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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Nürnberg

Schnelleinstieg

Nürnberg ist die heimliche Hauptstadt Frankens. Darüber hinaus ist Nürnberg eine florierende Wirtschaftsmetropole: Im Vergleich zur Einwohnerzahl trägt Nürnberg überproportional zum Bruttoinlandsprodukt bei. Fast 80 % der Beschäftigten sind im Dienstleistungsbereich tätig. Unser Beitrag zur florierenden Wirtschaft in Franken ist die Aktenvernichtung. Wir sorgen dafür, dass Unternehmen in Nürnberg innovativ sein können, indem sie sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren.

Wir bieten Ihrem Unternehmen eine zuverlässige und sichere Aktenvernichtung an. Die Bereitstellung der Behälter, Transport und Vernichtung der Dokumente erfolgt nach den strengen Vorgaben der DIN 66399. Dabei bieten wir höchste Flexibilität: Sie können von der Stelldauer bis zum Leerungsrhythmus zwischen verschiedenen Zeiträumen wählen, ganz wie es für Sie am besten passt.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung Ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

 

Informationen zur Aktenvernichtung in Nürnberg
Tonnengrößen 70 Liter 
240 Liter 
500 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 8,90 € für 70 Liter-Behälter,
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 500 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

Unsere Datenschutztonnen

Unsere Sicherheitsbehälter für die Aktenvernichtung sind in drei Größen verfügbar: 

70 Liter, 240 Liter und 500 Liter

Die Behälter haben einen verschließbaren Deckel und sich aus robustem Material gefertigt. So sind die zu entsorgenden Dokumente vor unbefugten Zugriff geschützt. Wir stellen die Behälter zudem an einem sicheren Ort auf Ihrem Betriebsgelände in Nürnberg bereit. Damit wird die Gefahr vor unberechtigtem Zugriff weiter minimiert.

Vertragsinformationen

Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Behältergrößen. Haben Sie sich für eine Größe entschieden, können Sie sich für eine einmalige oder wiederkehrende Abholung entscheiden. Unsere Preise verstehen sich dabei als Inklusivpreise: Es kommen keine versteckten Kosten für Behältermiete (Ausnahme siehe Tabelle Produktbeschreibung), Abholung oder Dokumentation hinzu.

Eine Beauftragung der Aktenvernichtung beinhaltet keine Vertragslaufzeiten!

Bezahlung

Unsere Abrechnung erfolgt üblicherweise nach der Erbringung der Leistung (Einmalleistung). Für wiederkehrende Leistungen (Dauergestellungen) stellen wir einmal im Monat eine Rechnung aus.

Was gehört in die Tonne

Die Aktenvernichtung erfolgt in einer zertifizierten Anlage. Dabei können kleinere Metallteile, etwa die Ringmechanik oder die Schutzbeschläge an den Ecken, abgesondert werden. Kunststoff kann allerdings nicht erfasst werden. Deshalb dürfen in den Ordnern keine Klarsicht- oder Kunststoffhüllen enthalten sein. 

Wenn Sie Datenträger vernichten möchten, nutzen Sie bitte unser Angebot alte Festplatten zu entsorgen.

Ablauf der Aktenvernichtung

Eine wichtige Aufgabe für uns ist den Datenschutz während des kompletten Prozesses der Aktenvernichtung zu gewährleisten. Durch unsere koordinierten Abläufe wird sichergestellt, dass Ihre vertraulichen Informationen zu jedem Zeitpunkt der Aktenvernichtung sicher sind und nicht eingesehen werden können. Auch von unseren Mitarbeitern nicht! Für führen über jeden Schritt ein Protokoll. Wir gewährleisten die Aktenvernichtung nach DIN 66399. Nach der Abholung der Datenschutztonne werden im ersten Schritt die metallischen Bestandteile der Aktenordner entfernt. Danach erfolgt die Zerkleinerung der Akten. Nach der Zerkleinerung der Papiere ist eine Wiederherstellung nahezu unmöglich. Für noch mehr Sicherheit sorgt jedoch noch eine zusätzliche Verwirbelung der Papierschnipsel. Im Anschluss werden die Schnipsel zu großen Papierballen gepresst, die bei der Fertigung von Recyclingpapier Verwendung finden.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Unsere Abläufe sind nach DIN 66399 zertifiziert. Damit ist sichergestellt, der Datenschutz bei unseren Prozessen die Anforderung an eine sichere Datenträgervernichtung im Sinne des Datenschutzes erfüllen. Dazu gehört die Einhaltung der Protokolle beim Transport der Akten, insbesondere eine lückenlose Dokumentation. Darüber hinaus stellt die DIN 66399 Anforderungen an die Vernichtung der Datenträger. 

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Zur Festlegung der Anforderungen an die Aktenvernichtung nimmt die Norm eine Einteilung vor. Dazu erfolgt zunächst eine Klassifizierung nach Schutzklassen. Die Schutzklasse bezeichnet dabei den Schutzbedarf der auf dem Datenträger enthaltenen Informationen. Es gibt drei Abstufungen. Dabei wird mindestens Schutzklasse 2 angewendet, wenn sich in den Dokumenten personenbezogene Daten befinden. In unserem Prozess behandeln wir Ihre Dokumente ebenfalls als Schutzklasse 2.

    Schutzklasse 1 (normal) – interne Daten, Offenlegung hätte mild negative Auswirkung

    Schutzklasse 2 (hoch) – vertrauliche Daten, Offenlegung könnte für betroffene Personen bzw. Institutionen schädlich sein

    Schutzklasse 3 (sehr hoch) – geheime Daten, Offenlegung kann Gefahr für Leib und Leben bergen

    Die meisten Unterlagen von Unternehmen und Privatleuten fallen in die Schutzklassen 1 und 2.

  • Sicherheitsstufen

    Aus dem Datenträgertyp und der Schutzklasse ergibt sich eine Sicherheitsstufe, welche die konkreten Anforderungen an die Vernichtung des Datenträgers festlegt. Dabei existiert eine Spanne von sieben Sicherheitsstufen, wobei für Schutzklasse 2 mindestens Sicherheitsstufe 3 anzuwenden ist.

    Wir behandeln Ihre Akten nach P-3, das bedeutet als Papierakten mit Sicherheitsstufe 3. Daraus ergibt sich, dass die Akten in Partikel mit maximal 320 mm² Fläche zerkleinert werden. Eine DIN-A4-Seite wird also in knapp 200 Schnipsel zerkleinert. Eine Rekonstruktion ist damit bereits erschwert. Wir verwirbeln darüber hinaus die Partikel im Anschluss an die Zerkleinerung. Zum Schluss werden die Schnipsel in Papierballen gepresst, die für Recyclingpapier verwendet werden.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

Fragen zur Aktenvernichtung in Nürnberg

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Die Frage "Aufbewahren oder Vernichten?" sollte sich jeder stellen, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Denn die Aufbewahrungsfristen für Dokumente variieren je nach Art und Verwendungszweck und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Während für Privatpersonen und private Haushalte die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments beträgt, sieht es bei Gewerbetreibenden, Unternehmen und gewerblichen Dokumenten oft anders aus. Hier gibt es oft längere Fristen von bis zu 10 Jahren. 

 

Doch Vorsicht ist geboten, denn es gibt oft Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. Wie z.B. zuletzt die Anpassung im Bürokratieentlastungsgesetz IV mit verkürzten Aufbewahrungsfrist von nun 8 statt 10 Jahren von Buchungsbelegen. Daher ist es ratsam, sich mit einem Steuerberater oder Fachexperten in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden. Jeder Fall ist individuell und erfordert eine genaue Prüfung. 

Also, bevor Sie Ihre Dokumente einfach vernichten, sollten Sie sich unbedingt über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben informieren. Denn wer weiß, vielleicht haben Sie ja noch Verwendung für die Dokumente in der Zukunft.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Die Aufbewahrungsfristen für Privat- und Geschäftsunterlagen sind ein wichtiger Aspekt, den jeder beachten sollte, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Die Fristen variieren je nach Art und Verwendungszweck der Dokumente und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Für Privatpersonen und private Haushalte beträgt die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments. Dies gilt beispielsweise für Kontoauszüge, Rechnungen oder Quittungen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: So sollten beispielsweise Unterlagen rund um den Kauf oder Verkauf von Immobilien mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

Für Gewerbetreibende und Unternehmen gelten oft längere Aufbewahrungsfristen. Diese sind für Buchhaltungsunterlagen gesetzlich festgeschrieben und liegen zwischen 6 und 10 Jahren. So müssen beispielsweise Geschäftsunterlagen wie Handelsbücher, Inventare oder Jahresabschlüsse mindestens 6 Jahre aufbewahrt werden. Bei Steuerunterlagen beträgt die Frist sogar 10 Jahre.

Doch Vorsicht ist geboten: Es gibt auch Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. So müssen beispielsweise bestimmte Dokumente wie Arbeitsverträge oder Lohnabrechnungen mindestens 2 Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses aufbewahrt werden.

Es ist daher wichtig, sich über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben zu informieren, um keine wichtigen Dokumente zu früh zu vernichten oder aus Versehen zu lange aufzubewahren.

Bieten Sie Ihre Entsorgungsleistung nur in dieser Region (zur Aktenvernichtung Nürnberg) an?

Die Aktenvernichtung wird durch uns in ganz Deutschland angeboten. Sie möchten gerne das Leistungsportfolio der SERO Entsorgung für Ihre Region einsehen?

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Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

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