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Aktenvernichtung Offenburg

Schnelleinstieg

Mit unserer zertifizierten Aktenvernichtung in Offenburg bieten wir Ihnen eine sichere und zuverlässige Möglichkeit, Ihre Akten ordnungsgemäß zu vernichten. Egal, ob Sie als Unternehmer, Privatperson oder Gewerbetreibender tätig sind, wenn Ihre Schränke überfüllt sind oder Ihre Schubladen aus allen Nähten platzen, wird es höchste Zeit, Platz zu schaffen.

Wir stellen Ihnen die passende Lösung zur Verfügung, um Ihre Akten professionell zu vernichten. Vorab empfehlen wir Ihnen, sich über die geltenden Aufbewahrungsfristen zu informieren, um sicherzustellen, dass Sie nur die Dokumente vernichten, die Sie auch tatsächlich vernichten dürfen.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Baden-Württemberg.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

Informationen zur Aktenvernichtung in Offenburg 
Tonnengrößen 70 Liter 
240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 8,90 € für 70 Liter-Behälter,
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

Schützen Sie Ihre Daten effektiv! Mit unseren sicheren Behältern gewährleisten wir eine zuverlässige Aktenvernichtung in Offenburg . Wir stellen Ihnen individuell den passenden Behälter zur Verfügung, der speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Unsere Behälter sind alle verschließbar, um einen maximalen Schutz vor unbefugtem Zugriff oder Einsicht Dritter zu gewährleisten. Bei regelmäßigen Bestellungen wird der volle Behälter entweder auf Abruf oder in festgelegten Intervallen ausgetauscht. So können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre sensiblen Daten sicher und vertraulich behandelt werden. Unsere professionellen Mitarbeiter kümmern sich um die fachgerechte Vernichtung Ihrer Akten und sorgen dafür, dass keine Informationen in falsche Hände gelangen. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Daten schützen. Kontaktieren Sie uns noch heute und vereinbaren Sie einen Termin für Ihre Aktenvernichtung in Offenburg.

VERTRAG

Unsere Verträge zur Aktenvernichtung in Offenburg bieten Ihnen maximale Flexibilität. Sie sind nicht an eine bestimmte Vertragslaufzeit gebunden und es gibt keine Kündigungsfristen. Sie können die gewünschte Leistung ganz einfach per E-Mail oder online bestellen. Falls Sie unsicher sind, welches Angebot für Sie am besten geeignet ist, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Beratung zur Verfügung. Sie haben die Wahl, ob Sie Ihre Akten dauerhaft oder einmalig von uns vernichten lassen möchten. Unsere erfahrenen Mitarbeiter kümmern sich um die fachgerechte Vernichtung Ihrer Akten und sorgen dafür, dass keine Informationen in falsche Hände gelangen. Vertrauen Sie auf unsere zuverlässige und diskrete Aktenvernichtung in Offenburg und schützen Sie Ihre sensiblen Daten effektiv. Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Daten sicher und vertraulich behandeln.

BEZAHLUNG

Bei uns zahlen Sie nur für das, was Sie tatsächlich bestellt haben. Mit unseren Pauschalpreisen für die Aktenvernichtung in Offenburg bieten wir Ihnen maximale Preistransparenz. Erst nachdem wir die Leistung erbracht haben, stellen wir Ihnen eine Rechnung aus. Diese erhalten Sie bequem per E-Mail. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie unsere Aktenvernichtung einmalig oder regelmäßig in Anspruch nehmen möchten. Sie haben die volle Kontrolle über Ihre Ausgaben und können sicher sein, dass es keine versteckten Kosten gibt. Vertrauen Sie auf unsere faire Preisgestaltung und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Daten sicher und vertraulich behandeln. Kontaktieren Sie uns noch heute und vereinbaren Sie einen Termin für Ihre Aktenvernichtung in Offenburg.

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

Mit unserer zertifizierten Aktenvernichtung in Offenburg bieten wir Ihnen eine sichere Möglichkeit, Ihre Akten zu vernichten. Egal ob Sie Unternehmer, Privatperson oder Gewerbetreibender sind, wir haben die passende Lösung für Sie. Bevor Sie Ihre Akten zur Vernichtung geben, empfehlen wir Ihnen, sich über die geltenden Aufbewahrungsfristen zu informieren. Bitte beachten Sie, dass in den Sicherheitsbehältern nur Akten und Dokumente aus Papier entsorgt werden dürfen. Andere Datenträger wie USB-Sticks oder Festplatten müssen separat vernichtet werden. Sie können jedoch ganze Ordner in den Behälter geben, da diese geschreddert und das Papier anschließend von den Metallteilen getrennt wird. Kunststoffe wie Klarsichtfolien oder Plastikordner dürfen nicht mit entsorgt werden, da dies zu zusätzlichen Kosten führen kann. Wenn Sie Fragen dazu haben, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Unsere erfahrenen Mitarbeiter beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei der Auswahl des richtigen Behälters für Ihre Bedürfnisse. Kontaktieren Sie uns noch heute und schützen Sie Ihre sensiblen Daten effektiv und sicher.

SICHERE AKTENVERNICHTUNG IN Offenburg

Der Datenschutz hat während des gesamten Prozesses der Aktenvernichtung in Reutlingen höchste Priorität. Sobald Sie Ihre Akten an unseren Fahrer übergeben haben, hat niemand mehr Zugriff oder Einsicht auf Ihre Unterlagen. Unsere zertifizierten Abläufe gewährleisten eine sichere Vernichtung gemäß den Vorgaben der DIN 66399 und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Die Akten werden vollständig geschreddert, einschließlich ganzer Ordner. Die Entfernung von Metallbügeln und anderen Metallteilen erfolgt erst nach dem Schreddern in der Papierfabrik. Dort werden diese Metallteile aussortiert, um sicherzustellen, dass keine vertraulichen Informationen zurückbleiben.

Durch den Schredderprozess werden die Dokumente stark zerkleinert, sodass eine Wiederherstellung nahezu unmöglich ist. Um eine zusätzliche Erschwerung der Rekonstruktion zu gewährleisten, werden die Papierteile nachträglich nochmals vermischt. Dadurch wird eine eindeutige Zuordnung der Informationen verhindert.

Abschließend werden die großen Mengen an Papierschnipseln zu Ballen gepresst und dem Recyclingprozess zugeführt. Aus diesen Ballen entstehen oft Recyclingprodukte wie Hygienepapier, Küchentücher oder Eierkartons. Auf diese Weise wird nicht nur die Vertraulichkeit Ihrer Daten gewahrt, sondern auch ein Beitrag zum Umweltschutz geleistet.

Vertrauen Sie auf unsere professionelle Aktenvernichtung in Reutlingen und schützen Sie Ihre sensiblen Informationen vor unbefugtem Zugriff. Kontaktieren Sie uns noch heute, um einen Termin zu vereinbaren oder weitere Informationen zu erhalten.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Unsere Prozesse laufen nach den Vorgaben der DIN 66399 ab. Diese Norm regelt die Akten- und Datenträgervernichtung von der Begriffsbestimmung über die Klassifizierung von Datenträgern bis hin zu Anforderungen an Anlagen und Abläufe. Seit die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das Bundesdatenschutzgesetz abgelöst hat, ist die seit 2012 bestehende Norm der Standard für die Sicherheit in der Datenvernichtung. Bei Einhaltung der Vorgaben werden entsprechende Zertifikate vergeben.

Die Norm legt Schutzklassen für verschiedene Arten von Daten fest. Darüber hinaus teilt sie Datenträger in Kategorien ein. Für eine bestehende Kombination aus Schutzklasse und Datenträger können dann verschiedene Sicherheitsstufen angewendet werden, die Vorgaben über Zerkleinerung der Akten bzw. Datenträger machen.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

    Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

    Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

    Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

  • Sicherheitsstufen

    Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

    Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

    Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

    Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG IN Offenburg

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Für eine genaue Auskunft über die Aufbewahrungsdauer einzelner Dokumente empfiehlt es sich, Ihren Steuerberater zu kontaktieren. Aufgrund der Vielfalt der Dokumente gibt es leider keine pauschale Antwort. Allerdings kann man sich bei den meisten Dokumenten daran orientieren, dass Privatpersonen den Großteil der Unterlagen für 2 Jahre aufbewahren müssen. Gewerbetreibende haben in der Regel eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Die genaue Dauer ist in den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften und Aufbewahrungsfristen festgelegt. Um sicherzustellen, dass Sie die richtigen Dokumente für den richtigen Zeitraum aufbewahren, empfehlen wir Ihnen, sich von einem Fachmann beraten zu lassen. Ihr Steuerberater kann Ihnen dabei helfen, die spezifischen Anforderungen für Ihr Unternehmen oder Ihre persönliche Situation zu ermitteln.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Um genaue Informationen über die Aufbewahrungsdauer einzelner Dokumente zu erhalten, empfiehlt es sich, Ihren Steuerberater zu kontaktieren. Aufgrund der Vielfalt der Dokumente gibt es leider keine pauschale Antwort. Allerdings kann man sich bei den meisten Dokumenten daran orientieren, dass Privatpersonen den Großteil der Unterlagen für 2 Jahre aufbewahren müssen. Gewerbetreibende haben in der Regel eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Die genaue Dauer ist in den jeweiligen Aufbewahrungsfristen festgelegt. Um sicherzustellen, dass Sie die richtigen Dokumente für den richtigen Zeitraum aufbewahren, empfehlen wir Ihnen, sich von einem Fachmann beraten zu lassen. Ihr Steuerberater kann Ihnen dabei helfen, die spezifischen Anforderungen für Ihr Unternehmen oder Ihre persönliche Situation zu ermitteln.

Gibt es die Aktenvernichtung nur in Offenburg?

Nein, wir vernichten Akten in ganz Baden Württemberg und (fast ganz) Deutschland.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

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