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Aktenvernichtung Villingen-Schwenningen

Schnelleinstieg

Volle Aktenschränke sind eine Sache, mit der man sich nicht gern beschäftigt. Dennoch müssen alte Akten von Zeit zu Zeit weichen, um wieder Platz zu schaffen. Mit unserer Aktenvernichtung in Villingen-Schwenningen nehmen wir Ihnen die unangenehme Aufgabe ab. Zudem garantieren wir Ihnen die Sicherheit Ihrer Daten durch zertifizierte Verfahren.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Baden-Württemberg.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

Informationen zur Aktenvernichtung in Villingen-Schwenningen 
Tonnengrößen 70 Liter 
240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 8,90 € für 70 Liter-Behälter,
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

In Villingen-Schwenningen bieten wir Ihnen 3 verschiedene Varianten von Sicherheitsbehältern zur Aktenvernichtung an. Alle Behälter bestehen aus robustem Metall und sind verschließbar, um Ihre Akten vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Dadurch wird jederzeit ein zuverlässiger Schutz gewährleistet. Gerne erklären wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch, welcher Behälter am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.

VERTRAG

Wählen Sie die Lösung, die am besten zu Ihnen passt. In Villingen-Schwenningen bieten wir Ihnen sowohl einmalige als auch dauerhafte Aktenvernichtung an, die Sie jederzeit individuell anpassen können. Bei einmaligen Aufträgen haben Sie die Möglichkeit, die Behälter sofort zu befüllen oder sie bis zu 3 Wochen kostenfrei bei sich stehen zu lassen. Bei einer dauerhaften Aktenvernichtung können Sie einen festen Tauschrhythmus oder einen Tausch auf Abruf wählen. Unsere Pauschalpreise bieten maximale Preistransparenz, ohne versteckte Kosten und ohne Vertragsbindung. Bei einer Stellzeit von bis zu 4 Wochen fallen keine Mieten an. Erst wenn zwischen der Lieferung und einem Tausch mehr als 4 Wochen Stellzeit liegen, entstehen Mietkosten.

BEZAHLUNG

In Villingen-Schwenningen erhalten Sie für alle erbrachten Leistungen eine Rechnung, die Ihnen zugesandt wird, sobald die Leistung erbracht wurde. Die Rechnung wird Ihnen per E-Mail zugeschickt und enthält einen Nachweis, dass die Vernichtung Ihrer Akten gemäß der gültigen DIN 66399 erfolgt ist und somit den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entspricht.

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

In den Behältern zur Aktenvernichtung können grundsätzlich alle Akten und Aktenordner aus Pappe und Papier entsorgt werden. Die Metallbügel und Büroklammern können dabei an den Akten befestigt bleiben. Es ist jedoch wichtig, Klarsichtfolien und Kunststoffe möglichst auszusortieren, da sie im Vernichtungsprozess die Anlagen verkleben und beschädigen können. Weitere Datenträger wie Festplatten, USB-Sticks oder CDs dürfen nicht mit entsorgt werden. Diese müssen separat gesammelt werden, da sie gesondert geschreddert und entsorgt werden müssen.

SICHERE AKTENVERNICHTUNG in Villingen-Schwenningen

In Villingen-Schwenningen legen wir, wie bei allen unseren Prozessen, großen Wert auf eine sichere Aktenvernichtung und die Einhaltung des Datenschutzes. Sowohl wir als auch unsere Logistikpartner sind zertifizierte Entsorgungsunternehmen, und unsere Mitarbeiter sind entsprechend geschult. Dadurch gewährleisten wir einen protokollierten Prozess von der Abholung bis zur Vernichtungsanlage.

In unseren Anlagen zur Aktenvernichtung werden auch ganze Ordner geschreddert, um sicherzustellen, dass keine Einsicht in Ihre Akten möglich ist. Eventuelle Metallteile der Ordner werden später in der Sortieranlage aussortiert. Kurz nach dem Schreddern werden die Papierreste in großen Mengen verwirbelt, um eine Wiederherstellung nahezu unmöglich zu machen.

Anschließend werden die Schnipsel zu großen Ballen gepresst und dem Papierrecycling zugeführt. Aus diesen Ballen entstehen dann Produkte wie Eierkartons, Recyclingprodukte oder Hygienepapier.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Unsere Arbeitsabläufe orientieren sich an den Richtlinien der DIN 66399. Diese Norm regelt die sichere Vernichtung von Akten und Datenträgern, angefangen bei der Definition der Begriffe bis hin zu Anforderungen an die technischen Anlagen und Prozesse. Seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die das Bundesdatenschutzgesetz abgelöst hat, ist die DIN 66399 der maßgebliche Standard für die Gewährleistung der Datensicherheit. Durch die Einhaltung dieser Vorgaben können entsprechende Zertifikate erlangt werden.

Die Norm definiert Schutzklassen für verschiedene Arten von Daten und unterteilt Datenträger in verschiedene Kategorien. Für jede Kombination aus Schutzklasse und Datenträger werden spezifische Sicherheitsstufen festgelegt, die die Anforderungen an die Zerkleinerung der Akten oder Datenträger definieren.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

    Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

    Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

    Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

  • Sicherheitsstufen

    Es werden sieben Sicherheitsstufen definiert. Diese legen fest, wie stark ein Datenträger zerkleinert werden muss und welcher Aufwand mit einer Rekonstruktion einhergeht. Jede Schutzklasse kann mit bestimmten Sicherheitsstufen behandelt werden. Teilweise gibt es auch Überschneidungen: So kann die Sicherheitsstufe 3 für Unterlagen der Schutzklassen 1 und 2 Anwendung finden.

    Die Stufen sind sehr granular eingeteilt. In der Praxis ist bereits oft bei Sicherheitsstufe 3 gewährleistet, dass eine Wiederherstellung fast unmöglich ist.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG IN Villingen-Schwenningen

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Es ist wichtig zu beachten, dass die Aufbewahrungsfristen für Dokumente je nach Art und Verwendungszweck unterschiedlich sind. Es gelten gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen. Für private Haushalte beträgt die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre. Bei Gewerbetreibenden, Unternehmen und gewerblichen Dokumenten sind hingegen oft längere Fristen von etwa 10 Jahren vorgeschrieben. Es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderregelungen, daher empfiehlt es sich, einen Steuerberater oder Fachexperten zu konsultieren, um sicherzustellen, dass keine Dokumente vorzeitig vernichtet werden. Jeder Fall ist individuell und erfordert eine genaue Prüfung der rechtlichen Anforderungen.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Es ist zu beachten, dass die Aufbewahrungsfristen für Dokumente je nach Art und Verwendungszweck variieren können. Es existieren gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen. Für private Haushalte beträgt die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments. Das bedeutet, dass beispielsweise Ende 2023 Dokumente aus dem Jahr 2021 vernichtet werden können. Bei Unternehmen oder gewerblichen Dokumenten gelten oft längere Fristen, wie zum Beispiel 10 Jahre. Hier können Dokumente aus 2013 Ende 2023 vernichtet werden. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie beispielsweise Titel oder Gerichtsurteile, die längere Aufbewahrungsfristen haben können. Wenn Sie unsicher sind, empfehle ich Ihnen, Ihren Steuerberater zu kontaktieren, der Ihnen genaue Auskunft über die Aufbewahrungsfristen für Ihre spezifischen Dokumente geben kann.

Entsorgen Sie Akten nur in Villingen-Schwenningen?

Wir vernichten Ihre Akten in ganz Baden Württemberg!

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

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