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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Paderborn

Schnelleinstieg

In Paderborn herrscht reges Treiben. Hier sitzen große Industriekonzerne, aber auch Tausende Unternehmen. Wenn die Aufbewahrungsfristen für Geschäftsdokumente ablaufen, unterstützen wir Unternehmen bei der Aktenvernichtung in Paderborn . Darüber bieten wir natürlich auch die Aktenvernichtung für Privathaushalte an.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Nordrhein Westfalen.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

 
Informationen zur Aktenvernichtung in Paderborn
Tonnengrößen 240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

In Paderborn bieten wir Sicherheitsbehälter in verschiedenen Größen für die Aktenvernichtung an. Unsere Behälter bestehen aus stabilem Metall und sind mit einem abschließbaren Deckel versehen, um sicherzustellen, dass die eingeworfenen Akten nicht von Unbefugten eingesehen werden können.

VERTRAG

Sie haben die Möglichkeit, zwischen einer einmaligen oder regelmäßigen Abholung zu wählen. Bei einer regelmäßigen Leerung können Sie zwischen verschiedenen Intervallen wählen, wie wöchentlich, alle 2, 4, 8 Wochen, alle 3 Monate oder auf Abruf. Die oben genannten Kosten beinhalten die Bereitstellung des Containers, den Transport und die Aktenvernichtung. Unsere Preise sind als Komplettpreis zu verstehen, es fallen keine zusätzlichen Transportgebühren oder Behältermieten an (bis zu einer Stellzeit von 4 Wochen, siehe Tonnenmiete).

BEZAHLUNG

Wenn Sie unseren Service einmalig nutzen, erhalten Sie kurz nach der Durchführung Ihres Auftrags eine Rechnung. Bei regelmäßiger Inanspruchnahme unseres Services erhalten Sie monatlich eine Rechnung. Sie haben die Möglichkeit, am Lastschriftverfahren teilzunehmen, wenn Sie dies wünschen. In diesem Fall ziehen wir den Rechnungsbetrag von Ihrem Konto ein.

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

Die Aktenvernichtungstonnen sind ausschließlich für die Vernichtung von Papierunterlagen, Aktenordnern und Dokumentenmappen aus Papier oder Pappe vorgesehen. Andere Datenträger wie CDs oder Festplatten können nicht in den Aktenvernichtungstonnen entsorgt werden. Folien und Mappen aus Kunststoff müssen der herkömmlichen Entsorgung zugeführt werden und gehören nicht in die Aktenvernichtungstonnen.

SICHERE AKTENVERNICHTUNG

Der Datenschutz spielt eine entscheidende Rolle bei der Aktenvernichtung. Unsere Prozesse gewährleisten, dass während des Transports zur Vernichtungsanlage niemand Zugriff auf Ihre Akten hat. Wir dokumentieren den Transport sorgfältig. In unserer Anlage werden die Aktenordner zusammen mit den Metallen geschreddert, da wir keine Einsicht nehmen. Daher ist es nicht möglich, Metallteile zu entfernen. Dies geschieht später in der Papierfabrik während des Recyclingprozesses. Das Papier wird zu kleinen Partikeln zerkleinert. Aufgrund der großen Menge an Papier ist eine Wiederherstellung zu diesem Zeitpunkt nahezu unmöglich. Dennoch werden die Partikel gelegentlich verwirbelt, um die Rekonstruktion weiter zu erschweren. Die winzigen Papierschnipsel werden dann zu Ballen gepresst. Diese werden als "Bunte Akten" in der Papierrecyclingindustrie verwendet. Oft entstehen daraus Hygienepapiere wie Küchentücher.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Unsere Prozesse zur Akten- und Datenträgervernichtung folgen den Vorgaben der DIN 66399. Diese Norm definiert die verschiedenen Aspekte der Vernichtung von Akten und Datenträgern, angefangen bei der Begriffsbestimmung bis hin zu Anforderungen an Anlagen und Abläufe. Seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die das Bundesdatenschutzgesetz abgelöst hat, ist die Einhaltung dieser Norm der Standard für die Sicherheit in der Datenvernichtung. Unternehmen, die die Vorgaben erfüllen, erhalten entsprechende Zertifikate. Die Norm legt Schutzklassen für unterschiedliche Arten von Daten fest und kategorisiert die verschiedenen Datenträger. Für jede Kombination aus Schutzklasse und Datenträger werden spezifische Sicherheitsstufen definiert, die Vorgaben zur Zerkleinerung der Akten oder Datenträger machen.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

    Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

    Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

    Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

  • Sicherheitsstufen

    Es werden sieben Sicherheitsstufen definiert. Diese legen fest, wie stark ein Datenträger zerkleinert werden muss und welcher Aufwand mit einer Rekonstruktion einhergeht. Jede Schutzklasse kann mit bestimmten Sicherheitsstufen behandelt werden. Teilweise gibt es auch Überschneidungen: So kann die Sicherheitsstufe 3 für Unterlagen der Schutzklassen 1 und 2 Anwendung finden.

    Die Stufen sind sehr granular eingeteilt. In der Praxis ist bereits oft bei Sicherheitsstufe 3 gewährleistet, dass eine Wiederherstellung fast unmöglich ist.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

PADERBORN: FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Die Aufbewahrungsfristen für Dokumente können je nach Art des Dokuments variieren und unterliegen gesetzlichen Bestimmungen. Es ist ratsam, bei Unsicherheiten Ihren Steuerberater zu konsultieren, um die geltenden Fristen zu ermitteln. Im Allgemeinen müssen Privatpersonen Dokumente für einen Zeitraum von zwei Jahren aufbewahren, während Unternehmen in der Regel eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren einhalten müssen.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Die Aufbewahrungsfrist beginnt ab dem Ende des Jahres, in dem das Dokument erstellt wurde. Für Privatpersonen bedeutet dies, dass die meisten Unterlagen aus dem Jahr 2020 nicht mehr aufbewahrt werden müssen. Unternehmen können in der Regel die meisten Dokumente aus dem Jahr 2013 entsorgen. Es ist jedoch wichtig, mögliche Abweichungen zu beachten und sich im Zweifelsfall zu erkundigen.

Bieten Sie die Aktenvernichtung auch im Umkreis von Paderborn an?

Wir bieten die Aktenvernichtung auch im Umkreis an. Über unsere PLZ-Suche finden Sie eine genaue Übersicht.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

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