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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Heidelberg

Schnelleinstieg

Volle Aktenschränke, überquellende Schubladen, sind Dinge, mit denen man sich nur sehr ungern beschäftigen möchte. Doch dann ist die Zeit gekommen, Platz zu schaffen und die Akten zu vernichten. Gerade wenn Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind, ist dafür ein guter Zeitpunkt. In der Universitätsstadt Heidelberg bieten wir Ihnen eine kostengünstige, sichere und zuverlässige Variante an, Ihre Akten zuverlässig zu entsorgen. Mit unserem zertifizierten Entsorgungsweg ist die Vertraulichkeit und Sicherheit Ihrer Akten garantiert. Bestellen Sie den für Sie passenden Behälter online oder lassen sich von uns persönlich beraten.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Baden-Württemberg.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

Informationen zur Aktenvernichtung in Heidelberg
Tonnengrößen 70 Liter 
240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 8,90 € für 70 Liter-Behälter,
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

In Heidelberg stellen wir Ihnen kleine, mittlere und große Sicherheitsbehälter für Ihre Aktenvernichtung zur Verfügung. Alle Behälter sind aus Metall und damit vor unbefugten Zugriffen oder nicht gewollter Einsicht Dritter geschützt.

Die verschiedenen Größen können Sie bequem online bestellen. Achten Sie dabei auf die für Sie passende Größe. In den abgebildeten Grafiken finden Sie auch Angaben, wie viele Akten und Aktenordner Sie ca. im jeweiligen Behälter entsorgen können.

VERTRAG

Bei einer Bestellung, egal ob online oder per Mail können Sie zwischen der für Sie passenden Lösung wählen. Wir liefern Ihnen die Behälter gern einmalig und holen diese wieder. Dabei steht es Ihnen frei den Behälter in maximal 20 Minuten sofort zu befüllen oder ohne Aufpreis bis zu 3 Wochen bei sich zu behalten.

Oder Sie wählen eine dauerhafte Lösung. Dabei wird der Behälter in dem von Ihnen gewünschten Rhythmus immer wieder getauscht. Selbstverständlich können Sie auch "auf Abruf" einen Tausch veranlassen.

Bei beiden Varianten fallen keine Transportkosten oder versteckte Kosten an. Wir berechnen Ihnen auch keine Miete, wenn zwischen Lieferung und Abholung/Tausch maximal 4 Wochen liegen. Erst ab der 5. Woche wird eine Miete (siehe oben) berechnet.

Gern beraten wir Sie zu der für Sie am besten passenden Variante.

BEZAHLUNG

Wie stellen die Rechnungen erst nach erbrachter Leistung. Auf der Rechnung selbst erhalten Sie den Nachweis, dass Ihre Akten nach aktuell gültigen DIN Vorgaben vernichtet wurden.

Bei der einmaligen Vernichtung von Akten senden wir Ihnen die Rechnung nach erbrachter Leistung per Mail zu. Wenn Sie bei uns eine dauerhafte Aktenvernichtung in Anspruch nehmen, erhalten Sie die Rechnung abhängig vom gewünschten Leerungsrhythmus ebenfalls per Mail.

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

In der Tonne können sämtliche Akten aus Papier entsorgt werden. Sie können den Behälter auch mit ganzen Aktenordnern befüllen. Dabei sollten Sie bitte beachten, dass die Ordner meist nicht sauber aufeinander fallen und somit Platz verschenkt wird.

Beachten Sie bitte, dass keine Kunststoffe enthalten sein dürfen. Wir bitten Sie, diese möglichst zu entfernen. Im Größeren Umfang können dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Dazu gehören zum Beispiel Klarsichtfolien oder Schulhefter aus Plastik oder Kunststoff.

Andere Datenträger wir CD´s, Festplatten oder USB-Sticks müssen separat vernichtet und entsorgt werden. Sollten Sie dafür Bedarf haben, sprechen Sie uns bitte direkt an.

SICHERE AKTENVERNICHTUNG

Bei der Aktenvernichtung spielt der Datenschutz eine wichtige Rolle. Unsere Abläufe stellen sicher, dass während des Transports zur Vernichtungsanlage niemand Ihre Akten einsehen kann. Dazu protokollieren wir den Transport genauestens.

Die Aktenordner werden in unserer Anlage mitsamt den Metallen geschreddert, da wir keine Einsicht nehmen. Deshalb ist das Entfernen von Metallteilen hier nicht möglich. Dies geschieht später in der Papierfabrik beim Recycling des Materials.

Das Papier wird zu kleinen Partikeln geschreddert. Durch die große Menge an Papier ist an diesem Punkt eine Wiederherstellung fast unmöglich. Dennoch werden die Partikel mitunter verwirbelt, um die Rekonstruktion weiter zu erschweren.

Die winzigen Papierschnipsel pressen wir anschließend zu Ballen. Diese kommen als Stoffgruppe “Bunte Akten” im Papierrecycling zum Einsatz. Oft entstehen aus Ihren Akten dann Hygienepapiere, z. B. Küchentücher.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Unsere Prozesse laufen nach den Vorgaben der DIN 66399 ab. Diese Norm regelt die Akten- und Datenträgervernichtung von der Begriffsbestimmung über die Klassifizierung von Datenträgern bis hin zu Anforderungen an Anlagen und Abläufe. Seit die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das Bundesdatenschutzgesetz abgelöst hat, ist die seit 2012 bestehende Norm der Standard für die Sicherheit in der Datenvernichtung. Bei Einhaltung der Vorgaben werden entsprechende Zertifikate vergeben.

Die Norm legt Schutzklassen für verschiedene Arten von Daten fest. Darüber hinaus teilt sie Datenträger in Kategorien ein. Für eine bestehende Kombination aus Schutzklasse und Datenträger können dann verschiedene Sicherheitsstufen angewendet werden, die Vorgaben über Zerkleinerung der Akten bzw. Datenträger machen.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

    Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

    Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

    Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

  • Sicherheitsstufen

    Es werden sieben Sicherheitsstufen definiert. Diese legen fest, wie stark ein Datenträger zerkleinert werden muss und welcher Aufwand mit einer Rekonstruktion einhergeht. Jede Schutzklasse kann mit bestimmten Sicherheitsstufen behandelt werden. Teilweise gibt es auch Überschneidungen: So kann die Sicherheitsstufe 3 für Unterlagen der Schutzklassen 1 und 2 Anwendung finden.

    Die Stufen sind sehr granular eingeteilt. In der Praxis ist bereits oft bei Sicherheitsstufe 3 gewährleistet, dass eine Wiederherstellung fast unmöglich ist.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG in Heidelberg

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Es ist eine gute Frage, welche sich jedoch leider nicht komplett pauschal beantworten lässt. Hintergrund sind unterschiedliche Aufbewahrungsfristen, welche vom Gesetzgeber vorgegeben sind und eingehalten werden müssen.

Als Faustformel lässt sich aber sagen, dass für Privatpersonen und private Haushalte eine Frist von 2 Jahren ausreichend ist. Für Gewerbetreibende, Unternehmen und gewerbliche Dokumente gilt meist eine Frist von 10 Jahren.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Daher empfiehlt sich immer der Kontakt zu Ihrem Steuerberater, um keine Dokumente versehentlich zu früh in die Vernichtung zu geben.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

In dem Jahr, in dem ein Dokument erstellt wurde, beginnt auch denn Aufbewahrungsfrist. Natürlich können Dokumente auch über diese Frist hinaus noch weiter aufbewahrt werden.

Für Private Haushalte kann man grob rechnen: Heute minus 2 Jahre. Beispielsweise können somit Ende des Jahres 2023 die Dokumente aus 2021 vernichtet werden.

Bei Unternehmen oder gewerblichen Dokumenten können zum Beispiel Ende 2023 Dokumente aus 2013 vernichtet werden. Es gibt jedoch Dokumente wie zum Beispiel Titel oder Gerichtsurteile, welche deutliche länger Aufbewahrungsfristen haben. Kontaktieren Sie daher im Zweifelsfall Ihren Steuerberaten.

Bieten Sie die Aktenvernichtung auch im Umkreis von Heidelberg an?

Wir entsorgen Ihre Akten in ganz Baden Württemberg und in großen Teilen Deutschlands.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular: