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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Mainz

Schnelleinstieg

In Mainz ist uns die strikte Einhaltung höchster Sicherheitsstandards bei der Aktenvernichtung von besonderer Bedeutung. Unsere maßgeschneiderten Behälterlösungen bieten eine professionelle Antwort auf Ihre Anforderungen und helfen Ihnen dabei, Ihre Aktenbestände sicher und effizient zu verwalten.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

Informationen zur Aktenvernichtung in Mainz
Tonnengrößen 240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

Unser Ziel ist es, eine sichere und zuverlässige Aktenvernichtung durch verschiedene Behältergrößen anzubieten. Unsere robusten und abschließbaren Behälter gewährleisten maximalen Schutz und verhindern unbefugten Zugriff. Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite, um den optimalen Behälter für Ihre individuellen Anforderungen zu finden.

VERTRAG

In Mainz bieten wir Ihnen eine Vielzahl von Vertragsmöglichkeiten an, damit Sie flexibel wählen können, ob Sie eine einmalige Dienstleistung bevorzugen oder eine kontinuierliche Betreuung wünschen. Wir legen Wert darauf, dass Sie bei uns keine langfristigen Verpflichtungen oder Kündigungsfristen haben. Sobald Sie eine Bestellung aufgeben, entscheiden Sie, ob der Behälter bis zu 3 Wochen kostenfrei bei Ihnen verbleiben soll oder ob er sofort nach Befüllung abgeholt werden soll. Eine geringfügige Mietgebühr wird nur fällig, wenn der Behälter länger als 4 Wochen unverändert bei Ihnen bleibt (siehe oben). Alternativ können Sie sich für eine langfristige Lösung entscheiden, bei der der Behälter in einem von Ihnen festgelegten regelmäßigen Intervall ausgetauscht wird. Sie haben auch die Möglichkeit, einen Austausch nach Bedarf zu arrangieren. Bei uns gibt es keine versteckten Transportkosten oder Gebühren.

BEZAHLUNG

In Mainz bieten wir Ihnen die bequeme Zahlung per Rechnung an. Nach Abschluss der Dienstleistung erhalten Sie die Rechnung per E-Mail zugestellt. Die Rechnung dokumentiert, dass die Aktenvernichtung gemäß den geltenden DIN-Normen, insbesondere der DIN 66399, erfolgt ist. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie eine Einzelbuchung vorgenommen haben oder ein dauerhafter Kunde sind.

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

Unsere Behälter zur Aktenvernichtung sind für alle Akten und Aktenordner aus Pappe und Papier geeignet. Dabei können die Metallbügel und Büroklammern an den Akten verbleiben. Bitte sortieren Sie jedoch Klarsichtfolien und Kunststoffe aus, da sie den Vernichtungsprozess beeinträchtigen können, indem sie die Anlagen verkleben oder beschädigen. Andere Datenträger wie CDs, Festplatten oder USB-Sticks dürfen nicht in die Aktenbehälter. Diese müssen separat gesammelt, geschreddert und entsorgt werden.

SICHERE AKTENVERNICHTUNG IN MAINZ

In Mainz bieten wir Sicherheitsbehälter für die Aktenvernichtung in zwei Größen an: 240 Liter und 416 Liter. Unsere Behälter sind aus robustem Metall gefertigt und abschließbar, um Ihre Akten und Ihre Privatsphäre zu schützen. Wir legen großen Wert auf Sicherheit und Datenschutz, daher sind sowohl wir als auch unsere Logistikpartner zertifizierte Entsorgungsunternehmen mit geschulten Mitarbeitern. Jeder Schritt, angefangen vom Aufstellen des Behälters bis zur Vernichtungsanlage, wird protokolliert und sicher durchgeführt.

In unserer Vernichtungsanlage werden ganze Ordner geschreddert, um jegliche Einsicht in Ihre Akten zu verhindern. Metallteile der Ordner werden in der Sortieranlage aussortiert. Nach dem Schreddern werden die Papierreste verwirbelt, um eine Wiederherstellung zu verhindern, und dann zu großen Ballen gepresst, die dem Papierrecycling zugeführt werden. Aus diesen Ballen entstehen nachhaltige Eierkartons, Recyclingprodukte oder Hygienepapier.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Unsere Arbeitsabläufe orientieren sich an den Richtlinien der DIN 66399. Diese Norm regelt die sichere Vernichtung von Akten und Datenträgern, angefangen bei der Definition der Begriffe bis hin zu Anforderungen an die technischen Anlagen und Prozesse. Seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die das Bundesdatenschutzgesetz abgelöst hat, ist die DIN 66399 der maßgebliche Standard für die Gewährleistung der Datensicherheit. Durch die Einhaltung dieser Vorgaben können entsprechende Zertifikate erlangt werden.

Die Norm definiert Schutzklassen für verschiedene Arten von Daten und unterteilt Datenträger in verschiedene Kategorien. Für jede Kombination aus Schutzklasse und Datenträger werden spezifische Sicherheitsstufen festgelegt, die die Anforderungen an die Zerkleinerung der Akten oder Datenträger definieren.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

    Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

    Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

    Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

  • Sicherheitsstufen

    Es werden sieben Sicherheitsstufen definiert. Diese legen fest, wie stark ein Datenträger zerkleinert werden muss und welcher Aufwand mit einer Rekonstruktion einhergeht. Jede Schutzklasse kann mit bestimmten Sicherheitsstufen behandelt werden. Teilweise gibt es auch Überschneidungen: So kann die Sicherheitsstufe 3 für Unterlagen der Schutzklassen 1 und 2 Anwendung finden.

    Die Stufen sind sehr granular eingeteilt. In der Praxis ist bereits oft bei Sicherheitsstufe 3 gewährleistet, dass eine Wiederherstellung fast unmöglich ist.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG IN MAINZ

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Aufbewahren oder doch vernichten? Es ist von großer Bedeutung, die Aufbewahrungsfristen für Dokumente zu beachten, da diese je nach Art und Verwendungszweck variieren können und es gesetzliche Vorgaben gibt, die unbedingt eingehalten werden müssen. Während für Privatpersonen und private Haushalte die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments beträgt, sieht es bei Gewerbetreibenden, Unternehmen und gewerblichen Dokumenten oft anders aus. Hier gibt es oft längere Fristen von etwa bis zu 10 Jahren. Es gibt jedoch oft Sonderregelungen, weshalb es ratsam ist, sich mit einem Steuerberater oder Fachexperten in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden. Jeder Fall ist individuell und erfordert genaue Prüfung.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Kann das weg oder noch nicht? Es ist wichtig zu beachten, dass die Aufbewahrungsfristen für Dokumente je nach Art und Verwendungszweck variieren können und es gesetzliche Vorgaben gibt, die eingehalten werden müssen. Für private Haushalte beträgt die übliche Aufbewahrungsfrist 2 Jahre ab dem Erstelldatum. z.B. könnten demnach Dokumente aus 2021 bereits 2023 vernichtet werden. Gewerbetreibende und Unternehmen unterliegen oft längeren Fristen von etwa 10 Jahren, jedoch gibt es Ausnahmen wie Titel oder Gerichtsurteile, die längere Aufbewahrungsfristen haben können. Sollten Sie unsicher sein, empfiehlt es sich, Ihren Steuerberater zu kontaktieren. Dieser kann genaue Auskünfte treffen.

Bieten Sie die Aktenvernichtung auch im Umkreis der Stadt an?

Unseren Service bieten wir in fast ganz Deutschland an. Nutzen Sie dafür bitte unsere PLZ-Suche.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

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