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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Neuwied

Schnelleinstieg

In Neuwied setzen wir auf höchste Sicherheitsstandards bei der Aktenvernichtung. Unsere speziell entwickelten Behälterlösungen sorgen dafür, dass Ihre vertraulichen Dokumente sicher und effizient entsorgt werden.

Bequeme Zahlung per Rechnung
Die Abrechnung erfolgt erst nach der erfolgreichen Vernichtung Ihrer Akten – ohne versteckte Kosten.

Lieferung und Nutzung:

  • Behälter müssen ebenerdig stehen. Ein Transport über Treppen ist nur in Ausnahmefällen möglich.
  • Um Datenschutz und Schäden durch Feuchtigkeit zu vermeiden, dürfen Behälter nicht im Freien platziert werden.

Mietregelung:

  • Einmalige Bestellung: Wählen Sie zwischen einer kostenlosen Stellzeit von 1 bis 3 Wochen oder einer Sofortbefüllung innerhalb von 15–20 Minuten.
  • Dauergestellung: Bei regelmäßigen Leerungen innerhalb von 4 Wochen entstehen keine Mietkosten. Eine Miete fällt erst ab der 5. Woche an.

Informationen zur Aktenvernichtung in Neuwied
Tonnengrößen 70 Liter
240 Liter 

416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 8,90 € für 70 Liter Behälter,
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

Sichere und professionelle Aktenvernichtung in Neuwied – dafür stehen wir mit unseren abschließbaren Sicherheitsbehältern in verschiedenen Größen. Unsere stabilen Behälter sorgen dafür, dass Ihre sensiblen Dokumente während der Aufbewahrung und des Transports optimal geschützt sind.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl der richtigen Behältergröße und beraten Sie individuell zu Ihrer Aktenvernichtung.

VERTRAG

Für die Aktenvernichtung in Neuwied stehen Ihnen verschiedene Vertragsoptionen zur Verfügung. Sie können eine einmalige Entsorgung wählen oder sich für eine regelmäßige Abholung entscheiden – ganz nach Ihrem Bedarf. Wir setzen auf maximale Flexibilität, weshalb es bei uns keine langfristigen Verpflichtungen oder Kündigungsfristen gibt.

Bei der Bestellung entscheiden Sie, ob der Behälter bis zu 3 Wochen kostenlos bei Ihnen bleibt oder direkt nach der Befüllung abgeholt wird. Erst bei einer Standzeit von über 4 Wochen fällt eine geringe Mietgebühr an.

Für langfristige Lösungen bieten wir Ihnen feste Austauschintervalle oder die Möglichkeit eines Tauschs auf Abruf. Bei uns gibt es keine versteckten Transportgebühren, sodass Sie volle Kostentransparenz genießen.

BEZAHLUNG

Unsere Aktenvernichtung in Neuwied bietet Ihnen volle Transparenz – die Zahlung erfolgt bequem auf Rechnung. Nach der abgeschlossenen Dienstleistung senden wir Ihnen die Rechnung per E-Mail.

Darin wird bestätigt, dass die Vernichtung Ihrer Akten nach den aktuellen DIN-Vorgaben, insbesondere der DIN 66399, durchgeführt wurde. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie unseren Service einmalig oder regelmäßig nutzen.

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

In Neuwied stehen Ihnen unsere Behälter für die Aktenvernichtung zur Verfügung, die speziell für Papierakten und Aktenordner aus Pappe geeignet sind. Metallbügel und Büroklammern können problemlos mit entsorgt werden.

Um eine reibungslose Vernichtung zu gewährleisten, sollten Klarsichtfolien und andere Kunststoffe vorab entfernt werden, da sie die Maschinen verkleben oder beschädigen können. Digitale Datenträger wie CDs, Festplatten oder USB-Sticks dürfen nicht in die Behälter gegeben werden – diese müssen separat entsorgt werden.

SICHERE AKTENVERNICHTUNG

In Neuwied stehen Ihnen unsere Sicherheitsbehälter für die Aktenvernichtung in den Größen 70 Liter, 240 Liter und 416 Liter zur Verfügung. Alle Behälter bestehen aus stabilem Metall und sind abschließbar, sodass Ihre sensiblen Dokumente jederzeit vor unbefugtem Zugriff geschützt bleiben.

Unsere zertifizierten Entsorgungsunternehmen und geschulten Mitarbeiter gewährleisten eine sichere Vernichtung Ihrer Akten. Jeder Schritt wird protokolliert – von der Bereitstellung des Behälters bis zur endgültigen Zerkleinerung in unserer Vernichtungsanlage.

Dort werden ganze Aktenordner geschreddert, sodass eine Einsicht unmöglich ist. Metallteile der Ordner werden in der Sortieranlage entfernt. Nach der Zerkleinerung werden die Papierreste verwirbelt und zu Ballen gepresst. Diese werden dem Papierrecycling zugeführt, woraus nachhaltige Eierkartons, Hygienepapier oder andere Recyclingprodukte entstehen.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

In Neuwied orientieren sich unsere Prozesse an den strengen Richtlinien der DIN 66399, die klare Vorgaben zur Akten- und Datenträgervernichtung definiert. Diese Norm legt Schutzklassen fest und bestimmt spezifische Sicherheitsstufen für unterschiedliche Datenträgerarten.

Seit der Einführung der DSGVO ist die Einhaltung der DIN 66399 essenziell für Unternehmen, um den Datenschutz rechtskonform sicherzustellen. Zertifizierungen können nur durch die vollständige Umsetzung der Norm erlangt werden.

Wichtige rechtliche Hinweise:

  • Die Vernichtung erfolgt gemäß Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2, Sicherheitsstufe P-3.
  • Für Berufsgruppen mit Schweigepflicht gilt § 203 StGB, weshalb höchste Vertraulichkeit gewährleistet werden muss. Unser Personal ist speziell geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

    Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

    Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

    Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

  • Sicherheitsstufen

    Es werden sieben Sicherheitsstufen definiert. Diese legen fest, wie stark ein Datenträger zerkleinert werden muss und welcher Aufwand mit einer Rekonstruktion einhergeht. Jede Schutzklasse kann mit bestimmten Sicherheitsstufen behandelt werden. Teilweise gibt es auch Überschneidungen: So kann die Sicherheitsstufe 3 für Unterlagen der Schutzklassen 1 und 2 Anwendung finden.

    Die Stufen sind sehr granular eingeteilt. In der Praxis ist bereits oft bei Sicherheitsstufe 3 gewährleistet, dass eine Wiederherstellung fast unmöglich ist.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Die Frage "Aufbewahren oder Vernichten?" sollte sich jeder stellen, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Denn die Aufbewahrungsfristen für Dokumente variieren je nach Art und Verwendungszweck und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Während für Privatpersonen und private Haushalte die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments beträgt, sieht es bei Gewerbetreibenden, Unternehmen und gewerblichen Dokumenten oft anders aus. Hier gibt es oft längere Fristen von bis zu 10 Jahren. 

 

Doch Vorsicht ist geboten, denn es gibt oft Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. Wie z.B. zuletzt die Anpassung im Bürokratieentlastungsgesetz IV mit verkürzten Aufbewahrungsfrist von nun 8 statt 10 Jahren von Buchungsbelegen. Daher ist es ratsam, sich mit einem Steuerberater oder Fachexperten in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden. Jeder Fall ist individuell und erfordert eine genaue Prüfung. 

Also, bevor Sie Ihre Dokumente einfach vernichten, sollten Sie sich unbedingt über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben informieren. Denn wer weiß, vielleicht haben Sie ja noch Verwendung für die Dokumente in der Zukunft.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Die Aufbewahrungsfristen für Privat- und Geschäftsunterlagen sind ein wichtiger Aspekt, den jeder beachten sollte, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Die Fristen variieren je nach Art und Verwendungszweck der Dokumente und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Für Privatpersonen und private Haushalte beträgt die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments. Dies gilt beispielsweise für Kontoauszüge, Rechnungen oder Quittungen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: So sollten beispielsweise Unterlagen rund um den Kauf oder Verkauf von Immobilien mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

Für Gewerbetreibende und Unternehmen gelten oft längere Aufbewahrungsfristen. Diese sind für Buchhaltungsunterlagen gesetzlich festgeschrieben und liegen zwischen 6 und 10 Jahren. So müssen beispielsweise Geschäftsunterlagen wie Handelsbücher, Inventare oder Jahresabschlüsse mindestens 6 Jahre aufbewahrt werden. Bei Steuerunterlagen beträgt die Frist sogar 10 Jahre.

Doch Vorsicht ist geboten: Es gibt auch Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. So müssen beispielsweise bestimmte Dokumente wie Arbeitsverträge oder Lohnabrechnungen mindestens 2 Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses aufbewahrt werden.

Es ist daher wichtig, sich über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben zu informieren, um keine wichtigen Dokumente zu früh zu vernichten oder aus Versehen zu lange aufzubewahren.

Bieten Sie Ihre Entsorgungsleistung nur in dieser Region (zur Aktenvernichtung Neuwied) an?

Die Aktenvernichtung wird durch uns in ganz Deutschland angeboten. Sie möchten gerne das Leistungsportfolio der SERO Entsorgung für Ihre Region einsehen?

Kein Problem, verraten Sie uns nur Ihre Postleitzahl in unserer PLZ-Suche.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

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