößen 70 Liter 
240 Liter 
350/416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 8,90 € für 70 Liter-Behälter,
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 350/416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

Schützen Sie Ihre Daten effektiv und zuverlässig! Mit unseren Sicherheitsbehältern bieten wir Ihnen in Wilhelmshaven eine sichere Lösung zur Aktenvernichtung. Wir stellen Ihnen individuell den passenden Behälter zur Verfügung, der verschließbar ist und somit einen maximalen Schutz vor unbefugtem Zugriff oder Einsicht Dritter bietet. Bei regelmäßigen Bestellungen wird der volle Behälter entweder automatisch oder auf Abruf ausgetauscht, um Ihnen eine kontinuierliche und bequeme Entsorgung Ihrer Akten zu ermöglichen. So können Sie sicher sein, dass Ihre sensiblen Daten in den richtigen Händen sind und ordnungsgemäß vernichtet werden. Schützen Sie Ihre Daten und vertrauen Sie auf unsere sichere Aktenvernichtung in Wilhelmshaven.

VERTRAG

Wir möchten Ihnen maximale Flexibilität bieten, daher haben Sie bei unserer Aktenvernichtung in Wilhelmshaven die Möglichkeit, sich für einen Vertrag mit individueller Laufzeit zu entscheiden. Sie sind nicht an feste Kündigungsfristen gebunden und können die Leistung ganz nach Ihren Bedürfnissen bestellen. Egal ob Sie per E-Mail oder online bestellen möchten, wir stehen Ihnen zur Verfügung. Sollten Sie unsicher sein, welches Angebot am besten zu Ihnen passt, können Sie sich gerne persönlich von uns beraten lassen. Sie haben die Wahl, ob Sie Ihre Akten dauerhaft oder einmalig von uns vernichten lassen möchten. Wir passen uns Ihren Anforderungen an und sorgen dafür, dass Ihre Daten sicher und zuverlässig vernichtet werden.

BEZAHLUNG

Sie zahlen nur für die Leistung, die Sie bestellt haben. Mit unseren Pauschalpreisen für die Aktenvernichtung in Wilhelmshaven bieten wir Ihnen maximale Preistransparenz. Erst nachdem die Leistung erbracht wurde, stellen wir Ihnen eine Rechnung aus. Diese erhalten Sie von uns per E-Mail zugeschickt. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie unser Angebot zur Aktenvernichtung einmalig oder regelmäßig nutzen.

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

Da Ihre Akten in Sicherheitsbehältern transportiert werden und wir keinen Zugriff darauf haben, ist es wichtig, dass sich in den Behältern nur Papierdokumente befinden. Andere Datenträger wie USB-Sticks oder Festplatten müssen separat vernichtet werden. Sie können jedoch ganze Ordner in den Behältern entsorgen. Diese werden geschreddert und das Papier wird anschließend von den Metallteilen getrennt. Bitte beachten Sie, dass Kunststoffe wie Klarsichtfolien oder Plastikordner nicht mit entsorgt werden dürfen. Bei größeren Mengen können zusätzliche Kosten entstehen. Wenn Sie Fragen dazu haben, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

SICHERE AKTENVERNICHTUNG

Der Datenschutz hat während des gesamten Prozesses der Aktenvernichtung in Wilhelmshaven höchste Priorität. Sobald Sie Ihre Akten an unseren Fahrer übergeben haben, hat keine Person Zugriff oder Einsicht auf Ihre Dokumente. Unsere zertifizierten Abläufe gewährleisten eine sichere Vernichtung. Die Akten werden vollständig geschreddert, einschließlich ganzer Ordner. Metallbügel und andere Metallteile werden erst nach dem Schreddern entfernt und in der Papierfabrik aussortiert. Durch den Schredderprozess werden die Dokumente stark zerkleinert, was eine Wiederherstellung nahezu unmöglich macht. Um eine zusätzliche Rekonstruktion zu erschweren, werden die Papierteile nachträglich nochmals vermischt. Abschließend werden die großen Mengen an Papierschnipseln zu Ballen gepresst und dem Recyclingprozess zugeführt. Aus diesen Ballen entstehen oft Recyclingprodukte wie Hygienepapier, Küchentücher oder Eierkartons. Der gesamte Prozess entspricht der DIN 66399 und ist DSGVO-konform.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Unsere Prozesse laufen nach den Vorgaben der DIN 66399 ab. Diese Norm regelt die Akten- und Datenträgervernichtung von der Begriffsbestimmung über die Klassifizierung von Datenträgern bis hin zu Anforderungen an Anlagen und Abläufe. Seit die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das Bundesdatenschutzgesetz abgelöst hat, ist die seit 2012 bestehende Norm der Standard für die Sicherheit in der Datenvernichtung. Bei Einhaltung der Vorgaben werden entsprechende Zertifikate vergeben.

Die Norm legt Schutzklassen für verschiedene Arten von Daten fest. Darüber hinaus teilt sie Datenträger in Kategorien ein. Für eine bestehende Kombination aus Schutzklasse und Datenträger können dann verschiedene Sicherheitsstufen angewendet werden, die Vorgaben über Zerkleinerung der Akten bzw. Datenträger machen.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

    Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

    Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

    Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

  • Sicherheitsstufen

    Es werden sieben Sicherheitsstufen definiert. Diese legen fest, wie stark ein Datenträger zerkleinert werden muss und welcher Aufwand mit einer Rekonstruktion einhergeht. Jede Schutzklasse kann mit bestimmten Sicherheitsstufen behandelt werden. Teilweise gibt es auch Überschneidungen: So kann die Sicherheitsstufe 3 für Unterlagen der Schutzklassen 1 und 2 Anwendung finden.

    Die Stufen sind sehr granular eingeteilt. In der Praxis ist bereits oft bei Sicherheitsstufe 3 gewährleistet, dass eine Wiederherstellung fast unmöglich ist.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG IN Wilhelmshaven

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Um genaue Informationen über die Aufbewahrungsdauer einzelner Dokumente zu erhalten, empfehlen wir Ihnen, sich an Ihren Steuerberater zu wenden. Da es verschiedene Arten von Dokumenten gibt, gibt es leider keine pauschale Antwort. In den meisten Fällen müssen Privatpersonen die meisten Dokumente für 2 Jahre aufbewahren, während Gewerbetreibende in der Regel eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren haben. Die genaue Dauer ist in den Aufbewahrungsfristen festgelegt. Ihr Steuerberater kann Ihnen dabei helfen, die spezifischen Anforderungen für Ihre Dokumente zu ermitteln.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Unter Berücksichtigung der geltenden Aufbewahrungsfristen können Privatpersonen in der Regel viele Dokumente nach 2 Jahren und Gewerbetreibende nach 10 Jahren vernichten. Es ist wichtig zu beachten, dass die Aufbewahrungsfrist ab dem Jahr beginnt, in dem die Dokumente erstellt wurden. Das bedeutet, dass Privatpersonen Ende 2023 Dokumente vernichten können, die im Jahr 2021 erstellt wurden. Gewerbetreibende müssen diese Dokumente in der Regel länger aufbewahren und können oft erst Akten von 2013 vernichten. Wenn Sie sich unsicher sind, empfehlen wir Ihnen, Ihren Steuerberater zu konsultieren, um genaue Informationen zu erhalten.

Entsorgen Sie Akten nur in Wilhelmshaven?

Wir vernichten Akten in ganz Baden Württemberg und fast ganz Deutschland.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular: