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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Saarbrücken

Schnelleinstieg

In Saarbrücken legen wir großen Wert auf eine datenschutzkonforme Aktenvernichtung. Unsere stabilen Sicherheitsbehälter bieten eine einfache und sichere Lösung für die Entsorgung vertraulicher Dokumente.

Zahlung erst nach erbrachter Leistung
Die Rechnung wird erst nach der sicheren Vernichtung Ihrer Akten gestellt – volle Kostentransparenz für Sie.

Lieferung und Nutzung:

  • Die Behälter müssen ebenerdig stehen. Ein Transport über Treppen ist nur in Ausnahmefällen möglich.
  • Behälter dürfen nicht im Freien aufgestellt werden, um Datenschutzverletzungen und Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden.

Mietkonditionen:

  • Einmalige Bestellung: Wählen Sie zwischen einer kostenlosen Standzeit von 1 bis 3 Wochen oder einer Sofortbefüllung innerhalb von 15–20 Minuten.
  • Dauergestellung: Regelmäßige Leerungen bis zu 4 Wochen sind kostenfrei. Erst ab der 5. Woche wird eine Mietgebühr berechnet.

Informationen zur Aktenvernichtung in Saarbrücken
Tonnengrößen 70 Liter
240 Liter 

416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 8,90 € für 70 Liter Behälter,
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

Für eine zuverlässige Aktenvernichtung in Saarbrücken bieten wir Ihnen verschiedene Sicherheitsbehälter an, die Ihren individuellen Bedürfnissen gerecht werden. Unsere abschließbaren und robusten Behälter schützen Ihre vertraulichen Dokumente effektiv vor unbefugtem Zugriff.

Kontaktieren Sie uns gerne – wir beraten Sie umfassend und helfen Ihnen, die optimale Lösung für Ihre Aktenvernichtung zu finden.

VERTRAG

In Saarbrücken ermöglichen wir Ihnen eine flexible Aktenvernichtung ohne langfristige Verpflichtungen. Sie entscheiden, ob Sie eine einmalige Entsorgung benötigen oder eine regelmäßige Leerung bevorzugen. Kündigungsfristen gibt es bei uns nicht – Sie behalten volle Kontrolle über Ihren Auftrag.

Nach der Bestellung wählen Sie, ob der Behälter bis zu 3 Wochen kostenfrei bei Ihnen bleibt oder direkt nach der Befüllung abgeholt wird. Erst wenn der Behälter länger als 4 Wochen unverändert bei Ihnen steht, fällt eine geringe Mietgebühr an.

Wir bieten Ihnen außerdem die Möglichkeit eines festen Austauschintervalls oder einen Tausch nach Bedarf. Unsere Preise sind fair und transparent, ohne versteckte Transportkosten oder Gebühren.

BEZAHLUNG

In Saarbrücken ermöglichen wir Ihnen eine einfache und sichere Zahlung per Rechnung. Nach Abschluss der Aktenvernichtung erhalten Sie die Rechnung per E-Mail zugesandt.

Die Rechnung bestätigt, dass Ihre Akten nach den geltenden DIN-Standards, insbesondere DIN 66399, vernichtet wurden. Dies gilt sowohl für Einzelaufträge als auch für Stammkunden.

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

Unsere Sicherheitsbehälter für die Aktenvernichtung in Saarbrücken eignen sich für sämtliche Akten und Ordner aus Papier und Pappe. Metallbügel und Büroklammern können daran verbleiben, da sie während des Vernichtungsprozesses aussortiert werden.

Bitte achten Sie darauf, Kunststoffe wie Klarsichtfolien und Kunststoffmappen vorher zu entfernen, um eine Störung der Anlagen zu vermeiden. CDs, Festplatten oder USB-Sticks gehören nicht in die Aktenbehälter und müssen gesondert vernichtet werden.

SICHERE AKTENVERNICHTUNG

Für eine sichere Aktenvernichtung in Saarbrücken bieten wir Ihnen Sicherheitsbehälter in drei Größen an: 70 Liter, 240 Liter und 416 Liter. Diese stabilen und abschließbaren Metallbehälter schützen Ihre Dokumente bis zur endgültigen Vernichtung.

Wir arbeiten ausschließlich mit zertifizierten Entsorgungsunternehmen zusammen, deren Mitarbeiter speziell geschult sind, um höchste Datenschutzstandards einzuhalten. Jeder Schritt des Prozesses wird genau dokumentiert – von der Abholung bis zur Vernichtungsanlage.

In der Anlage werden ganze Aktenordner geschreddert, wobei Metallteile in der Sortieranlage entfernt werden. Um eine Rekonstruktion der Dokumente unmöglich zu machen, werden die Papierreste zusätzlich verwirbelt, bevor sie zu Ballen gepresst und dem Papierrecycling zugeführt werden. Daraus entstehen unter anderem Hygienepapiere, Eierkartons oder andere Recyclingprodukte.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Unsere Aktenvernichtung in Saarbrücken entspricht den Vorschriften der DIN 66399, die detaillierte Anforderungen an die sichere Vernichtung von Akten und digitalen Datenträgern stellt. Diese Norm definiert Schutzklassen und Sicherheitsstufen, die sich an der Sensibilität der zu vernichtenden Daten orientieren.

Mit der Einführung der DSGVO wurde die Einhaltung der DIN 66399 zum Standard für die rechtskonforme Datenvernichtung. Unternehmen, die diese Anforderungen erfüllen, erhalten entsprechende Zertifikate als Nachweis für eine sichere und gesetzeskonforme Entsorgung.

Sicherheitsvorgaben:

  • Vernichtung gemäß Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2, Sicherheitsstufe P-3.
  • Berufsgruppen wie Ärzte und Anwälte, die einer besonderen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, müssen nach § 203 StGB handeln. Unser geschultes Personal sorgt für die Einhaltung dieser Bestimmungen.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

    Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

    Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

    Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

  • Sicherheitsstufen

    Es werden sieben Sicherheitsstufen definiert. Diese legen fest, wie stark ein Datenträger zerkleinert werden muss und welcher Aufwand mit einer Rekonstruktion einhergeht. Jede Schutzklasse kann mit bestimmten Sicherheitsstufen behandelt werden. Teilweise gibt es auch Überschneidungen: So kann die Sicherheitsstufe 3 für Unterlagen der Schutzklassen 1 und 2 Anwendung finden.

    Die Stufen sind sehr granular eingeteilt. In der Praxis ist bereits oft bei Sicherheitsstufe 3 gewährleistet, dass eine Wiederherstellung fast unmöglich ist.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Die Frage "Aufbewahren oder Vernichten?" sollte sich jeder stellen, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Denn die Aufbewahrungsfristen für Dokumente variieren je nach Art und Verwendungszweck und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Während für Privatpersonen und private Haushalte die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments beträgt, sieht es bei Gewerbetreibenden, Unternehmen und gewerblichen Dokumenten oft anders aus. Hier gibt es oft längere Fristen von bis zu 10 Jahren. 

 

Doch Vorsicht ist geboten, denn es gibt oft Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. Wie z.B. zuletzt die Anpassung im Bürokratieentlastungsgesetz IV mit verkürzten Aufbewahrungsfrist von nun 8 statt 10 Jahren von Buchungsbelegen. Daher ist es ratsam, sich mit einem Steuerberater oder Fachexperten in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden. Jeder Fall ist individuell und erfordert eine genaue Prüfung. 

Also, bevor Sie Ihre Dokumente einfach vernichten, sollten Sie sich unbedingt über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben informieren. Denn wer weiß, vielleicht haben Sie ja noch Verwendung für die Dokumente in der Zukunft.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Die Aufbewahrungsfristen für Privat- und Geschäftsunterlagen sind ein wichtiger Aspekt, den jeder beachten sollte, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Die Fristen variieren je nach Art und Verwendungszweck der Dokumente und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Für Privatpersonen und private Haushalte beträgt die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments. Dies gilt beispielsweise für Kontoauszüge, Rechnungen oder Quittungen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: So sollten beispielsweise Unterlagen rund um den Kauf oder Verkauf von Immobilien mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

Für Gewerbetreibende und Unternehmen gelten oft längere Aufbewahrungsfristen. Diese sind für Buchhaltungsunterlagen gesetzlich festgeschrieben und liegen zwischen 6 und 10 Jahren. So müssen beispielsweise Geschäftsunterlagen wie Handelsbücher, Inventare oder Jahresabschlüsse mindestens 6 Jahre aufbewahrt werden. Bei Steuerunterlagen beträgt die Frist sogar 10 Jahre.

Doch Vorsicht ist geboten: Es gibt auch Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. So müssen beispielsweise bestimmte Dokumente wie Arbeitsverträge oder Lohnabrechnungen mindestens 2 Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses aufbewahrt werden.

Es ist daher wichtig, sich über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben zu informieren, um keine wichtigen Dokumente zu früh zu vernichten oder aus Versehen zu lange aufzubewahren.

Bieten Sie Ihre Entsorgungsleistung nur in dieser Region (zur Aktenvernichtung Saarbrücken) an?

Die Aktenvernichtung wird durch uns in ganz Deutschland angeboten. Sie möchten gerne das Leistungsportfolio der SERO Entsorgung für Ihre Region einsehen?

Kein Problem, verraten Sie uns nur Ihre Postleitzahl in unserer PLZ-Suche.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

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