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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Aschaffenburg

Schnelleinstieg

Wir helfen Ihnen in Aschaffenburg dabei, überfällige Aktenberge sicher und unkompliziert zu entsorgen. Wenn Sie eine zuverlässige Lösung für die Aktenvernichtung suchen, sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner.

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Bequeme Zahlung auf Rechnung
Sie tragen kein Risiko: Die Rechnung erhalten Sie erst nach der erfolgreichen Abholung und Vernichtung Ihrer Akten.

Hinweise zur Lieferung und Nutzung

  • Unsere Behälter sollten ebenerdig aufgestellt werden. Ein Transport über Treppen ist nur in Ausnahmefällen möglich, wobei Kunden für mögliche Schäden haften.
  • Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen, um Datenschutzverletzungen und Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden.

Hinweise zur Stellzeit und Miete

  • Einmalige Bestellung: Wählen Sie zwischen einer kostenfreien Standzeit von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung innerhalb von 15-20 Minuten, bevor der Fahrer den Behälter wieder mitnimmt.
  • Dauergestellung: Regelmäßige Leerungen innerhalb von 4 Wochen sind mietfrei. Bei Leerungen „auf Abruf“ oder einem Rhythmus ab 6 Wochen fallen Mietkosten an.
Informationen zur Aktenvernichtung in Aschaffenburg
Tonnengrößen 70 Liter
240 Liter
500 Liter
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 8,90 € für 70 Liter-Behälter,
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 500 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

Unsere Datenschutztonnen

Für eine sichere Aktenvernichtung in Aschaffenburg sind unsere Datenschutzbehälter die perfekte Wahl. Sie ermöglichen eine zuverlässige Vernichtung vertraulicher Dokumente sowohl im Büro als auch zu Hause. Die stabilen Behälter sind in unterschiedlichen Größen erhältlich und lassen sich sicher abschließen, um unbefugten Zugriff zu verhindern. So bleibt der Schutz sensibler Daten jederzeit gewährleistet.

Vertragsinformationen

In Aschaffenburg bieten wir Ihnen flexible Vertragsoptionen für die Aktenvernichtung, sodass Sie selbst entscheiden können, ob Sie einen einmaligen Service nutzen oder eine dauerhafte Lösung bevorzugen. Eine Vertragsbindung oder Kündigungsfrist gibt es bei uns nicht. Sie können wählen, ob der Container bis zu 3 Wochen kostenlos bei Ihnen verbleibt oder direkt nach der Befüllung abgeholt wird. Erst ab einer Standzeit von über 4 Wochen fällt eine geringe Mietgebühr an. Bei einer dauerhaften Nutzung können Sie den Behälter regelmäßig austauschen lassen oder uns flexibel informieren, wenn ein Wechsel nötig ist – ohne versteckte Kosten.

Bezahlung

Wir möchten Ihnen die Zahlung in Aschaffenburg so einfach wie möglich machen. Deshalb können Sie bequem per Rechnung bezahlen. Die Rechnung senden wir Ihnen nach der erbrachten Leistung per E-Mail zu. Darauf ist dokumentiert, dass die Aktenvernichtung gemäß den DIN-Vorgaben der DIN 66399 erfolgte. Egal, ob Sie unseren Service einmalig nutzen oder regelmäßig in Anspruch nehmen – die Abrechnung bleibt für Sie unkompliziert und transparent.

Was gehört in die Tonne

In Aschaffenburg können Sie sowohl Papierakten als auch ganze Aktenordner aus Pappe problemlos entsorgen. Metallbügel und Büroklammern dürfen dabei bleiben. Wichtig ist lediglich, dass Sie Klarsichtfolien und andere Kunststoffe vorher entfernen, da diese den Vernichtungsprozess beeinträchtigen können.

Bitte beachten Sie, dass Datenträger wie CDs, Festplatten oder USB-Sticks nicht in den Aktencontainer gehören. Diese müssen separat gesammelt und fachgerecht geschreddert werden. Falls Sie Fragen zur Aktenvernichtung haben, stehen wir Ihnen jederzeit beratend zur Seite.

Ablauf der Aktenvernichtung

Bei der Aktenvernichtung in Aschaffenburg steht Sicherheit und Datenschutz an oberster Stelle. Sowohl wir als auch unsere Logistikpartner sind zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe, und unsere geschulten Mitarbeiter sorgen dafür, dass Ihre Akten jederzeit sicher behandelt werden. Jeder Schritt – vom Bereitstellen des Containers bis zur Vernichtungsanlage – wird dokumentiert und zuverlässig durchgeführt.

In unserer Anlage werden komplette Aktenordner geschreddert, sodass keine Einsicht mehr möglich ist. Metallteile werden in der Sortieranlage entfernt. Direkt nach dem Schreddern werden die Papierreste stark verwirbelt, um eine Wiederherstellung auszuschließen. Anschließend werden sie zu Ballen gepresst und recycelt – daraus entstehen Produkte wie Eierkartons, Recyclingpapier oder Hygienepapier.

Wenn Sie eine sichere und nachhaltige Aktenvernichtung suchen, sind wir Ihr zuverlässiger Partner.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Unsere Prozesse zur Aktenvernichtung in Aschaffenburg entsprechen den Vorgaben der DIN 66399. Diese Norm definiert detaillierte Anforderungen an die Vernichtung von Akten und Datenträgern und ist seit der Einführung der DSGVO der maßgebliche Standard für Datenschutz und Sicherheit. Unternehmen, die diese Vorgaben einhalten, können entsprechende Zertifizierungen erlangen.

Die Norm teilt Datenträger in Schutzklassen und Kategorien ein und legt für jede Kombination spezifische Sicherheitsstufen fest. Dadurch wird sichergestellt, dass Dokumente und digitale Datenträger ordnungsgemäß und datenschutzkonform vernichtet werden.

Wichtige Hinweise:

  • Unsere Vernichtung erfolgt gemäß Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2, Sicherheitsstufe P-3.
  • Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte oder Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht nach § 203 StGB. Unser geschultes Personal ist zur Geheimhaltung verpflichtet.

Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

    Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

    Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

    Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

  • Sicherheitsstufen

    Es gibt insgesamt sieben Sicherheitsstufen, die festlegen, wie gründlich ein Datenträger zerkleinert werden muss und wie aufwendig eine Rekonstruktion wäre. Jede Schutzklasse kann mit bestimmten Sicherheitsstufen behandelt werden, wobei es auch Überschneidungen gibt. Zum Beispiel kann die Sicherheitsstufe 3 sowohl für Unterlagen der Schutzklasse 1 als auch der Schutzklasse 2 angewendet werden. Die Sicherheitsstufen sind sehr detailliert unterteilt. In der Praxis ist es oft bereits bei Sicherheitsstufe 3 nahezu unmöglich, die Daten wiederherzustellen.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

Fragen zur Aktenvernichtung

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Die Frage "Aufbewahren oder Vernichten?" sollte sich jeder stellen, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Denn die Aufbewahrungsfristen für Dokumente variieren je nach Art und Verwendungszweck und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Während für Privatpersonen und private Haushalte die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments beträgt, sieht es bei Gewerbetreibenden, Unternehmen und gewerblichen Dokumenten oft anders aus. Hier gibt es oft längere Fristen von bis zu 10 Jahren. 

 

Doch Vorsicht ist geboten, denn es gibt oft Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. Wie z.B. zuletzt die Anpassung im Bürokratieentlastungsgesetz IV mit verkürzten Aufbewahrungsfrist von nun 8 statt 10 Jahren von Buchungsbelegen. Daher ist es ratsam, sich mit einem Steuerberater oder Fachexperten in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden. Jeder Fall ist individuell und erfordert eine genaue Prüfung. 

Also, bevor Sie Ihre Dokumente einfach vernichten, sollten Sie sich unbedingt über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben informieren. Denn wer weiß, vielleicht haben Sie ja noch Verwendung für die Dokumente in der Zukunft.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Die Aufbewahrungsfristen für Privat- und Geschäftsunterlagen sind ein wichtiger Aspekt, den jeder beachten sollte, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Die Fristen variieren je nach Art und Verwendungszweck der Dokumente und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Für Privatpersonen und private Haushalte beträgt die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments. Dies gilt beispielsweise für Kontoauszüge, Rechnungen oder Quittungen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: So sollten beispielsweise Unterlagen rund um den Kauf oder Verkauf von Immobilien mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

Für Gewerbetreibende und Unternehmen gelten oft längere Aufbewahrungsfristen. Diese sind für Buchhaltungsunterlagen gesetzlich festgeschrieben und liegen zwischen 6 und 10 Jahren. So müssen beispielsweise Geschäftsunterlagen wie Handelsbücher, Inventare oder Jahresabschlüsse mindestens 6 Jahre aufbewahrt werden. Bei Steuerunterlagen beträgt die Frist sogar 10 Jahre.

Doch Vorsicht ist geboten: Es gibt auch Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. So müssen beispielsweise bestimmte Dokumente wie Arbeitsverträge oder Lohnabrechnungen mindestens 2 Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses aufbewahrt werden.

Es ist daher wichtig, sich über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben zu informieren, um keine wichtigen Dokumente zu früh zu vernichten oder aus Versehen zu lange aufzubewahren.

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Die Aktenvernichtung wird durch uns in ganz Deutschland angeboten. Sie möchten gerne das Leistungsportfolio der SERO Entsorgung für Ihre Region einsehen?

Kein Problem, verraten Sie uns nur Ihre Postleitzahl in unserer PLZ-Suche.

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Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

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