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Aktenvernichtung Viersen

Schnelleinstieg

Mit unserer zertifizierten Aktenvernichtung in Viersen bieten wir Ihnen eine sichere Möglichkeit, Ihre Akten zu vernichten. Egal ob Sie Unternehmer, Privatperson oder Gewerbetreibender sind, wir haben die passende Lösung für Sie. Bevor Sie Ihre Akten zur Vernichtung geben, empfehlen wir Ihnen, sich über die geltenden Aufbewahrungsfristen zu informieren. 

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Nordrhein Westfalen.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

 
Informationen zur Aktenvernichtung in Viersen
Tonnengrößen 240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

Unsere Datenschutztonnen

Mit unserer sicheren Aktenvernichtung in Viersen schützen wir effektiv Ihre Daten. Wir stellen Ihnen individuell angepasste Behälter zur Verfügung, die speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Alle unsere Behälter sind verschließbar, um einen maximalen Schutz vor unbefugtem Zugriff oder Einsicht Dritter zu gewährleisten. Bei regelmäßigen Bestellungen tauschen wir den vollen Behälter entweder auf Abruf oder in festgelegten Intervallen aus. So können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre sensiblen Daten sicher und vertraulich behandelt werden.

Vertragsinformationen

Unsere Verträge zur Aktenvernichtung in Viersen sind flexibel und kundenorientiert. Sie haben die Freiheit, ohne eine bestimmte Vertragslaufzeit gebunden zu sein und es gibt keine lästigen Kündigungsfristen. Sie können die gewünschte Leistung ganz einfach per E-Mail oder online bestellen. Wenn Sie unsicher sind, welches Angebot am besten zu Ihnen passt, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Beratung zur Verfügung. Sie haben die Wahl, ob Sie Ihre Akten dauerhaft oder einmalig von uns vernichten lassen möchten. Wir passen uns Ihren Bedürfnissen an und sorgen dafür, dass Ihre Daten sicher und vertraulich behandelt werden.

Bezahlung

Unsere Aktenvernichtung in Viersen bietet Ihnen maximale Preistransparenz. Bei uns zahlen Sie nur für das, was Sie tatsächlich bestellt haben. Mit unseren Pauschalpreisen stellen wir sicher, dass Sie keine versteckten Kosten befürchten müssen. Erst nachdem wir die Leistung erbracht haben, erhalten Sie eine Rechnung per E-Mail. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie unsere Aktenvernichtung einmalig oder regelmäßig in Anspruch nehmen möchten. Sie können sich darauf verlassen, dass Sie fair und transparent abgerechnet werden.

Was gehört in die Tonne

Mit unserer zertifizierten Aktenvernichtung in Viersen bieten wir Ihnen eine sichere und zuverlässige Möglichkeit, Ihre Akten und Dokumente zu vernichten. Egal ob Sie Unternehmer, Privatperson oder Gewerbetreibender sind, wir haben die passende Lösung für Sie. Bevor Sie Ihre Akten zur Vernichtung geben, empfehlen wir Ihnen, sich über die geltenden Aufbewahrungsfristen zu informieren, um sicherzustellen, dass Sie keine wichtigen Dokumente vorzeitig vernichten. Bitte beachten Sie, dass in den Sicherheitsbehältern nur Akten und Dokumente aus Papier entsorgt werden dürfen. Andere Datenträger wie USB-Sticks oder Festplatten müssen separat vernichtet werden, um eine ordnungsgemäße und sichere Entsorgung zu gewährleisten. Sie können jedoch ganze Ordner in den Behälter geben, da diese geschreddert und das Papier anschließend von den Metallteilen getrennt wird. Kunststoffe wie Klarsichtfolien oder Plastikordner dürfen nicht mit entsorgt werden, da dies zu zusätzlichen Kosten führen kann. Wenn Sie Fragen dazu haben oder eine persönliche Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ablauf der Aktenvernichtung

Der Schutz Ihrer Daten hat während des gesamten Prozesses der Aktenvernichtung in Viersen höchste Priorität. Sobald Sie Ihre Akten an unseren Fahrer übergeben haben, haben weder wir noch Dritte Zugriff oder Einsicht auf Ihre Unterlagen. Unsere zertifizierten Abläufe gewährleisten eine sichere Vernichtung. Die Akten werden vollständig geschreddert, einschließlich ganzer Ordner. Die Entfernung von Metallbügeln und anderen Metallteilen erfolgt erst nach dem Schreddern in der Papierfabrik. Dort werden diese Metallteile aussortiert. Durch den Schredderprozess werden die Dokumente stark zerkleinert, sodass eine Wiederherstellung nahezu unmöglich ist. Um eine zusätzliche Erschwerung der Rekonstruktion zu gewährleisten, werden die Papierteile nachträglich nochmals vermischt. Abschließend werden die großen Mengen an Papierschnipseln zu Ballen gepresst und dem Recyclingprozess zugeführt. Aus diesen Ballen entstehen oft Recyclingprodukte wie Hygienepapier, Küchentücher oder Eierkartons. Der gesamte Prozess unterliegt der DIN 66399 und ist DSGVO-konform. Sie können sich darauf verlassen, dass Ihre Daten sicher und vertraulich behandelt werden.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Unsere Prozesse laufen nach den Vorgaben der DIN 66399 ab. Diese Norm regelt die Akten- und Datenträgervernichtung von der Begriffsbestimmung über die Klassifizierung von Datenträgern bis hin zu Anforderungen an Anlagen und Abläufe. Seit die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das Bundesdatenschutzgesetz abgelöst hat, ist die seit 2012 bestehende Norm der Standard für die Sicherheit in der Datenvernichtung. Bei Einhaltung der Vorgaben werden entsprechende Zertifikate vergeben.

Die Norm legt Schutzklassen für verschiedene Arten von Daten fest. Darüber hinaus teilt sie Datenträger in Kategorien ein. Für eine bestehende Kombination aus Schutzklasse und Datenträger können dann verschiedene Sicherheitsstufen angewendet werden, die Vorgaben über Zerkleinerung der Akten bzw. Datenträger machen.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

    Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

    Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

    Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

  • Sicherheitsstufen

    Es werden sieben Sicherheitsstufen definiert. Diese legen fest, wie stark ein Datenträger zerkleinert werden muss und welcher Aufwand mit einer Rekonstruktion einhergeht. Jede Schutzklasse kann mit bestimmten Sicherheitsstufen behandelt werden. Teilweise gibt es auch Überschneidungen: So kann die Sicherheitsstufe 3 für Unterlagen der Schutzklassen 1 und 2 Anwendung finden.

    Die Stufen sind sehr granular eingeteilt. In der Praxis ist bereits oft bei Sicherheitsstufe 3 gewährleistet, dass eine Wiederherstellung fast unmöglich ist.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

Fragen zur Aktenvernichtung in Viersen

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Für eine genaue Auskunft über die Aufbewahrungsdauer einzelner Dokumente empfiehlt es sich, Ihren Steuerberater zu kontaktieren. Aufgrund der Vielfalt der Dokumente gibt es leider keine pauschale Antwort. Allerdings kann man sich bei den meisten Dokumenten daran orientieren, dass Privatpersonen den Großteil der Unterlagen für 2 Jahre aufbewahren müssen. Gewerbetreibende haben in der Regel eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Die genaue Dauer ist in den jeweiligen Aufbewahrungsfristen festgelegt.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Unter Berücksichtigung der geltenden Aufbewahrungsfristen können Privatpersonen in der Regel viele Dokumente nach 2 Jahren und Gewerbetreibende nach 10 Jahren vernichten. Die Aufbewahrungsfrist beginnt in dem Jahr, in dem die Dokumente erstellt wurden. Das bedeutet, dass Privatpersonen Ende 2023 Dokumente vernichten können, die im Jahr 2021 erstellt wurden. Gewerbetreibende müssen diese in der Regel länger aufbewahren und können oft erst Akten aus dem Jahr 2013 vernichten. Wenn Sie sich unsicher sind, empfehlen wir Ihnen, Ihren Steuerberater zu konsultieren.

Gibt es die Aktenvernichtung außerhalb von Viersen?

Wir vernichten Akten in fast ganz Deutschland. Nutzen Sie dafür bitte unsere PLZ-Suche.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

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