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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Marl

Schnelleinstieg

Egal ob Sie als Privatperson, Unternehmer oder Gewerbetreibender tätig sind, niemand möchte mit vollen Aktenschränken oder überquellenden Schubladen voller wichtiger Unterlagen konfrontiert werden. Die sichere Vernichtung sensibler Daten ist von großer Bedeutung, auch wenn es keine angenehme Aufgabe ist. Sobald die Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind, können die Dokumente sicher und zuverlässig vernichtet und entsorgt werden. Wir garantieren Ihnen eine sichere Aktenvernichtung in Marl, die den geltenden DIN 66399 Standards entspricht und durch ein zertifiziertes Verfahren gewährleistet wird.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Nordrhein Westfalen.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

Informationen zur Aktenvernichtung in Marl
Tonnengrößen 240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

Wir bieten Ihnen in Marl Sicherheitsbehälter aus Metall für Ihre Aktenvernichtung an. Diese Behälter sind in verschiedenen Größen erhältlich, um Ihnen ein passendes Angebot zu bieten. Die Behälter sind verschließbar, um sicherzustellen, dass unbefugte Dritte keinen Zugriff auf Ihre vertraulichen Akten haben und keine Einsichtnahme möglich ist. Unsere Grafiken (oben) zeigen Ihnen, welcher Behälter für Ihre Bedürfnisse geeignet ist, oder wir beraten Sie gerne persönlich. Sie können alle Behälter zur Aktenvernichtung jederzeit bequem online bestellen.

VERTRAG

Bei uns in Marl haben Sie die Möglichkeit, Ihre Aktenvernichtung flexibel und ohne Vertragsbindung zu gestalten. Sie können zwischen einer einmaligen Aktenvernichtung oder einer dauerhaften Lösung wählen, ganz nach Ihren Bedürfnissen. Die Bestellung kann bequem online oder per E-Mail erfolgen, während Stammkunden auch telefonisch Folgebestellungen aufgeben können. Bei einmaligen Aufträgen haben Sie die Möglichkeit, die Behälter innerhalb von maximal 20 Minuten zu befüllen oder kostenfrei bis zu 3 Wochen bei sich zu behalten. Bei dauerhaften Aufträgen können Sie individuell zwischen einer wöchentlichen Leerung oder einem festen Tauschrhythmus alle 2, 4 oder 8 Wochen wählen. Wenn Sie unsicher sind, können Sie uns kontaktieren, sobald die Tonne voll ist, und eine Bestellung "auf Abruf" aufgeben. Unsere Angebote beinhalten Pauschalpreise, die Lieferung, Abholung, Aktenvernichtung und einen Nachweis der Vernichtung auf der Rechnung umfassen. Die ersten 4 Wochen der Stelldauer sind immer kostenlos. Eine Miete wird nur dann berechnet, wenn zwischen der Lieferung und der Abholung bzw. dem Tausch der Tonne mehr als 6 Wochen liegen.

BEZAHLUNG

Bei uns zahlen Sie nur für die tatsächlich erbrachte Leistung, nachdem wir alle Nachweise über die Vernichtung Ihrer Daten in Marl erhalten haben. Sie erhalten dann eine Rechnung per E-Mail und zahlen erst nach Erbringung der Leistung. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie eine einmalige oder eine dauerhafte Leistung in Anspruch genommen haben.

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

Bei der Aktenvernichtung können grundsätzlich alle Akten aus Pappe und Papier in den dafür vorgesehenen Behälter gegeben werden. Auch ganze Aktenordner können entsorgt werden, da sie nach dem Schreddern der Akten von den Metallbügeln getrennt werden. Es wird jedoch empfohlen, ganze Ordner nicht zu entsorgen, da sie wiederverwendet werden können und unnötig Platz im Behälter einnehmen. Es ist wichtig zu beachten, dass Fremdstoffe wie Festplatten, andere Datenträger wie USB-Sticks oder CDs separat entsorgt werden müssen. Ebenso sollten Kunststoffteile wie Klarsichtfolien oder Kunststoffhefter möglichst aussortiert werden. In größeren Mengen können diese die Anlagen beschädigen und zu erheblichen Mehrkosten führen.

SICHERE AKTENVERNICHTUNG in Marl

Bei der Aktenvernichtung legen wir großen Wert auf den Schutz Ihrer Daten. Unsere Abläufe gewährleisten, dass während des Transports zur Vernichtungsanlage niemand Zugriff auf Ihre Akten hat. Wir protokollieren den Transport sorgfältig, um maximale Sicherheit zu gewährleisten. In unserer Anlage werden die Aktenordner zusammen mit den Metallen geschreddert, da wir keine Einsicht in die Inhalte nehmen. Daher ist es nicht möglich, Metallteile vorher zu entfernen. Das eigentliche Entfernen der Metalle erfolgt später in der Papierfabrik während des Recyclingprozesses. Das Papier wird zu kleinen Partikeln geschreddert, wodurch eine Wiederherstellung nahezu unmöglich wird. Um die Rekonstruktion weiter zu erschweren, werden die Partikel mitunter verwirbelt. Anschließend pressen wir die winzigen Papierschnipsel zu Ballen zusammen. Diese werden als Stoffgruppe "Bunte Akten" im Papierrecycling verwendet. Oftmals entstehen aus Ihren Akten dann Hygienepapiere wie beispielsweise Küchentücher.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Unsere Arbeitsabläufe sind gemäß den Richtlinien der DIN 66399 ausgerichtet. Diese Norm regelt die sichere Vernichtung von Akten und Datenträgern und umfasst die Definition von Begriffen sowie Anforderungen an technische Anlagen und Prozesse. Seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die das Bundesdatenschutzgesetz abgelöst hat, ist die DIN 66399 der maßgebliche Standard für die Gewährleistung der Datensicherheit. Die Einhaltung dieser Vorgaben ermöglicht den Erhalt entsprechender Zertifikate. Die Norm definiert Schutzklassen für verschiedene Arten von Daten und unterteilt Datenträger in verschiedene Kategorien. Für jede Kombination aus Schutzklasse und Datenträger werden spezifische Sicherheitsstufen festgelegt, die die Anforderungen an die Zerkleinerung der Akten oder Datenträger definieren.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

    Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

    Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

    Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

  • Sicherheitsstufen

    Es werden sieben Sicherheitsstufen definiert, die festlegen, wie stark ein Datenträger zerkleinert werden muss und welcher Aufwand mit einer Rekonstruktion einhergeht. Jede Schutzklasse kann mit bestimmten Sicherheitsstufen behandelt werden, wobei es teilweise auch Überschneidungen gibt. Zum Beispiel kann die Sicherheitsstufe 3 für Unterlagen der Schutzklassen 1 und 2 Anwendung finden. Die Stufen sind sehr granular eingeteilt, jedoch ist es in der Praxis oft bereits bei Sicherheitsstufe 3 gewährleistet, dass eine Wiederherstellung fast unmöglich ist.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG IN MARL

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Es ist von großer Bedeutung zu beachten, dass die Aufbewahrungsfristen für Dokumente je nach Art und Verwendungszweck variieren können. Es existieren gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen. Für Privatpersonen und private Haushalte beträgt die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre. Gewerbetreibende, Unternehmen und gewerbliche Dokumente unterliegen hingegen oft längeren Fristen von etwa 10 Jahren. Es gibt jedoch auch Ausnahmen und Sonderregelungen, weshalb es ratsam ist, sich mit einem Steuerberater oder Fachexperten in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden. Jeder Fall ist individuell und erfordert eine genaue Prüfung der rechtlichen Anforderungen.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Es ist wichtig zu beachten, dass die Aufbewahrungsfristen für Dokumente je nach Art und Verwendungszweck variieren können. Es gibt gesetzliche Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Für private Haushalte gilt in der Regel eine Aufbewahrungsfrist von 2 Jahren ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments. Das bedeutet, dass beispielsweise Ende 2023 Dokumente aus dem Jahr 2021 vernichtet werden können. Bei Unternehmen oder gewerblichen Dokumenten gelten oft längere Fristen, wie zum Beispiel 10 Jahre. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie beispielsweise Titel oder Gerichtsurteile, die längere Aufbewahrungsfristen haben können. Wenn Sie unsicher sind, empfehle ich Ihnen, Ihren Steuerberater zu kontaktieren. Er kann Ihnen genaue Auskunft über die Aufbewahrungsfristen für Ihre spezifischen Dokumente geben.

Gibt es die Aktenvernichtung nur in Marl?

Nein, wir bieten die Aktenvernichtung fast in ganz Deutschland an.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

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