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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Siegen

Schnelleinstieg

In zahlreichen Büros und privaten Arbeitszimmern in Siegen sammeln sich über Jahre hinweg alte Akten. Wir helfen Ihnen mit einer sicheren und effizienten Aktenvernichtung, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

Falls Sie eine Aktenvernichtung in einer anderen Stadt benötigen, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, die Städteübersicht oder bestellen Sie direkt für Nordrhein-Westfalen.

Bequeme Zahlung per Rechnung
Sie zahlen erst nach der erfolgreichen Vernichtung Ihrer Akten – transparent und sicher.

Lieferung und Nutzung:

  • Behälter müssen ebenerdig stehen. Ein Transport über Treppen ist nur in Ausnahmefällen möglich.
  • Um Datenschutz und Schäden durch Feuchtigkeit zu vermeiden, dürfen Behälter nicht im Freien platziert werden.

Mietregelung:

  • Einmalige Bestellung: Sie haben die Wahl zwischen einer kostenlosen Stellzeit von 1 bis 3 Wochen oder einer Sofortbefüllung innerhalb von 15–20 Minuten.
  • Dauergestellung: Bei regelmäßigen Leerungen innerhalb von 4 Wochen entstehen keine Mietkosten. Eine Miete fällt erst ab der 5. Woche an.

 

Informationen zur Aktenvernichtung in Siegen
Tonnengrößen 240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

Unsere Sicherheitsbehälter für die Aktenvernichtung

In Siegen erhalten Sie bei uns Sicherheitsbehälter für die Aktenvernichtung in verschiedenen Größen, sodass Sie je nach Bedarf den passenden Behälter auswählen können. Alle unsere Behälter bestehen aus robustem Metall und bieten einen zuverlässigen Schutz für Ihre vertraulichen Dokumente während des Transports und der Aufbewahrung.

Dank des abschließbaren Deckels sind Ihre Akten sicher vor unbefugtem Zugriff und können problemlos entsorgt werden.

Vertragliche Details

In Siegen haben Sie die Wahl zwischen einer einmaligen oder regelmäßigen Abholung Ihrer Akten. Je nach Ihrem individuellen Bedarf können wir die Leerung wöchentlich, alle 2, 4 oder 8 Wochen, alle 3 Monate oder auf Abruf durchführen.

Unsere Preise sind transparent und enthalten alle Kosten: den Container, den Transport und die fachgerechte Aktenvernichtung. Es entstehen keine zusätzlichen Gebühren für die Bereitstellung oder den Transport – solange die Stellzeit 4 Wochen nicht überschreitet (siehe Tonnenmiete).

Bezahlung

In Siegen erhalten Sie die Rechnung für eine einmalige Aktenvernichtung direkt nach der Auftragsausführung. Wenn Sie sich für eine regelmäßige Leerung entscheiden, senden wir Ihnen einmal pro Monat eine Sammelrechnung für alle erfolgten Leerungen.

Sie können außerdem unser Lastschriftverfahren nutzen, damit der Rechnungsbetrag bequem und automatisch von Ihrem Konto eingezogen wird.

Was gehört in die Tonne?

Unsere Sicherheitsbehälter in Siegen sind ausschließlich für die Aktenvernichtung bestimmt. Das bedeutet, dass nur Papierunterlagen, Aktenordner und Dokumentenmappen aus Papier oder Pappe in die Behälter eingefüllt werden dürfen.

Bitte achten Sie darauf, dass Kunststoffmaterialien wie Folien oder Kunststoffmappen vorher entfernt werden, um eine reibungslose und sichere Vernichtung Ihrer Akten zu gewährleisten. Wenn Sie unsicher sind, ob ein bestimmtes Material geeignet ist, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Achtung: CDs, Festplatten oder andere Datenträger dürfen nicht mit den Akten entsorgt werden. Für die fachgerechte Vernichtung solcher Medien bieten wir Ihnen eine separate Festplattenvernichtung in Siegen an.

So läuft die Aktenvernichtung ab

Unsere Aktenvernichtung in Siegen ist vollständig nach DIN 66399 zertifiziert, sodass Ihre sensiblen Dokumente sicher und datenschutzkonform vernichtet werden. Unsere Abläufe verhindern unbefugten Zugriff während des gesamten Transports zur Vernichtungsanlage. Jeder Schritt wird protokolliert, um höchste Sicherheitsstandards zu gewährleisten.

In der Anlage werden Aktenordner mitsamt Metallteilen geschreddert, um eine vollständige Vernichtung sicherzustellen. Eine vorherige Entfernung der Metallteile erfolgt nicht, da wir keinen Zugriff auf die Inhalte nehmen. Die Metalle werden erst später durch Metallabscheidung getrennt. Das Papier wird fein zerkleinert und verwirbelt, um eine Rekonstruktion zu verhindern.

Anschließend werden die Papierschnipsel zu Recycling-Ballen gepresst, die als "Bunte Akten" weiterverwertet werden – oft zur Herstellung von Hygienepapieren wie Küchentüchern. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Datenschutz und zur Nachhaltigkeit.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399 Norm für die Aktenvernichtung

Die Norm DIN 66399 regelt die Akten- und Datenträgervernichtung von der Definition von Begriffen bis hin zu den Anforderungen an Anlagen und Prozesse. Die Einhaltung dieser Norm ist der Standard für die Sicherheit in der Datenvernichtung, insbesondere seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die das Bundesdatenschutzgesetz abgelöst hat. Wenn die Vorgaben eingehalten werden, werden entsprechende Zertifikate vergeben.

Die Norm legt Schutzklassen für verschiedene Arten von Daten und Kategorien für Datenträger fest. Abhängig von der Kombination aus Schutzklasse und Datenträger können dann verschiedene Sicherheitsstufen angewendet werden. Diese Sicherheitsstufen geben Vorgaben zur Zerkleinerung der Akten bzw. Datenträger, um sicherzustellen, dass die vertraulichen Informationen nicht wiederhergestellt werden können.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die DIN 66399 definiert drei Schutzklassen, die anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert werden.

    Die Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) umfasst interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte. Beispiele dafür sind allgemeine Geschäftsinformationen oder allgemein zugängliche öffentliche Informationen.

    Die Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) bezieht sich auf vertrauliche Daten, deren Offenlegung den Betroffenen schaden könnte. Dazu gehören beispielsweise personenbezogene Daten oder vertrauliche Geschäftsinformationen.

    Die Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) bezieht sich auf geheime Daten, deren Veröffentlichung eine Gefahr für Leib und Leben darstellen könnte. Dazu gehören beispielsweise Staatsgeheimnisse oder Informationen aus dem Bereich der nationalen Sicherheit.

  • Sicherheitsstufen

    Die DIN 66399 definiert sieben Sicherheitsstufen, die angeben, wie stark ein Datenträger zerkleinert werden muss und welcher Aufwand mit einer Rekonstruktion einhergeht. Jede Schutzklasse kann mit bestimmten Sicherheitsstufen behandelt werden, wobei es teilweise auch Überschneidungen gibt. So kann beispielsweise die Sicherheitsstufe 3 für Unterlagen der Schutzklassen 1 und 2 Anwendung finden.

    Die Sicherheitsstufen sind sehr granular eingeteilt, um sicherzustellen, dass die Vernichtung der Dokumente den jeweiligen Anforderungen entspricht. In der Praxis ist es jedoch oft bereits bei Sicherheitsstufe 3 gewährleistet, dass eine Wiederherstellung fast unmöglich ist. In den meisten Fällen reicht daher eine Vernichtung auf dieser Stufe aus.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

Fragen zur Aktenvernichtung

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Die Frage "Aufbewahren oder Vernichten?" sollte sich jeder stellen, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Denn die Aufbewahrungsfristen für Dokumente variieren je nach Art und Verwendungszweck und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Während für Privatpersonen und private Haushalte die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments beträgt, sieht es bei Gewerbetreibenden, Unternehmen und gewerblichen Dokumenten oft anders aus. Hier gibt es oft längere Fristen von bis zu 10 Jahren. 

 

Doch Vorsicht ist geboten, denn es gibt oft Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. Wie z.B. zuletzt die Anpassung im Bürokratieentlastungsgesetz IV mit verkürzten Aufbewahrungsfrist von nun 8 statt 10 Jahren von Buchungsbelegen. Daher ist es ratsam, sich mit einem Steuerberater oder Fachexperten in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden. Jeder Fall ist individuell und erfordert eine genaue Prüfung. 

Also, bevor Sie Ihre Dokumente einfach vernichten, sollten Sie sich unbedingt über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben informieren. Denn wer weiß, vielleicht haben Sie ja noch Verwendung für die Dokumente in der Zukunft.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Die Aufbewahrungsfristen für Privat- und Geschäftsunterlagen sind ein wichtiger Aspekt, den jeder beachten sollte, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Die Fristen variieren je nach Art und Verwendungszweck der Dokumente und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Für Privatpersonen und private Haushalte beträgt die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments. Dies gilt beispielsweise für Kontoauszüge, Rechnungen oder Quittungen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: So sollten beispielsweise Unterlagen rund um den Kauf oder Verkauf von Immobilien mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

Für Gewerbetreibende und Unternehmen gelten oft längere Aufbewahrungsfristen. Diese sind für Buchhaltungsunterlagen gesetzlich festgeschrieben und liegen zwischen 6 und 10 Jahren. So müssen beispielsweise Geschäftsunterlagen wie Handelsbücher, Inventare oder Jahresabschlüsse mindestens 6 Jahre aufbewahrt werden. Bei Steuerunterlagen beträgt die Frist sogar 10 Jahre.

Doch Vorsicht ist geboten: Es gibt auch Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. So müssen beispielsweise bestimmte Dokumente wie Arbeitsverträge oder Lohnabrechnungen mindestens 2 Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses aufbewahrt werden.

Es ist daher wichtig, sich über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben zu informieren, um keine wichtigen Dokumente zu früh zu vernichten oder aus Versehen zu lange aufzubewahren.

Bieten Sie Ihre Entsorgungsleistung nur in dieser Region (zur Aktenvernichtung Siegen) an?

Die Aktenvernichtung wird durch uns in ganz Deutschland angeboten. Sie möchten gerne das Leistungsportfolio der SERO Entsorgung für Ihre Region einsehen?

Kein Problem, verraten Sie uns nur Ihre Postleitzahl in unserer PLZ-Suche.

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Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

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