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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Peine

Schnelleinstieg

In Peine, dem Ursprungsort des deutschen Stahlträgers, bieten wir mit unserem Aktenvernichtungsservice eine Kombination aus Tradition und Innovation. Wir garantieren präzise und sichere Vernichtung Ihrer Dokumente, inspiriert von Peines industrieller Meisterleistung.

In Peine bieten wir Ihnen auch eine mobile Aktenvernichtung vor Ort an.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Niedersachsen.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

Informationen zur Aktenvernichtung in Peine
Tonnengrößen 70 Liter 
240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 8,90 € für 70 Liter-Behälter,
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

DATENSCHUTZTONNEN

Brauchen Sie eine innovative Lösung, um Ihre sensiblen Unterlagen in Peine sicher zu vernichten? Entdecken Sie unsere hochwertigen Datenschutztonnen – verfügbar in 70l, 240l, und 416l – perfekt abgestimmt auf jedes Unternehmen, das Datenschutz großschreibt. Aus robustem Metall gefertigt, bieten diese Tonnen nicht nur einen geschützten Einwurfschlitz, sondern auch einen Verschluss, der unberechtigten Zugang verhindert. Ihre wichtigen Dokumente sind bis zur sicheren Vernichtung gut aufgehoben. Wählen Sie die passende Größe für Ihre Anforderungen und sichern Sie Ihre vertraulichen Daten mit unseren Datenschutztonnen.

VERTRAG

In Peine bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Aktenvernichtungsdienste, die perfekt auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Egal ob Sie eine einmalige Dokumentenvernichtung benötigen oder einen regelmäßigen Service bevorzugen, wir passen unseren Service flexibel an Ihre Situation an. Profitieren Sie von der sofortigen Nutzungsmöglichkeit unserer Behälter direkt nach der Lieferung. Sie haben die Option, diese sofort zu befüllen oder bis zu drei Wochen ohne zusätzliche Mietkosten zu nutzen. Erst ab einer Stelldauer von über vier Wochen fällt eine geringe Mietgebühr an (siehe oben). Für diejenigen, die einen langfristigen Plan zur Aktenvernichtung benötigen, bieten wir flexible Tauschrhythmen, die festgelegt oder nach Bedarf angepasst werden können. Bei uns gibt es keine versteckten Kosten oder bindende Vertragslaufzeiten – Transparenz und Flexibilität stehen bei uns an erster Stelle.

BEZAHLUNG

In Peine liegt der Fokus darauf, Ihnen einen einfachen und angenehmen Bezahlprozess zu gewährleisten. Deshalb bieten wir Ihnen die bequeme Möglichkeit, per Rechnung zu bezahlen, die Sie genau einen Monat nach der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen per E-Mail erhalten. Diese Rechnung ist nicht nur ein Nachweis für die erbrachte Leistung, sondern bestätigt auch, dass die Vernichtung Ihrer Dokumente gemäß den hohen Sicherheitsstandards der DIN 66399 durchgeführt wurde. Ganz gleich, ob Sie unsere Dienste einmalig oder als Dauerkunde in Anspruch nehmen, Sie können sich auf diesen Qualitätsstandard verlassen.

WAS GEHÖRT IN DIE AKTENTONNE?

Entdecken Sie bei uns die einfache Lösung, um Ihre Papier- und Pappe-Aktenordner stressfrei loszuwerden. Ein attraktiver Pluspunkt: Sorgen um Metallbügel oder Büroklammern gehören der Vergangenheit an – diese können ganz bequem an Ihren Unterlagen bleiben. Wir bitten Sie jedoch, Klarsichtfolien und Kunststoffe zu entfernen, um den Vernichtungsprozess zu optimieren, da diese Stoffe unsere Maschinen behindern könnten. Bitte denken Sie daran, dass Datenträger wie CDs, Festplatten und USB-Sticks spezielle Aufmerksamkeit benötigen und separat entsorgt werden müssen, um die Sicherheit Ihrer Daten zu gewährleisten.

SICHERE AKTENVERNICHTUNG

In Peine nehmen wir Ihre Aktenvernichtung äußerst ernst und achten dabei stets auf höchste Sicherheits- und Datenschutzstandards. Unsere speziell konzipierten Sicherheitsbehälter aus robustem Metall mit sicherem Verschluss bieten optimalen Schutz für Ihre sensiblen Daten. Durch die Zertifizierung unseres Unternehmens und unserer Logistikpartner im Entsorgungsbereich sowie dank unserer speziell geschulten Mitarbeiter garantieren wir zu jeder Zeit die Sicherheit Ihrer Unterlagen. Jeden Schritt des Prozesses, von der Bereitstellung des Behälters bis hin zur finalen Vernichtung, dokumentieren wir akribisch.

Unsere topmoderne Vernichtungsanlage kann ganze Aktenordner schreddern, um jeglichen Einblick in Ihre Dokumente zu unterbinden. Metallteile in den Ordnern werden in einer späteren Phase entfernt. Nach dem Schreddern mischen wir die Papierreste gründlich, was eine Rekonstruktion der Dokumente nahezu unmöglich macht. Anschließend werden diese Reste zu großen Ballen gepresst und einem ökologischen Recyclingprozess zugeführt. So entstehen aus Ihren alten Dokumenten neue, nachhaltige Produkte wie Eierkartons, Recyclingpapier oder Hygieneprodukte.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die seit 2018 gültig ist, trat die Norm 66399 in Kraft. In ihr werden Bestimmungen zur sicheren Akten- und Datenträgervernichtung gemacht. Dazu macht die Norm genaue Vorgaben, z. B. auch für die Partikelgröße bei der Festplattenvernichtung. Eine sichere Aktenvernichtung zeichnet sich durch ein Zertifikat aus.

Die Norm teilt Daten zunächst in verschiedene Schutzklassen ein. Aus diesen ergeben sich zusammen mit der Art der Informationsträger und den angewandten Sicherheitsstufen eine exakte Vorgabe, wie die Daten zu vernichten sind.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Es werden drei Schutzklassen unterschieden. Dabei zieht die Norm die Art der Informationen in Betracht und kategorisiert die Gefahren bei unerwünschter Veröffentlichung.

    Schutzklasse 1: normaler Schutz nötig – Daten für interne Zwecke, deren Leak unangenehme Folgen haben könnte

    Schutzklasse 2: hoher Schutz nötig – Daten, die vertraulich sind und deren Veröffentlichung schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen könnte

    Schutzklasse 3: sehr hoher Schutz nötig – geheime Daten, deren Veröffentlichung Gefahren für Leib und Leben bedeuten kann

    Üblicherweise kommt die dritte Klasse nur in Ausnahmefällen vor. Die meisten Unterlagen von Privatpersonen und Unternehmen fallen in die ersten beiden Schutzklassen.

  • Sicherheitsstufen

    Es werden insgesamt sieben Sicherheitsstufen unterschieden. Diese machen immer strengere Vorgaben über die Zerkleinerung der Datenträger, Abweichungstoleranz und Rekonstruierbarkeit. Die Sicherheitsstufen korrespondieren mit den Schutzklassen: So können Daten der Schutzklasse 2 nicht mit den niedrigsten Sicherheitsstufen behandelt werden.

    Für die meisten Unterlagen genügt die Anwendung der Sicherheitsstufe 3.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG in Peine

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Jeder, der mit vertraulichen Dokumenten arbeitet, steht irgendwann vor der wichtigen Entscheidung: Soll ich diese Dokumente aufbewahren oder vernichten? Es ist entscheidend zu wissen, dass die Aufbewahrungsfristen für Dokumente je nach ihrer Art und ihrem Verwendungszweck variieren. Zudem gibt es gesetzliche Vorgaben, die unbedingt zu beachten sind.

Für Privatpersonen und Haushalte ist die Regel meist einfach: Dokumente sollten in der Regel zwei Jahre ab dem Erstellungsdatum aufbewahrt werden. Bei Gewerbetreibenden, Unternehmen und geschäftlichen Dokumenten sieht die Sache jedoch anders aus – hier können die Fristen bis zu zehn Jahre betragen.

Es ist jedoch wichtig, aufmerksam zu sein, da es besondere Regelungen geben kann. Eine Beratung mit einem Steuerberater oder einem Fachexperten kann hier sehr hilfreich sein, um sicherzustellen, dass alle Dokumente korrekt und fristgerecht gehandhabt werden. Jede Situation ist einzigartig und erfordert eine individuelle Prüfung.

Bevor Sie also vorschnell Ihre Dokumente vernichten, informieren Sie sich gründlich über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Bestimmungen. Manchmal kann es sein, dass die Dokumente in der Zukunft noch von Nutzen sind.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Das Entsorgen von Akten und Dokumenten kann nicht nur befreiend sein, sondern auch Ordnung in Ihr Büro oder Zuhause bringen. Bevor Sie sich jedoch von Ihren alten Akten trennen, ist es wichtig, sich über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben im Klaren zu sein. Manchmal könnten Sie die Dokumente in Zukunft noch benötigen oder aus rechtlichen Gründen aufbewahren müssen.

Nehmen wir als Beispiel Ihre Steuererklärung von 2019. Normalerweise beträgt die Aufbewahrungsfrist für solche Dokumente zwei Jahre. Das bedeutet, dass Sie Ihre Unterlagen aus 2019 im Jahr 2021 gefahrlos entsorgen können. Aber Achtung: Es gibt Ausnahmen und Sonderregelungen, die berücksichtigt werden müssen. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, sich an einen Steuerberater oder Fachexperten zu wenden, der Ihnen genauere Informationen geben kann.

Für Gewerbetreibende und Unternehmen sind oft längere Aufbewahrungsfristen von bis zu zehn Jahren üblich. Doch auch hier gibt es spezifische Regelungen, die beachtet werden müssen. Sich über diese Fristen und Vorschriften zu informieren, ist entscheidend, um keine wichtigen Dokumente voreilig zu vernichten oder versehentlich zu lange aufzubewahren.

Bieten Sie die Aktenvernichtung auch im Umkreis von Peine an?

Wir vernichten Akten in fast ganz Deutschland. Nutzen Sie dafür bitte unsere PLZ-Suche.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

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