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Aktenvernichtung Heidenheim an der Brenz

Schnelleinstieg

Volle Schränke? Gestapelte Aktenordner? Zeit für eine Aktenvernichtung in Heidenheim! Wählen Sie aus 3 verschiedenen Größen den passenden Behälter und lassen Sie über uns Ihre Akten einmalig oder dauerhaft vernichten. Wir beraten Sie gern zu der passenden Lösung.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Baden-Württemberg.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

Informationen zur Aktenvernichtung in Heidenheim an der Brenz
Tonnengrößen 70 Liter 
240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 8,90 € für 70 Liter-Behälter,
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

In Heidenheim liefern wir Ihnen 3 verschiedene Varianten zur Aktenvernichtung. Alle 3 Größen sind Sicherheitsbehälter und bestehen aus robusten Metall. Um Ihre Akten vor Zugriffen von unbefugten zu schützen, sind die Behälter verschließbar. Damit ist ein zuverlässiger Schutz jederzeit gegeben. Welcher Behälter für Sie am besten passt, erklären wir gern in einem persönlichen Gespräch.

VERTRAG

Wählen Sie die für Sie passende Lösung. In Heidenheim bieten wir Ihnen ein einmalige oder dauerhafte Aktenvernichtung, welche Sie jederzeit individuell anpassen können. Bei einmaligen Aufträgen können Sie die Behälter sofort befüllen oder ohne Mehrkosten bis zu 3 Wochen bei sich stehen lassen. Bei einer dauerhaften Aktenvernichtung wählen Sie selbst einen festen Tauschrhythmus oder einen Tausch auf Abruf. Unsere Pauschalpreise bieten Ihnen maximale Preistransparenz, ohne versteckte Kosten und ohne Vertragsbindung. Bei einer Stellzeit von bis zu 4 Wochen entstehen auch keine Mieten. Diese fallen erst an, wenn zwischen Lieferung und einem Tausch mehr als 4 Wochen Stellzeit liegen.

BEZAHLUNG

Für alle erbrachten Leistungen erhalten Sie in Heidenheim erst eine Rechnung, wenn die Leistung erbracht wurde. Die Rechnung erhalten Sie per Mail inkl. einem Nachweis, dass die Vernichtung Ihrer Akten nach gültiger DIN 66399 erfolgte und damit DSGVO-konform ist.

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

Grundsätzlich dürfen in den Behältern zur Aktenvernichtung alle Akten und Aktenordner aus Pappe und Papier entsorgt werden. Die Metallbügel und Büroklammern können dabei an den Akten befestigt sein.

Klarsichtfolien und Kunststoffe müssten jedoch bitte möglichst aussortiert werden. Diese können im Prozess der Vernichtung die Anlagen verkleben und beschädigen.

Weitere Datenträger, wie zum Beispiel, Festplatten, USB-Sticks oder CD´s dürfen nicht mit entsorgt werden. Da diese gesondert geschreddert und entsorgt werden, müssen diese Speichermedien separat gesammelt werden.

SICHERE AKTENVERNICHTUNG

Wie bei allen unseren Prozessen legen wir auch in Heidenheim, legen wir größten Wert auf eine sicher Aktenvernichtung und die Einhaltung des Datenschutzes. Wir als auch unsere Logistikpartner sind zertifizierte Entsorgungsunternehmen. Dabei sind auch alle Mitarbeiter entsprechend geschult. Somit gewährleisten wir vom Transport bis zur Vernichtungsanlage und bei der Vernichtung einen protokollierten Prozess.

In unseren Anlagen zur Vernichtung der Akten, werden auch ganze Ordner geschreddert um keinerlei Einsicht in Ihre Akten zu geben. Mögliche Metallteile der Ordner werden erst nachträglich in der Sortieranlage aussortiert. Kurz nach dem Schreddern Ihrer Akten aus Papier werden die entstandenen Schnipsel nochmals in großen Mengen verwirbelt. Eine Wiederherstellung ist an der Stelle schon so gut wie unmöglich. Anschließend werden aus den Schnipseln große Ballen gepresst und dem Prozess zum Papierrecycling zugeführt. Daraus entstehen dann Eierkarton, Recyclingprodukte oder Hygienepapier.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Unsere Arbeitsabläufe orientieren sich an den Richtlinien der DIN 66399. Diese Norm regelt die sichere Vernichtung von Akten und Datenträgern, angefangen bei der Definition der Begriffe bis hin zu Anforderungen an die technischen Anlagen und Prozesse. Seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die das Bundesdatenschutzgesetz abgelöst hat, ist die DIN 66399 der maßgebliche Standard für die Gewährleistung der Datensicherheit. Durch die Einhaltung dieser Vorgaben können entsprechende Zertifikate erlangt werden.

Die Norm definiert Schutzklassen für verschiedene Arten von Daten und unterteilt Datenträger in verschiedene Kategorien. Für jede Kombination aus Schutzklasse und Datenträger werden spezifische Sicherheitsstufen festgelegt, die die Anforderungen an die Zerkleinerung der Akten oder Datenträger definieren.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. 

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

    Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

    Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

    Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

  • Sicherheitsstufen

    Es werden sieben Sicherheitsstufen definiert. Diese legen fest, wie stark ein Datenträger zerkleinert werden muss und welcher Aufwand mit einer Rekonstruktion einhergeht. Jede Schutzklasse kann mit bestimmten Sicherheitsstufen behandelt werden. Teilweise gibt es auch Überschneidungen: So kann die Sicherheitsstufe 3 für Unterlagen der Schutzklassen 1 und 2 Anwendung finden.

    Die Stufen sind sehr granular eingeteilt. In der Praxis ist bereits oft bei Sicherheitsstufe 3 gewährleistet, dass eine Wiederherstellung fast unmöglich ist.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG IN Heidenheim

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Es ist von großer Bedeutung zu beachten, dass die Aufbewahrungsfristen für Dokumente je nach Art und Verwendungszweck variieren können. Es existieren gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen. Für Privatpersonen und private Haushalte beträgt die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre. Gewerbetreibende, Unternehmen und gewerbliche Dokumente unterliegen hingegen oft längeren Fristen von etwa 10 Jahren. Es gibt jedoch auch Ausnahmen und Sonderregelungen, weshalb es ratsam ist, sich mit einem Steuerberater oder Fachexperten in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden. Jeder Fall ist individuell und erfordert eine genaue Prüfung der rechtlichen Anforderungen.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Es ist wichtig zu beachten, dass die Aufbewahrungsfristen für Dokumente je nach Art und Verwendungszweck variieren können. Es gibt gesetzliche Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Für private Haushalte gilt in der Regel eine Aufbewahrungsfrist von 2 Jahren ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments. Das bedeutet, dass beispielsweise Ende 2023 Dokumente aus dem Jahr 2021 vernichtet werden können. Bei Unternehmen oder gewerblichen Dokumenten gelten oft längere Fristen, wie zum Beispiel 10 Jahre. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie beispielsweise Titel oder Gerichtsurteile, die längere Aufbewahrungsfristen haben können. Wenn Sie unsicher sind, empfehle ich Ihnen, Ihren Steuerberater zu kontaktieren. Er kann Ihnen genaue Auskunft über die Aufbewahrungsfristen für Ihre spezifischen Dokumente geben.

Gibt es bei Ihnen die Aktenvernichtung nur in Heidenheim?

Nutzen Sie unsere PLZ-Suche! Sie werden sehen, dass wir Ihnen fast in ganz Deutschland ein Angebot unterbreiten können.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

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