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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Mönchengladbach

Schnelleinstieg

Es gibt Situationen, in denen man sich nur ungern mit vollen Aktenschränken und überquellenden Schubladen beschäftigt. Doch irgendwann ist es an der Zeit, Platz zu schaffen und die Akten zu vernichten. Besonders wenn Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind, bietet sich dafür eine gute Gelegenheit. In Mönchengladbach stellen wir Ihnen eine kostengünstige, sichere und zuverlässige Lösung zur Verfügung, um Ihre Akten ordnungsgemäß zu entsorgen. Mit unserem zertifizierten Entsorgungsweg garantieren wir die Vertraulichkeit und Sicherheit Ihrer Akten. Bestellen Sie den passenden Behälter bequem online oder lassen Sie sich von uns persönlich beraten.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Nordrhein Westfalen.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

 
Informationen zur Aktenvernichtung in Mönchengladbach
Tonnengrößen 240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

In Mönchengladbach bieten wir Ihnen Sicherheitsbehälter in verschiedenen Größen für die Aktenvernichtung an. Unsere Behälter bestehen aus robustem Metall und sind mit abschließbaren Deckeln ausgestattet, um sicherzustellen, dass die eingeworfenen Akten nicht von Unbefugten eingesehen werden können. Sie können die Behälter ganz einfach online bestellen und dabei die für Ihre Bedürfnisse passende Größe auswählen. In den beigefügten Grafiken finden Sie Informationen darüber, wie viele Akten und Aktenordner in den jeweiligen Behältern Platz finden.

VERTRAG

Wir stellen Ihnen die Rechnungen erst nach Erbringung der Leistung aus. Auf der Rechnung erhalten Sie den Nachweis, dass Ihre Akten gemäß den aktuellen DIN-Vorgaben vernichtet wurden. Bei einer einmaligen Aktenvernichtung senden wir Ihnen die Rechnung nach Abschluss des Auftrags per E-Mail zu. Wenn Sie sich für unsere dauerhafte Aktenvernichtung entscheiden, erhalten Sie die Rechnung je nach gewähltem Leerungsrhythmus ebenfalls per E-Mail.

BEZAHLUNG

Wir stellen Ihnen die Rechnungen erst nach Erbringung der Leistung aus. Auf der Rechnung erhalten Sie den Nachweis, dass Ihre Akten gemäß den aktuellen DIN-Vorgaben vernichtet wurden. Bei einer einmaligen Aktenvernichtung senden wir Ihnen die Rechnung nach Abschluss des Auftrags per E-Mail zu. Wenn Sie sich für unsere dauerhafte Aktenvernichtung entscheiden, erhalten Sie die Rechnung je nach gewähltem Leerungsrhythmus ebenfalls per E-Mail.

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

In unseren Sicherheitsbehältern können Sie problemlos sämtliche Akten aus Papier entsorgen. Sie haben auch die Möglichkeit, ganze Aktenordner in den Behälter zu legen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Ordner oft nicht sauber aufeinander fallen und dadurch Platz verschwendet wird. Es ist wichtig zu beachten, dass keine Kunststoffe in den Behälter gelangen dürfen. Wir bitten Sie daher, diese nach Möglichkeit zu entfernen. Wenn größere Mengen an Kunststoffen enthalten sind, können zusätzliche Kosten entstehen. Dazu zählen beispielsweise Klarsichtfolien oder Schulhefter aus Plastik oder Kunststoff. Andere Datenträger wie CDs, Festplatten oder USB-Sticks müssen separat vernichtet und entsorgt werden. Wenn Sie Bedarf an der Entsorgung solcher Datenträger haben, kontaktieren Sie uns bitte direkt.

SICHERE AKTENVERNICHTUNG

Bei der Aktenvernichtung legen wir großen Wert auf Datenschutz. Unsere Prozesse stellen sicher, dass während des Transports zur Vernichtungsanlage niemand Zugriff auf Ihre Akten hat. Der Transport wird sorgfältig protokolliert. In unserer Anlage werden die Aktenordner zusammen mit den Metallen geschreddert, da wir keine Einsicht nehmen. Daher ist es nicht möglich, Metallteile vorher zu entfernen. Dies geschieht später in der Papierfabrik während des Recyclingprozesses. Das Papier wird zu kleinen Partikeln geschreddert, wodurch eine Wiederherstellung aufgrund der großen Menge an Papier nahezu unmöglich ist. Um die Rekonstruktion weiter zu erschweren, werden die Partikel mitunter verwirbelt. Anschließend werden die winzigen Papierschnipsel zu Ballen gepresst. Diese werden als Stoffgruppe "Bunte Akten" im Papierrecycling verwendet. Oft entstehen daraus Hygienepapiere wie Küchentücher.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Unsere Prozesse zur Akten- und Datenträgervernichtung werden gemäß den Vorgaben der DIN 66399 durchgeführt. Diese Norm regelt sämtliche Aspekte der Vernichtung von Akten und Datenträgern, angefangen bei der Definition der Begriffe bis hin zu Anforderungen an Anlagen und Abläufe. Seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die das Bundesdatenschutzgesetz abgelöst hat, ist die Einhaltung dieser Norm der Standard für die Sicherheit in der Datenvernichtung. Bei erfolgreicher Umsetzung der Vorgaben werden entsprechende Zertifikate vergeben. Die Norm definiert Schutzklassen für verschiedene Arten von Daten und teilt Datenträger in verschiedene Kategorien ein. Für jede Kombination aus Schutzklasse und Datenträger werden spezifische Sicherheitsstufen festgelegt, die die Anforderungen an die Zerkleinerung der Akten und Datenträger definieren.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

    Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

    Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

    Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

  • Sicherheitsstufen

    Es werden sieben Sicherheitsstufen definiert. Diese legen fest, wie stark ein Datenträger zerkleinert werden muss und welcher Aufwand mit einer Rekonstruktion einhergeht. Jede Schutzklasse kann mit bestimmten Sicherheitsstufen behandelt werden. Teilweise gibt es auch Überschneidungen: So kann die Sicherheitsstufe 3 für Unterlagen der Schutzklassen 1 und 2 Anwendung finden.

    Die Stufen sind sehr granular eingeteilt. In der Praxis ist bereits oft bei Sicherheitsstufe 3 gewährleistet, dass eine Wiederherstellung fast unmöglich ist.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG IN Mönchengladbach

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Es ist wichtig zu beachten, dass die Aufbewahrungsfristen für Dokumente je nach Art und Verwendungszweck variieren können. Es gibt gesetzliche Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Für Privatpersonen und private Haushalte beträgt die allgemeine Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre. Gewerbetreibende, Unternehmen und gewerbliche Dokumente unterliegen oft einer längeren Aufbewahrungsfrist von etwa 10 Jahren. Es gibt jedoch Ausnahmen und spezifische Regelungen für bestimmte Dokumente. Um sicherzugehen, empfiehlt es sich, einen Steuerberater oder Fachexperten zu konsultieren, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Es ist eine gute Frage, welche sich jedoch leider nicht komplett pauschal beantworten lässt. Hintergrund sind unterschiedliche Aufbewahrungsfristen, welche vom Gesetzgeber vorgegeben sind und eingehalten werden müssen.

Als Faustformel lässt sich aber sagen, dass für Privatpersonen und private Haushalte eine Frist von 2 Jahren ausreichend ist. Für Gewerbetreibende, Unternehmen und gewerbliche Dokumente gilt meist eine Frist von 10 Jahren.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Daher empfiehlt sich immer der Kontakt zu Ihrem Steuerberater, um keine Dokumente versehentlich zu früh in die Vernichtung zu geben.

Bieten Sie die Aktenvernichtung auch im Umkreis von Mönchengladbach an?

Ja. Für eine genaue Prüfung nutzen Sie bitte unsere PLZ-Suche.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular: