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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Kaiserslautern

Schnelleinstieg

Wenn alte Akten den Platz im Büro oder Archiv blockieren, wird es Zeit für eine professionelle Aktenvernichtung. Insbesondere wenn die gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist, sollten sensible Dokumente sicher entsorgt werden.

In Kaiserslautern bieten wir Ihnen eine zertifizierte und datenschutzkonforme Aktenvernichtung an. Unser Entsorgungsweg garantiert höchste Sicherheitsstandards. Bestellen Sie den passenden Behälter online oder lassen Sie sich von uns beraten.

Benötigen Sie eine Aktenvernichtung in einer anderen Stadt? Nutzen Sie unsere PLZ-Suche.

Sichere Zahlung per Rechnung

Die Rechnung erhalten Sie erst nach der erfolgreichen Vernichtung Ihrer Akten.

Lieferung und Nutzung:

  • Unsere Behälter müssen ebenerdig aufgestellt werden. Ein Transport über Treppen ist nur in Ausnahmefällen möglich.
  • Behälter dürfen nicht im Freien stehen, um Datenschutzverletzungen und Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden.

Mietregelung:

  • Einmalige Bestellung: Sie können den Behälter bis zu 3 Wochen kostenfrei nutzen oder ihn innerhalb von 15–20 Minuten befüllen.
  • Dauergestellung: Regelmäßige Leerungen innerhalb von 4 Wochen sind mietfrei. Erst ab der 5. Woche fällt eine Mietgebühr an.

Informationen zur Aktenvernichtung in Kaiserslautern
Tonnengrößen 70 Liter 
240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 8,90 € für 70 Liter-Behälter,
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

In Kaiserslautern bieten wir Ihnen sichere Sicherheitsbehälter für die Aktenvernichtung in drei verschiedenen Größen an. Die stabilen Metallbehälter sorgen dafür, dass Ihre vertraulichen Dokumente vor unbefugtem Zugriff geschützt bleiben.

Bestellen Sie den passenden Behälter bequem online. Unsere Übersichtsgrafiken zeigen Ihnen, wie viele Akten und Ordner in den jeweiligen Behältern Platz finden.

VERTRAG

Unsere Aktenvernichtung in Kaiserslautern erfolgt ganz nach Ihren Wünschen – ohne Vertragsbindung oder Kündigungsfristen. Sie können Ihren Auftrag jederzeit individuell anpassen und bleiben vollkommen flexibel.

Egal, ob Sie unsere Dienstleistung einmalig oder regelmäßig in Anspruch nehmen möchten – Sie entscheiden, wie Sie Ihre Akten entsorgen lassen.

BEZAHLUNG

In Kaiserslautern erhalten Sie Ihre Rechnung erst nach erfolgter Aktenvernichtung. Die Rechnung enthält den Nachweis, dass Ihre Dokumente nach den aktuellen DIN-Vorgaben vernichtet wurden.

Für einmalige Aufträge senden wir die Rechnung nach erbrachter Leistung per E-Mail. Wenn Sie eine regelmäßige Aktenvernichtung in Anspruch nehmen, erhalten Sie die Rechnungen entsprechend des vereinbarten Leerungsrhythmus ebenfalls per E-Mail.

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

In Kaiserslautern dürfen Sie in unseren Sicherheitsbehältern sämtliche Akten aus Papier entsorgen. Auch ganze Aktenordner können mit eingeworfen werden. Bitte beachten Sie, dass die Ordner nicht optimal gestapelt werden können und dadurch Platz verloren geht.

Achten Sie darauf, Kunststoffe vorher zu entfernen, insbesondere Klarsichtfolien oder Plastikmappen, da sie die Aktenvernichtung beeinträchtigen und Mehrkosten verursachen können.

Digitale Datenträger wie CDs, Festplatten oder USB-Sticks dürfen nicht in den Behälter. Wenn Sie eine fachgerechte Vernichtung dieser Medien wünschen, sprechen Sie uns an.

SICHERE AKTENVERNICHTUNG

Bei der Aktenvernichtung in Kaiserslautern spielt der Datenschutz eine zentrale Rolle. Unsere Arbeitsabläufe gewährleisten, dass während des gesamten Transports zur Vernichtungsanlage kein Zugriff durch Dritte auf Ihre Dokumente erfolgt. Jeder Schritt wird lückenlos protokolliert.

In unserer Anlage werden Aktenordner mitsamt Metallbestandteilen geschreddert, um eine Einsichtnahme zu vermeiden. Die Metalle werden erst in der Papierfabrik während des Recyclingprozesses entfernt.

Das Papier wird in kleinste Partikel zerkleinert, sodass eine Rekonstruktion nahezu unmöglich ist. Zusätzlich erfolgt eine Verwirbelung, um die Wiederherstellung noch weiter zu erschweren. Anschließend werden die Partikel zu Recycling-Ballen gepresst, die als "Bunte Akten" in die Wiederverwertung gehen – oft für die Produktion von Hygienepapieren wie Küchentüchern.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Unsere Prozesse laufen nach den Vorgaben der DIN 66399 ab. Diese Norm regelt die Akten- und Datenträgervernichtung von der Begriffsbestimmung über die Klassifizierung von Datenträgern bis hin zu Anforderungen an Anlagen und Abläufe. Seit die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das Bundesdatenschutzgesetz abgelöst hat, ist die seit 2012 bestehende Norm der Standard für die Sicherheit in der Datenvernichtung. Bei Einhaltung der Vorgaben werden entsprechende Zertifikate vergeben.

Die Norm legt Schutzklassen für verschiedene Arten von Daten fest. Darüber hinaus teilt sie Datenträger in Kategorien ein. Für eine bestehende Kombination aus Schutzklasse und Datenträger können dann verschiedene Sicherheitsstufen angewendet werden, die Vorgaben über Zerkleinerung der Akten bzw. Datenträger machen.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

    Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

    Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

    Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

  • Sicherheitsstufen

    Es werden sieben Sicherheitsstufen definiert. Diese legen fest, wie stark ein Datenträger zerkleinert werden muss und welcher Aufwand mit einer Rekonstruktion einhergeht. Jede Schutzklasse kann mit bestimmten Sicherheitsstufen behandelt werden. Teilweise gibt es auch Überschneidungen: So kann die Sicherheitsstufe 3 für Unterlagen der Schutzklassen 1 und 2 Anwendung finden.

    Die Stufen sind sehr granular eingeteilt. In der Praxis ist bereits oft bei Sicherheitsstufe 3 gewährleistet, dass eine Wiederherstellung fast unmöglich ist.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Die Frage "Aufbewahren oder Vernichten?" sollte sich jeder stellen, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Denn die Aufbewahrungsfristen für Dokumente variieren je nach Art und Verwendungszweck und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Während für Privatpersonen und private Haushalte die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments beträgt, sieht es bei Gewerbetreibenden, Unternehmen und gewerblichen Dokumenten oft anders aus. Hier gibt es oft längere Fristen von bis zu 10 Jahren. 

 

Doch Vorsicht ist geboten, denn es gibt oft Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. Wie z.B. zuletzt die Anpassung im Bürokratieentlastungsgesetz IV mit verkürzten Aufbewahrungsfrist von nun 8 statt 10 Jahren von Buchungsbelegen. Daher ist es ratsam, sich mit einem Steuerberater oder Fachexperten in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden. Jeder Fall ist individuell und erfordert eine genaue Prüfung. 

Also, bevor Sie Ihre Dokumente einfach vernichten, sollten Sie sich unbedingt über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben informieren. Denn wer weiß, vielleicht haben Sie ja noch Verwendung für die Dokumente in der Zukunft.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Die Aufbewahrungsfristen für Privat- und Geschäftsunterlagen sind ein wichtiger Aspekt, den jeder beachten sollte, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Die Fristen variieren je nach Art und Verwendungszweck der Dokumente und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Für Privatpersonen und private Haushalte beträgt die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments. Dies gilt beispielsweise für Kontoauszüge, Rechnungen oder Quittungen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: So sollten beispielsweise Unterlagen rund um den Kauf oder Verkauf von Immobilien mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

Für Gewerbetreibende und Unternehmen gelten oft längere Aufbewahrungsfristen. Diese sind für Buchhaltungsunterlagen gesetzlich festgeschrieben und liegen zwischen 6 und 10 Jahren. So müssen beispielsweise Geschäftsunterlagen wie Handelsbücher, Inventare oder Jahresabschlüsse mindestens 6 Jahre aufbewahrt werden. Bei Steuerunterlagen beträgt die Frist sogar 10 Jahre.

Doch Vorsicht ist geboten: Es gibt auch Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. So müssen beispielsweise bestimmte Dokumente wie Arbeitsverträge oder Lohnabrechnungen mindestens 2 Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses aufbewahrt werden.

Es ist daher wichtig, sich über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben zu informieren, um keine wichtigen Dokumente zu früh zu vernichten oder aus Versehen zu lange aufzubewahren.

Bieten Sie Ihre Entsorgungsleistung nur in dieser Region (zur Aktenvernichtung Kaiserslautern) an?

Die Aktenvernichtung wird durch uns in ganz Deutschland angeboten. Sie möchten gerne das Leistungsportfolio der SERO Entsorgung für Ihre Region einsehen?

Kein Problem, verraten Sie uns nur Ihre Postleitzahl in unserer PLZ-Suche.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

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