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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Krefeld

Schnelleinstieg

Es ist eine lästige Aufgabe, sich mit vollen Aktenschränken und überquellenden Schubladen auseinanderzusetzen. Doch irgendwann ist es an der Zeit, Platz zu schaffen und die Akten zu vernichten. Besonders dann, wenn die Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind, bietet sich eine gute Gelegenheit dafür. In Krefeld stellen wir Ihnen eine kostengünstige, sichere und zuverlässige Lösung zur Verfügung, um Ihre Akten ordnungsgemäß zu entsorgen. Mit unserem zertifizierten Entsorgungsweg garantieren wir die Vertraulichkeit und Sicherheit Ihrer Akten. Bestellen Sie online den passenden Behälter oder lassen Sie sich persönlich von uns beraten.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Nordrhein Westfalen.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

 
Informationen zur Aktenvernichtung in Krefeld
Tonnengrößen 240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

In Krefeld bieten wir Ihnen eine Auswahl an Sicherheitsbehältern für die Aktenvernichtung. Unsere Behälter sind in verschiedenen Größen erhältlich - klein, mittel und groß. Sie bestehen aus robustem Metall und bieten somit einen zuverlässigen Schutz vor unbefugtem Zugriff oder ungewollter Einsicht Dritter. Sie können die Behälter ganz einfach online bestellen und sollten dabei die für Ihre Bedürfnisse passende Größe beachten. In den beigefügten Grafiken finden Sie Informationen darüber, wie viele Akten und Aktenordner Sie ungefähr in jedem Behälter entsorgen können.

VERTRAG

Bei einer Bestellung, sei es online oder per E-Mail, haben Sie die Möglichkeit, die für Sie passende Lösung auszuwählen. Wir liefern Ihnen die Behälter einmalig und holen sie anschließend wieder ab. Sie haben die Wahl, den Behälter innerhalb von maximal 20 Minuten sofort zu befüllen oder ihn ohne zusätzliche Kosten bis zu 3 Wochen bei sich zu behalten. Alternativ können Sie sich auch für eine dauerhafte Lösung entscheiden, bei der der Behälter in dem von Ihnen gewünschten Rhythmus regelmäßig ausgetauscht wird. Selbstverständlich können Sie auch einen Tausch "auf Abruf" veranlassen. Bei beiden Varianten fallen keine Transportkosten oder versteckte Kosten an. Wenn zwischen Lieferung und Abholung/Tausch maximal 4 Wochen liegen, berechnen wir Ihnen auch keine Miete. Erst ab der 5. Woche wird eine Miete (siehe oben) berechnet. Gerne beraten wir Sie, um die für Sie am besten geeignete Variante zu finden.

BEZAHLUNG

Wir stellen Ihnen die Rechnungen erst nach Erbringung der Leistung aus. Auf der Rechnung finden Sie den Nachweis, dass Ihre Akten gemäß den aktuellen DIN-Vorgaben vernichtet wurden. Bei einer einmaligen Aktenvernichtung senden wir Ihnen die Rechnung nach Abschluss des Auftrags per E-Mail zu. Wenn Sie sich für unsere dauerhafte Aktenvernichtung entscheiden, erhalten Sie die Rechnung je nach gewünschtem Leerungsrhythmus ebenfalls per E-Mail.

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

In unseren Sicherheitsbehältern in Krefeldkönnen Sie problemlos alle Akten aus Papier entsorgen. Sie haben auch die Möglichkeit, ganze Aktenordner in den Behälter zu legen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Ordner oft nicht sauber aufeinander fallen und dadurch Platz verschwendet wird. Es ist wichtig zu beachten, dass keine Kunststoffe in den Behälter gelangen dürfen. Wir bitten Sie daher, diese nach Möglichkeit zu entfernen. Wenn größere Mengen an Kunststoffen enthalten sind, können zusätzliche Kosten entstehen. Dazu gehören beispielsweise Klarsichtfolien oder Schulhefter aus Plastik oder Kunststoff. Andere Datenträger wie CDs, Festplatten oder USB-Sticks müssen separat vernichtet und entsorgt werden. Wenn Sie Bedarf an der Entsorgung solcher Datenträger haben, kontaktieren Sie uns bitte direkt.

SICHERE AKTENVERNICHTUNG

Der Schutz Ihrer Daten spielt bei der Aktenvernichtung eine entscheidende Rolle. Unsere Prozesse gewährleisten, dass während des Transports zur Vernichtungsanlage niemand Zugriff auf Ihre Akten hat. Wir dokumentieren den Transport sorgfältig, um maximale Sicherheit zu gewährleisten. In unserer Anlage werden die Aktenordner zusammen mit den Metallen geschreddert, da wir keine Einsicht nehmen. Daher ist es nicht möglich, Metallteile vorher zu entfernen. Dies geschieht später in der Papierfabrik während des Recyclingprozesses. Das Papier wird zu kleinen Partikeln zerkleinert, wodurch eine Wiederherstellung nahezu unmöglich wird. Um die Rekonstruktion weiter zu erschweren, werden die Partikel gelegentlich verwirbelt. Anschließend werden die winzigen Papierschnipsel zu Ballen gepresst. Diese werden als "Bunte Akten" in der Papierrecyclingindustrie verwendet. Oft entstehen daraus Hygienepapiere wie Küchentücher.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Unsere Abläufe bei der Aktenvernichtung entsprechen den Vorgaben der DIN 66399. Diese Norm regelt umfassend die Vernichtung von Akten und Datenträgern, angefangen von der Definition der Begriffe bis hin zu Anforderungen an Anlagen und Prozesse. Seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die das Bundesdatenschutzgesetz abgelöst hat, ist die Einhaltung dieser Norm der Standard für die Sicherheit bei der Datenvernichtung. Bei erfolgreicher Umsetzung der Vorgaben werden entsprechende Zertifikate vergeben. Die Norm definiert Schutzklassen für verschiedene Arten von Daten und teilt Datenträger in Kategorien ein. Für jede Kombination aus Schutzklasse und Datenträger werden spezifische Sicherheitsstufen festgelegt, die Anforderungen an die Zerkleinerung der Akten oder Datenträger definieren.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

    Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

    Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

    Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

  • Sicherheitsstufen

    Es werden sieben Sicherheitsstufen gemäß der Norm definiert. Diese Stufen legen fest, wie intensiv ein Datenträger zerkleinert werden muss und welcher Aufwand für eine mögliche Rekonstruktion betrieben werden müsste. Jede Schutzklasse kann mit spezifischen Sicherheitsstufen behandelt werden. Es gibt auch Überschneidungen zwischen den Stufen: So kann beispielsweise die Sicherheitsstufe 3 sowohl für Unterlagen der Schutzklasse 1 als auch der Schutzklasse 2 angewendet werden. Die Sicherheitsstufen sind sehr detailliert unterteilt. In der Praxis ist es oft bereits bei der Sicherheitsstufe 3 gewährleistet, dass eine Wiederherstellung nahezu unmöglich ist.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG IN Krefeld

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Es ist schwierig, diese Frage pauschal zu beantworten, da die Aufbewahrungsfristen für Dokumente von verschiedenen Faktoren abhängen. Der Gesetzgeber legt bestimmte Fristen fest, die eingehalten werden müssen. Für Privatpersonen und private Haushalte beträgt die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre. Gewerbetreibende, Unternehmen und gewerbliche Dokumente haben in der Regel eine längere Aufbewahrungsfrist von etwa 10 Jahren. Es gibt jedoch Ausnahmen und spezifische Anforderungen, daher ist es ratsam, sich mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

In dem Jahr, in dem ein Dokument erstellt wurde, beginnt auch die Aufbewahrungsfrist. Es ist jedoch möglich, Dokumente über diese Frist hinaus aufzubewahren. Für private Haushalte kann man grob abschätzen: Heute minus 2 Jahre. Das bedeutet, dass Ende des Jahres 2023 Dokumente aus dem Jahr 2021 vernichtet werden können. Bei Unternehmen oder gewerblichen Dokumenten können zum Beispiel Ende 2023 Dokumente aus dem Jahr 2013 vernichtet werden. Es gibt jedoch Dokumente wie Titel oder Gerichtsurteile, die längere Aufbewahrungsfristen haben. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, Ihren Steuerberater zu kontaktieren.

Gibt es die Aktenvernichtung nur in Krefeld?

Nein, wir arbeiten in ganz Deutschland. Prüfen Sie ihre Postleitzahl in der PLZ-Suche.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

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