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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Oldenburg (Oldenburg)

Schnelleinstieg

Wenn Sie mit einer großen Menge alter Akten konfrontiert sind, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Unsere Aktenvernichtung bietet Ihnen in Oldenburg eine kostengünstige, sichere und zuverlässige Lösung. Wir kümmern uns um die fachgerechte Vernichtung Ihrer alten Akten, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen. Bei uns erhalten Sie alle Informationen rund um die Aktenvernichtung in Oldenburg. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, und wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen weiterzuhelfen.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Niedersachsen.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

Informationen zur Aktenvernichtung in Oldenburg 
Tonnengrößen 70 Liter 
240 Liter 
350/416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 8,90 € für 70 Liter-Behälter,
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 350/416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

Unsere Aktenvernichtung in Oldenburg bietet Ihnen Sicherheitsbehälter in verschiedenen Größen an, um Ihre Akten sicher aufzubewahren. Diese Behälter bestehen aus hochwertigem und robustem Metall, um eine sichere Aufbewahrung Ihrer Akten zu gewährleisten. Um sicherzustellen, dass die eingeworfenen Akten nicht von Unbefugten eingesehen werden können, sind die Behälter mit abschließbaren Deckeln ausgestattet. Dadurch wird die Vertraulichkeit Ihrer Dokumente gewährleistet. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um weitere Informationen zu unseren Sicherheitsbehältern für die Aktenvernichtung zu erhalten. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

VERTRAGSINFORMATIONEN

Sie haben die Möglichkeit, zwischen einer einmaligen oder regelmäßigen Abholung zu wählen. Bei einer regelmäßigen Leerung können Sie selbst entscheiden, ob diese wöchentlich, alle 2, 4, 8 Wochen, alle 3 Monate oder auf Abruf erfolgen soll. Die angegebenen Kosten beziehen sich auf eine einzelne Leerung und beinhalten die Bereitstellung des Containers, den Transport sowie die Aktenvernichtung. Unsere Preise sind als Komplettpreis zu verstehen, es fallen keine zusätzlichen Transportgebühren oder Behältermieten an (bis zu einer Stellzeit von 4 Wochen, siehe Tonnenmiete, ab einer Stellzeit von mehr als 4 Wochen). Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen und wir helfen Ihnen gerne weiter.

BEZAHLUNG

Wenn Sie sich für unseren einmaligen Service entscheiden, erhalten Sie die Rechnung nach Abschluss Ihres Auftrags. Bei einer regelmäßigen Leerung erhalten Sie eine monatlich Rechnung.

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

Die Sicherheitsbehälter, die Sie für die Aktenvernichtung in Oldenburg bestellen können, sind in verschiedenen Größen erhältlich. Bitte beachten Sie, dass die Behälter ausschließlich für die Vernichtung von Papierunterlagen, Aktenordnern und Dokumentenmappen aus Papier oder Pappe vorgesehen sind. Andere Datenträger wie CDs oder Festplatten können nicht über die Aktenvernichtung entsorgt werden. Zudem sollten Folien und Mappen aus Kunststoff der herkömmlichen Entsorgung zugeführt werden und gehören nicht in den Behälter für die Aktenvernichtung. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

SICHERE AKTENVERNICHTUNG

Der Datenschutz spielt bei der Aktenvernichtung eine entscheidende Rolle. Wir stellen sicher, dass während des Transports zur Vernichtungsanlage niemand Zugriff auf Ihre Akten hat. Um dies zu gewährleisten, protokollieren wir den Transport sorgfältig. In unserer Anlage werden die Aktenordner zusammen mit den Metallen geschreddert, da wir keine Einsicht nehmen. Daher ist es nicht möglich, Metallteile zu entfernen. Dies geschieht später in der Papierfabrik während des Recyclingprozesses. Das Papier wird zu kleinen Partikeln geschreddert, wodurch eine Wiederherstellung zu diesem Zeitpunkt nahezu unmöglich ist. Um die Rekonstruktion weiter zu erschweren, werden die Partikel gelegentlich verwirbelt. Anschließend pressen wir die winzigen Papierschnipsel zu Ballen zusammen. Diese werden als Stoffgruppe "Bunte Akten" im Papierrecycling verwendet. Oft entstehen aus Ihren Akten dann Hygienepapiere wie beispielsweise Küchentücher.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Unsere Abläufe bei der Aktenvernichtung entsprechen den Vorgaben der DIN 66399. Diese Norm regelt umfassend die Akten- und Datenträgervernichtung, angefangen von der Definition der Begriffe bis hin zu Anforderungen an Anlagen und Abläufe. Seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die das Bundesdatenschutzgesetz abgelöst hat, ist die DIN 66399 der maßgebliche Standard für die Sicherheit in der Datenvernichtung. Durch die Einhaltung dieser Vorgaben können entsprechende Zertifikate erlangt werden. Die Norm definiert Schutzklassen für verschiedene Arten von Daten und teilt Datenträger in verschiedene Kategorien ein. Für jede Kombination aus Schutzklasse und Datenträger werden spezifische Sicherheitsstufen festgelegt, die die Anforderungen an die Zerkleinerung der Akten oder Datenträger definieren. Dadurch wird gewährleistet, dass die Vernichtung den erforderlichen Sicherheitsstandards entspricht. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

    Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

    Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

    Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

  • Sicherheitsstufen

    Es gibt insgesamt sieben Sicherheitsstufen, die festlegen, wie gründlich ein Datenträger zerkleinert werden muss und wie aufwendig eine Rekonstruktion wäre. Jede Schutzklasse kann mit bestimmten Sicherheitsstufen behandelt werden, wobei es auch Überschneidungen gibt. Zum Beispiel kann die Sicherheitsstufe 3 sowohl für Unterlagen der Schutzklasse 1 als auch der Schutzklasse 2 angewendet werden. Die Sicherheitsstufen sind sehr detailliert unterteilt. In der Praxis ist es oft bereits bei Sicherheitsstufe 3 nahezu unmöglich, die Daten wiederherzustellen.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG IN Oldenburg

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Die Aufbewahrungsfristen für Dokumente können je nach Art und Zweck der Dokumente variieren. Es gibt gesetzliche Vorgaben, die festlegen, wie lange bestimmte Dokumente aufbewahrt werden müssen. Bei Unsicherheit empfiehlt es sich, einen Steuerberater zu konsultieren, um die spezifischen Fristen für Ihre Dokumente zu ermitteln.

Im Allgemeinen gelten für Privatpersonen Aufbewahrungsfristen von zwei Jahren. Für Unternehmen hingegen beträgt die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel zehn Jahre. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dies nur eine grobe Richtlinie ist und es Ausnahmen und spezifische Regelungen für bestimmte Dokumente geben kann.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem das Dokument erstellt wurde. Für Privatpersonen bedeutet dies, dass die meisten Unterlagen aus dem Jahr 2020 nicht mehr aufbewahrt werden müssen. Unternehmen können die meisten Dokumente aus dem Jahr 2013 entsorgen. Es ist jedoch wichtig, mögliche Ausnahmen zu beachten und sich im Zweifelsfall zu erkundigen.

Bieten Sie die Aktenvernichtung nur in Oldenburg (Oldenburg) an?

Die Aktenvernichtung wird von uns neben Oldenburg fast in ganz Deutschland angeboten, Prüfen Sie Ihre Postleitzahl in unserer PLZ-Suche.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

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