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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Lüdenscheid

Schnelleinstieg

Alte Akten nehmen wertvollen Platz in Büros und Arbeitszimmern in Lüdenscheid ein. Wir bieten Ihnen eine zuverlässige und sichere Aktenvernichtung, um Ordnung zu schaffen.

Falls Sie eine Entsorgung in einer anderen Stadt benötigen, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, die Städteübersicht oder bestellen Sie direkt für Nordrhein-Westfalen.

Zahlung auf Rechnung – ohne Risiko
Sie bezahlen erst nach der erfolgreichen Abholung und Vernichtung Ihrer Akten.

Lieferung und Nutzung:

  • Die Behälter müssen ebenerdig stehen. Ein Transport über Treppen ist nur in Ausnahmefällen möglich.
  • Behälter dürfen nicht im Freien aufgestellt werden, um Datenschutzverletzungen und Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden.

Mietkonditionen:

  • Einmalige Bestellung: Wählen Sie zwischen einer kostenlosen Standzeit von 1 bis 3 Wochen oder einer Sofortbefüllung innerhalb von 15–20 Minuten.
  • Dauergestellung: Regelmäßige Leerungen bis zu 4 Wochen sind kostenfrei. Erst ab der 5. Woche wird eine Mietgebühr berechnet.

 

Informationen zur Aktenvernichtung in Lüdenscheid
Tonnengrößen 240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

Unsere Sicherheitsbehälter für die Aktenvernichtung

Unsere Sicherheitsbehälter für die Aktenvernichtung stehen Ihnen in Lüdenscheid in verschiedenen Größen zur Verfügung, damit Sie genau die Lösung wählen können, die am besten zu Ihrem Bedarf passt. Die Metallbehälter gewährleisten einen sicheren Schutz Ihrer vertraulichen Dokumente, sowohl während des Transports als auch bei der Lagerung.

Jeder Behälter verfügt über einen abschließbaren Deckel, um sicherzustellen, dass Ihre sensiblen Unterlagen nicht von Unbefugten eingesehen werden können.

Vertragliche Details

In Lüdenscheid bieten wir Ihnen eine flexible Aktenvernichtung – ob einmalig oder regelmäßig. Entscheiden Sie selbst, ob Ihre Akten wöchentlich, alle 2, 4 oder 8 Wochen, alle 3 Monate oder auf Abruf abgeholt werden sollen.

Unsere Komplettpreise enthalten sämtliche Leistungen: die Bereitstellung des Sicherheitsbehälters, den Transport und die Aktenvernichtung. Es gibt keine versteckten Kosten – erst ab einer Stellzeit von mehr als 4 Wochen kann eine Mietgebühr anfallen (siehe Tonnenmiete).

Bezahlung

Falls Sie unseren Service in Lüdenscheid einmalig nutzen, wird die Rechnung kurz nach der Durchführung Ihres Auftrags ausgestellt und Ihnen zugesandt. Bei einer regelmäßigen Leerung erhalten Sie am Monatsende eine gesammelte Rechnung für alle durchgeführten Entsorgungen.

Nutzen Sie optional das Lastschriftverfahren, damit der Rechnungsbetrag automatisch und pünktlich von Ihrem Konto eingezogen wird.

Was gehört in die Tonne?

In Lüdenscheid sind unsere Sicherheitsbehälter ausschließlich für die Aktenvernichtung konzipiert. Es dürfen nur Papierunterlagen, Aktenordner und Mappen aus Papier oder Pappe in die Behälter gegeben werden.

Bitte entfernen Sie Folien und Kunststoffmappen, bevor Sie Ihre Akten entsorgen, um die sichere und reibungslose Vernichtung Ihrer vertraulichen Dokumente zu gewährleisten. Falls Sie Fragen zur Materialtrennung haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wichtig: Datenträger wie CDs oder Festplatten können nicht zusammen mit den Akten entsorgt werden. Für diese bieten wir eine gesonderte Festplattenvernichtung in Lüdenscheid an.

So läuft die Aktenvernichtung ab

Unsere Aktenvernichtung in Lüdenscheid erfüllt höchste Sicherheitsanforderungen gemäß DIN 66399. Während des Transports zur Vernichtungsanlage bleibt der Zugriff durch Dritte ausgeschlossen, und der gesamte Prozess wird detailliert protokolliert, um maximale Sicherheit zu gewährleisten.

In unserer Anlage werden Aktenordner inklusive Metallbestandteilen geschreddert, um sicherzustellen, dass die Dokumente nicht einsehbar sind. Die Metallteile werden erst später im Recyclingprozess mittels Metallabscheidung entfernt. Das Papier wird so fein zerkleinert und verwirbelt, dass eine Wiederherstellung praktisch ausgeschlossen ist.

Die geschredderten Papierschnipsel werden zu Ballen gepresst und als "Bunte Akten" weiterverwertet – oft zur Herstellung von Hygienepapieren wie Küchentüchern. So verbinden wir Datenschutz mit Umweltschutz.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399 Norm für die Aktenvernichtung

Die Norm DIN 66399 regelt die Akten- und Datenträgervernichtung von der Definition von Begriffen bis hin zu den Anforderungen an Anlagen und Prozesse. Die Einhaltung dieser Norm ist der Standard für die Sicherheit in der Datenvernichtung, insbesondere seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die das Bundesdatenschutzgesetz abgelöst hat. Wenn die Vorgaben eingehalten werden, werden entsprechende Zertifikate vergeben.

Die Norm legt Schutzklassen für verschiedene Arten von Daten und Kategorien für Datenträger fest. Abhängig von der Kombination aus Schutzklasse und Datenträger können dann verschiedene Sicherheitsstufen angewendet werden. Diese Sicherheitsstufen geben Vorgaben zur Zerkleinerung der Akten bzw. Datenträger, um sicherzustellen, dass die vertraulichen Informationen nicht wiederhergestellt werden können.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die DIN 66399 definiert drei Schutzklassen, die anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert werden.

    Die Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) umfasst interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte. Beispiele dafür sind allgemeine Geschäftsinformationen oder allgemein zugängliche öffentliche Informationen.

    Die Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) bezieht sich auf vertrauliche Daten, deren Offenlegung den Betroffenen schaden könnte. Dazu gehören beispielsweise personenbezogene Daten oder vertrauliche Geschäftsinformationen.

    Die Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) bezieht sich auf geheime Daten, deren Veröffentlichung eine Gefahr für Leib und Leben darstellen könnte. Dazu gehören beispielsweise Staatsgeheimnisse oder Informationen aus dem Bereich der nationalen Sicherheit.

  • Sicherheitsstufen

    Die DIN 66399 definiert sieben Sicherheitsstufen, die angeben, wie stark ein Datenträger zerkleinert werden muss und welcher Aufwand mit einer Rekonstruktion einhergeht. Jede Schutzklasse kann mit bestimmten Sicherheitsstufen behandelt werden, wobei es teilweise auch Überschneidungen gibt. So kann beispielsweise die Sicherheitsstufe 3 für Unterlagen der Schutzklassen 1 und 2 Anwendung finden.

    Die Sicherheitsstufen sind sehr granular eingeteilt, um sicherzustellen, dass die Vernichtung der Dokumente den jeweiligen Anforderungen entspricht. In der Praxis ist es jedoch oft bereits bei Sicherheitsstufe 3 gewährleistet, dass eine Wiederherstellung fast unmöglich ist. In den meisten Fällen reicht daher eine Vernichtung auf dieser Stufe aus.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

Fragen zur Aktenvernichtung

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Die Frage "Aufbewahren oder Vernichten?" sollte sich jeder stellen, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Denn die Aufbewahrungsfristen für Dokumente variieren je nach Art und Verwendungszweck und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Während für Privatpersonen und private Haushalte die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments beträgt, sieht es bei Gewerbetreibenden, Unternehmen und gewerblichen Dokumenten oft anders aus. Hier gibt es oft längere Fristen von bis zu 10 Jahren. 

 

Doch Vorsicht ist geboten, denn es gibt oft Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. Wie z.B. zuletzt die Anpassung im Bürokratieentlastungsgesetz IV mit verkürzten Aufbewahrungsfrist von nun 8 statt 10 Jahren von Buchungsbelegen. Daher ist es ratsam, sich mit einem Steuerberater oder Fachexperten in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden. Jeder Fall ist individuell und erfordert eine genaue Prüfung. 

Also, bevor Sie Ihre Dokumente einfach vernichten, sollten Sie sich unbedingt über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben informieren. Denn wer weiß, vielleicht haben Sie ja noch Verwendung für die Dokumente in der Zukunft.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Die Aufbewahrungsfristen für Privat- und Geschäftsunterlagen sind ein wichtiger Aspekt, den jeder beachten sollte, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Die Fristen variieren je nach Art und Verwendungszweck der Dokumente und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Für Privatpersonen und private Haushalte beträgt die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments. Dies gilt beispielsweise für Kontoauszüge, Rechnungen oder Quittungen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: So sollten beispielsweise Unterlagen rund um den Kauf oder Verkauf von Immobilien mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

Für Gewerbetreibende und Unternehmen gelten oft längere Aufbewahrungsfristen. Diese sind für Buchhaltungsunterlagen gesetzlich festgeschrieben und liegen zwischen 6 und 10 Jahren. So müssen beispielsweise Geschäftsunterlagen wie Handelsbücher, Inventare oder Jahresabschlüsse mindestens 6 Jahre aufbewahrt werden. Bei Steuerunterlagen beträgt die Frist sogar 10 Jahre.

Doch Vorsicht ist geboten: Es gibt auch Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. So müssen beispielsweise bestimmte Dokumente wie Arbeitsverträge oder Lohnabrechnungen mindestens 2 Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses aufbewahrt werden.

Es ist daher wichtig, sich über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben zu informieren, um keine wichtigen Dokumente zu früh zu vernichten oder aus Versehen zu lange aufzubewahren.

Bieten Sie Ihre Entsorgungsleistung nur in dieser Region (zur Aktenvernichtung Lüdenscheid) an?

Die Aktenvernichtung wird durch uns in ganz Deutschland angeboten. Sie möchten gerne das Leistungsportfolio der SERO Entsorgung für Ihre Region einsehen?

Kein Problem, verraten Sie uns nur Ihre Postleitzahl in unserer PLZ-Suche.

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Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

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