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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Neustadt an der Weinstraße

Schnelleinstieg

Überfüllte Aktenschränke und ungenutzte Dokumente – irgendwann wird es Zeit, Platz zu schaffen und sich von alten Akten zu trennen. Besonders nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist ist eine professionelle Aktenvernichtung sinnvoll.

In Neustadt an der Weinstraße bieten wir eine zuverlässige und sichere Aktenvernichtung an. Unsere zertifizierten Prozesse garantieren eine datenschutzkonforme Entsorgung Ihrer Unterlagen. Wählen Sie den passenden Sicherheitsbehälter online oder lassen Sie sich individuell beraten.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung in einer anderen Stadt? Nutzen Sie unsere PLZ-Suche.

Bequeme Zahlung auf Rechnung

Sie zahlen erst nach der Abholung und Vernichtung Ihrer Akten – ohne Risiko.

Lieferung und Nutzung:

  • Behälter müssen ebenerdig stehen. Ein Transport über Treppen ist nur in Ausnahmefällen möglich.
  • Um Datenschutzverletzungen und Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden, dürfen Behälter nicht im Freien aufgestellt werden.

Mietregelung:

  • Einmalige Bestellung: Sie können den Behälter bis zu 3 Wochen kostenlos nutzen oder innerhalb von 15–20 Minuten befüllen.
  • Dauergestellung: Bei regelmäßigen Leerungen innerhalb von 4 Wochen entstehen keine Mietkosten. Erst ab der 5. Woche fällt eine Gebühr an.

Informationen zur Aktenvernichtung in Neustadt 
Tonnengrößen 70 Liter 
240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 8,90 € für 70 Liter-Behälter,
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

Für die Aktenvernichtung in Neustadt an der Weinstraße stehen Ihnen Sicherheitsbehälter in verschiedenen Größen zur Verfügung. Unsere stabilen Metallbehälter verhindern ungewollte Einsicht durch Dritte und gewährleisten eine datenschutzkonforme Entsorgung.

Wählen Sie die für Ihren Bedarf passende Behältergröße online. Unsere Grafiken helfen Ihnen dabei, einzuschätzen, wie viele Akten und Ordner im jeweiligen Behälter entsorgt werden können.

VERTRAG

Bei der Aktenvernichtung in Neustadt an der Weinstraße setzen wir auf maximale Flexibilität. Es gibt keine langfristigen Verpflichtungen oder Kündigungsfristen – Sie bestimmen selbst, wie lange Sie unseren Service nutzen möchten.

Ob Sie eine einmalige Vernichtung Ihrer Akten beauftragen oder eine regelmäßige Betreuung wünschen – Ihr Vertrag passt sich jederzeit Ihren individuellen Bedürfnissen an.

BEZAHLUNG

Wir erstellen Ihre Rechnung für die Aktenvernichtung in Neustadt an der Weinstraße erst nach erbrachter Leistung. Auf der Rechnung wird Ihnen bestätigt, dass die Vernichtung gemäß den aktuellen DIN-Standards durchgeführt wurde.

Falls Sie eine einmalige Aktenvernichtung beauftragen, senden wir Ihnen die Rechnung nach Abschluss per E-Mail. Bei einer dauerhaften Vernichtung erfolgt die Rechnungsstellung entsprechend Ihres Leerungsrhythmus ebenfalls per E-Mail.

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

Unsere Behälter in Neustadt an der Weinstraße sind ausschließlich für die Aktenvernichtung von Papierdokumenten geeignet. Auch Aktenordner können mitsamt Metallbügeln entsorgt werden, jedoch sollten Sie bedenken, dass sie nicht platzsparend gestapelt werden können.

Bitte stellen Sie sicher, dass keine Kunststoffmaterialien wie Klarsichtfolien oder Plastikhefter enthalten sind, da sie zusätzliche Kosten verursachen können.

CDs, Festplatten oder USB-Sticks gehören nicht in die Aktenvernichtung. Falls Sie diese vernichten möchten, beraten wir Sie gerne.

SICHERE AKTENVERNICHTUNG

In Neustadt an der Weinstraße legen wir großen Wert auf sichere Aktenvernichtung und Datenschutz. Unsere Prozesse stellen sicher, dass während des Transports zur Vernichtungsanlage kein unbefugter Zugriff auf Ihre Akten möglich ist. Alle Abläufe werden genau dokumentiert.

Die Aktenordner werden mitsamt Metallbestandteilen geschreddert, da wir keinen Einblick in die Dokumente nehmen. Erst in der Papierfabrik werden die Metalle im Recyclingprozess entfernt.

Das Papier wird in feinste Partikel zerkleinert, sodass eine Wiederherstellung praktisch ausgeschlossen ist. Um eine Rekonstruktion zusätzlich zu erschweren, werden die Partikel verwirbelt. Die geschredderten Schnipsel werden anschließend zu Ballen gepresst, die als "Bunte Akten" weiterverarbeitet werden – oft für die Herstellung von Hygienepapier wie Küchentüchern.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Unsere Prozesse laufen nach den Vorgaben der DIN 66399 ab. Diese Norm regelt die Akten- und Datenträgervernichtung von der Begriffsbestimmung über die Klassifizierung von Datenträgern bis hin zu Anforderungen an Anlagen und Abläufe. Seit die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das Bundesdatenschutzgesetz abgelöst hat, ist die seit 2012 bestehende Norm der Standard für die Sicherheit in der Datenvernichtung. Bei Einhaltung der Vorgaben werden entsprechende Zertifikate vergeben.

Die Norm legt Schutzklassen für verschiedene Arten von Daten fest. Darüber hinaus teilt sie Datenträger in Kategorien ein. Für eine bestehende Kombination aus Schutzklasse und Datenträger können dann verschiedene Sicherheitsstufen angewendet werden, die Vorgaben über Zerkleinerung der Akten bzw. Datenträger machen.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

    Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

    Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

    Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

  • Sicherheitsstufen

    Es werden sieben Sicherheitsstufen definiert. Diese legen fest, wie stark ein Datenträger zerkleinert werden muss und welcher Aufwand mit einer Rekonstruktion einhergeht. Jede Schutzklasse kann mit bestimmten Sicherheitsstufen behandelt werden. Teilweise gibt es auch Überschneidungen: So kann die Sicherheitsstufe 3 für Unterlagen der Schutzklassen 1 und 2 Anwendung finden.

    Die Stufen sind sehr granular eingeteilt. In der Praxis ist bereits oft bei Sicherheitsstufe 3 gewährleistet, dass eine Wiederherstellung fast unmöglich ist.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Die Frage "Aufbewahren oder Vernichten?" sollte sich jeder stellen, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Denn die Aufbewahrungsfristen für Dokumente variieren je nach Art und Verwendungszweck und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Während für Privatpersonen und private Haushalte die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments beträgt, sieht es bei Gewerbetreibenden, Unternehmen und gewerblichen Dokumenten oft anders aus. Hier gibt es oft längere Fristen von bis zu 10 Jahren. 

 

Doch Vorsicht ist geboten, denn es gibt oft Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. Wie z.B. zuletzt die Anpassung im Bürokratieentlastungsgesetz IV mit verkürzten Aufbewahrungsfrist von nun 8 statt 10 Jahren von Buchungsbelegen. Daher ist es ratsam, sich mit einem Steuerberater oder Fachexperten in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden. Jeder Fall ist individuell und erfordert eine genaue Prüfung. 

Also, bevor Sie Ihre Dokumente einfach vernichten, sollten Sie sich unbedingt über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben informieren. Denn wer weiß, vielleicht haben Sie ja noch Verwendung für die Dokumente in der Zukunft.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Die Aufbewahrungsfristen für Privat- und Geschäftsunterlagen sind ein wichtiger Aspekt, den jeder beachten sollte, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Die Fristen variieren je nach Art und Verwendungszweck der Dokumente und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Für Privatpersonen und private Haushalte beträgt die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments. Dies gilt beispielsweise für Kontoauszüge, Rechnungen oder Quittungen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: So sollten beispielsweise Unterlagen rund um den Kauf oder Verkauf von Immobilien mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

Für Gewerbetreibende und Unternehmen gelten oft längere Aufbewahrungsfristen. Diese sind für Buchhaltungsunterlagen gesetzlich festgeschrieben und liegen zwischen 6 und 10 Jahren. So müssen beispielsweise Geschäftsunterlagen wie Handelsbücher, Inventare oder Jahresabschlüsse mindestens 6 Jahre aufbewahrt werden. Bei Steuerunterlagen beträgt die Frist sogar 10 Jahre.

Doch Vorsicht ist geboten: Es gibt auch Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. So müssen beispielsweise bestimmte Dokumente wie Arbeitsverträge oder Lohnabrechnungen mindestens 2 Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses aufbewahrt werden.

Es ist daher wichtig, sich über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben zu informieren, um keine wichtigen Dokumente zu früh zu vernichten oder aus Versehen zu lange aufzubewahren.

Bieten Sie Ihre Entsorgungsleistung nur in dieser Region (zur Aktenvernichtung Neustadt an der Weinstraße) an?

Die Aktenvernichtung wird durch uns in ganz Deutschland angeboten. Sie möchten gerne das Leistungsportfolio der SERO Entsorgung für Ihre Region einsehen?

Kein Problem, verraten Sie uns nur Ihre Postleitzahl in unserer PLZ-Suche.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

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