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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Jena

Schnelleinstieg

Es gibt Situationen, in denen man sich mit der Entsorgung von Akten auseinandersetzen muss, sei es aufgrund von Platzmangel oder abgelaufenen Aufbewahrungsfristen. In Jena bieten wir Ihnen eine kostengünstige, sichere und zuverlässige Lösung für die vertrauliche Entsorgung Ihrer Akten. Unser Entsorgungsweg ist zertifiziert und gewährleistet die Vertraulichkeit und Sicherheit Ihrer Dokumente. Sie haben die Möglichkeit, den passenden Behälter bequem online zu bestellen oder sich von uns persönlich beraten zu lassen. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen bei der Entsorgung Ihrer Akten zu helfen.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

Informationen zur Aktenvernichtung in Jena
Tonnengrößen 240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Behälter und angefangenen Monat
Transportkosten keine

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

In Jena bieten wir Ihnen eine Auswahl an Sicherheitsbehältern für die vertrauliche Aktenvernichtung. Unsere Behälter bestehen aus robustem Metall und bieten einen zuverlässigen Schutz vor unbefugtem Zugriff oder ungewollter Einsicht Dritter. Sie können zwischen verschiedenen Größen wählen, je nachdem, wie viel Platz Sie benötigen. Die Bestellung erfolgt bequem online. In den beigefügten Grafiken finden Sie Informationen darüber, wie viele Akten und Aktenordner Sie ungefähr in den jeweiligen Behältergrößen entsorgen können. Bitte beachten Sie, die für Ihre Bedürfnisse passende Größe auszuwählen.

VERTRAG

Bei einer Bestellung, sei es online oder per E-Mail, haben Sie die Möglichkeit, die für Sie passende Lösung auszuwählen. Wir stellen Ihnen die Behälter einmalig zur Verfügung und holen sie anschließend wieder ab. Sie können den Behälter entweder innerhalb von maximal 20 Minuten sofort befüllen oder ihn ohne zusätzliche Kosten bis zu 3 Wochen bei sich behalten. Alternativ können Sie sich auch für eine dauerhafte Lösung entscheiden, bei der der Behälter in einem von Ihnen gewünschten Rhythmus regelmäßig ausgetauscht wird. Sie haben auch die Möglichkeit, einen Tausch "auf Abruf" zu veranlassen. Es fallen keine Transportkosten oder versteckte Gebühren an. Wenn zwischen Lieferung und Abholung/Tausch maximal 4 Wochen liegen, berechnen wir Ihnen keine Miete. Erst ab der 5. Woche wird eine Miete gemäß unseren Preisen erhoben. Es gibt keine Mindestvertragslaufzeit. Gerne beraten wir Sie, um die für Sie am besten geeignete Variante zu finden.

BEZAHLUNG

Sie erhalten von uns nach erbrachter Leistung eine Rechnung per Mail. Darauf ist die Bestätigung der ordentlichen Vernichtung vermerkt.

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

In unseren Behältern können Sie problemlos alle Papierakten sicher entsorgen. Sie haben auch die Möglichkeit, ganze Aktenordner in den Behälter zu legen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Ordner oft nicht ordentlich gestapelt werden können, wodurch Platz verschwendet wird. Es ist wichtig zu beachten, dass keine Kunststoffe in den Behälter gelangen dürfen. Wir bitten Sie daher, diese vorher zu entfernen, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Dazu gehören beispielsweise Klarsichtfolien oder Plastik-Schulhefter. Andere Datenträger wie CDs, Festplatten oder USB-Sticks müssen separat vernichtet und entsorgt werden. Wenn Sie Bedarf an der Entsorgung solcher Datenträger haben, kontaktieren Sie uns bitte direkt. Wir bieten spezielle Dienstleistungen für die sichere Vernichtung und Entsorgung dieser Datenträger an.

SICHERE AKTENVERNICHTUNG

Bei der Aktenvernichtung legen wir großen Wert auf den Schutz Ihrer Daten. Unsere Abläufe sind darauf ausgerichtet, sicherzustellen, dass während des Transports zur Vernichtungsanlage niemand Zugriff auf Ihre Akten hat. Wir protokollieren den Transport sorgfältig, um maximale Sicherheit zu gewährleisten.

In unserer Anlage werden die Aktenordner zusammen mit den Metallen geschreddert, da wir keine Einsicht in die Inhalte nehmen. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, Metallteile vorher zu entfernen. Das eigentliche Entfernen der Metalle erfolgt später in der Papierfabrik während des Recyclingprozesses.

Das Papier wird zu kleinen Partikeln geschreddert, wodurch eine Wiederherstellung nahezu unmöglich wird. Um die Rekonstruktion weiter zu erschweren, werden die Partikel mitunter verwirbelt. Anschließend pressen wir die winzigen Papierschnipsel zu Ballen zusammen. Diese werden als Stoffgruppe "Bunte Akten" im Papierrecycling verwendet. Oftmals entstehen aus Ihren Akten dann Hygienepapiere wie beispielsweise Küchentücher.

Durch diesen Prozess stellen wir sicher, dass Ihre Daten vollständig und sicher vernichtet werden und gleichzeitig einen Beitrag zur nachhaltigen Nutzung von Papier leisten.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Unsere Prozesse richten sich nach den Vorgaben der DIN 66399, die die Akten- und Datenträgervernichtung regelt. Diese Norm umfasst alle Aspekte von der Begriffsbestimmung bis hin zu Anforderungen an Anlagen und Abläufe. Seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die DIN 66399 der maßgebliche Standard für die Sicherheit in der Datenvernichtung, anstelle des bisherigen Bundesdatenschutzgesetzes. Die Einhaltung der Norm wird durch entsprechende Zertifikate bestätigt. Die Norm definiert Schutzklassen für verschiedene Arten von Daten und teilt Datenträger in verschiedene Kategorien ein. Für jede Kombination aus Schutzklasse und Datenträger werden spezifische Sicherheitsstufen festgelegt, die Vorgaben zur Zerkleinerung der Akten oder Datenträger machen. Durch die Einhaltung dieser Vorgaben wird eine sichere Vernichtung gewährleistet.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm definiert drei Schutzklassen, die anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert sind. In der Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) befinden sich interne Daten, deren Offenlegung nur milde Auswirkungen hätte. In der Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) sind vertrauliche Daten eingeordnet, bei deren Offenlegung den Betroffenen Schaden zugefügt werden könnte. Die Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) umfasst geheime Daten, deren Veröffentlichung Gefahren für Leib und Leben birgt. Es ist wichtig, die entsprechende Schutzklasse für die zu schützenden Daten zu bestimmen, um angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.

  • Sicherheitsstufen

    Es werden sieben Sicherheitsstufen definiert. Diese legen fest, wie stark ein Datenträger zerkleinert werden muss und welcher Aufwand mit einer Rekonstruktion einhergeht. Jede Schutzklasse kann mit bestimmten Sicherheitsstufen behandelt werden. Teilweise gibt es auch Überschneidungen: So kann die Sicherheitsstufe 3 für Unterlagen der Schutzklassen 1 und 2 Anwendung finden.

    Die Stufen sind sehr granular eingeteilt. In der Praxis ist bereits oft bei Sicherheitsstufe 3 gewährleistet, dass eine Wiederherstellung fast unmöglich ist.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG IN jena

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Die Frage "Aufbewahren oder Vernichten?" sollte sich jeder stellen, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Denn die Aufbewahrungsfristen für Dokumente variieren je nach Art und Verwendungszweck und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Während für Privatpersonen und private Haushalte die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments beträgt, sieht es bei Gewerbetreibenden, Unternehmen und gewerblichen Dokumenten oft anders aus. Hier gibt es oft längere Fristen von bis zu 10 Jahren. 

 

Doch Vorsicht ist geboten, denn es gibt oft Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. Wie z.B. zuletzt die Anpassung im Bürokratieentlastungsgesetz IV mit verkürzten Aufbewahrungsfrist von nun 8 statt 10 Jahren von Buchungsbelegen. Daher ist es ratsam, sich mit einem Steuerberater oder Fachexperten in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden. Jeder Fall ist individuell und erfordert eine genaue Prüfung. 

Also, bevor Sie Ihre Dokumente einfach vernichten, sollten Sie sich unbedingt über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben informieren. Denn wer weiß, vielleicht haben Sie ja noch Verwendung für die Dokumente in der Zukunft.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Die Aufbewahrungsfristen für Privat- und Geschäftsunterlagen sind ein wichtiger Aspekt, den jeder beachten sollte, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Die Fristen variieren je nach Art und Verwendungszweck der Dokumente und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Für Privatpersonen und private Haushalte beträgt die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments. Dies gilt beispielsweise für Kontoauszüge, Rechnungen oder Quittungen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: So sollten beispielsweise Unterlagen rund um den Kauf oder Verkauf von Immobilien mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

Für Gewerbetreibende und Unternehmen gelten oft längere Aufbewahrungsfristen. Diese sind für Buchhaltungsunterlagen gesetzlich festgeschrieben und liegen zwischen 6 und 10 Jahren. So müssen beispielsweise Geschäftsunterlagen wie Handelsbücher, Inventare oder Jahresabschlüsse mindestens 6 Jahre aufbewahrt werden. Bei Steuerunterlagen beträgt die Frist sogar 10 Jahre.

Doch Vorsicht ist geboten: Es gibt auch Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. So müssen beispielsweise bestimmte Dokumente wie Arbeitsverträge oder Lohnabrechnungen mindestens 2 Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses aufbewahrt werden.

Es ist daher wichtig, sich über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben zu informieren, um keine wichtigen Dokumente zu früh zu vernichten oder aus Versehen zu lange aufzubewahren.

Bieten Sie Ihre Entsorgungsleistung nur in dieser Region (zur Aktenvernichtung Jena) an?

Die Aktenvernichtung wird durch uns in ganz Deutschland angeboten. Sie möchten gerne das Leistungsportfolio der SERO Entsorgung für Ihre Region einsehen?

Kein Problem, verraten Sie uns nur Ihre Postleitzahl in unserer PLZ-Suche.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

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