Entsorgen wir auch bei Ihnen? Entdecken Sie unseren Service in Ihrer Region! Nutzen Sie hierzu unsere PLZ-Suche.

SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Gummersbach

Schnelleinstieg

Wenn alte Akten Platz blockieren, ist es an der Zeit, sie sicher zu entsorgen. In Gummersbach bieten wir Ihnen eine effiziente und datenschutzkonforme Lösung, um Ihre Dokumente ordnungsgemäß zu vernichten.

Bestellen Sie Ihren Behälter online oder lassen Sie sich von unserem Team beraten. Für andere Regionen nutzen Sie bitte die PLZ-Suche oder Städteübersicht.

Sichere Zahlung per Rechnung
Sie zahlen erst nach der erfolgreichen Vernichtung Ihrer Akten – ohne versteckte Kosten.

Lieferung und Nutzung:

  • Unsere Behälter sollten ebenerdig aufgestellt werden. Ein Transport über Treppen ist nur eingeschränkt möglich.
  • Behälter dürfen nicht im Freien stehen, um Datenschutzverletzungen und Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden.

Mietregelung:

  • Einmalige Bestellung: Sie können den Behälter bis zu 3 Wochen kostenlos nutzen oder ihn innerhalb von 15–20 Minuten sofort befüllen.
  • Dauergestellung: Regelmäßige Leerungen innerhalb von 4 Wochen sind kostenlos. Ab einer Standzeit von mehr als 6 Wochen wird eine Mietgebühr berechnet. 
Informationen zur Aktenvernichtung in Gummersbach
Tonnengrößen 240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

Wenn Sie in Gummersbach eine sichere Aktenvernichtung benötigen, stehen Ihnen unsere Sicherheitsbehälter in verschiedenen Größen zur Verfügung. Die stabilen Metallbehälter bieten optimalen Schutz vor unbefugtem Zugriff und sorgen dafür, dass Ihre sensiblen Unterlagen sicher entsorgt werden.

Die Bestellung erfolgt online. Unsere anschaulichen Grafiken zeigen Ihnen, welche Behältergröße für Ihre Dokumentenmenge am besten geeignet ist. So entsorgen Sie Ihre Akten unkompliziert und sicher.

VERTRAG

In Gummersbach bieten wir Ihnen eine unkomplizierte Aktenvernichtung mit flexiblen Bestellmöglichkeiten. Sie können Ihre Behälter online oder per E-Mail anfordern. Nach der Lieferung entscheiden Sie, ob Sie den Behälter innerhalb von 20 Minuten befüllen oder ihn kostenfrei bis zu 3 Wochen behalten möchten.

Für eine dauerhafte Nutzung bieten wir Ihnen feste Austauschintervalle oder einen Tausch auf Abruf. Transportkosten fallen dabei nicht an. Eine Mietgebühr berechnen wir erst, wenn der Behälter länger als 4 Wochen vor Ort bleibt. Lassen Sie sich von uns beraten, um die beste Lösung für Ihre Bedürfnisse zu finden.

BEZAHLUNG

In Gummersbach erfolgt die Rechnungsstellung erst nach erbrachter Aktenvernichtung. Ihre Rechnung enthält eine Bestätigung der sicheren Vernichtung Ihrer sensiblen Unterlagen.

Bei einmaligen Aufträgen senden wir Ihnen die Rechnung nach Abschluss per E-Mail zu. Wenn Sie eine dauerhafte Lösung gewählt haben, erhalten Sie die Rechnung regelmäßig entsprechend Ihrem vereinbarten Leerungsrhythmus.

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

In Gummersbach stehen Ihnen unsere Sicherheitsbehälter zur Verfügung, um Papierakten sicher und bequem zu entsorgen. Auch ganze Aktenordner dürfen mit in den Behälter gelegt werden, allerdings sollten Sie bedenken, dass diese oft nicht optimal gestapelt werden können und damit Platz verschenkt wird.

Achten Sie bitte darauf, dass keine Kunststoffe wie Klarsichtfolien oder Kunststoffhefter in den Behälter gelangen. Größere Mengen können zusätzliche Kosten verursachen. Datenträger wie CDs, Festplatten oder USB-Sticks müssen separat entsorgt werden. Bei Bedarf beraten wir Sie gerne zu einer sicheren Vernichtung.

SICHERE AKTENVERNICHTUNG

Unsere Aktenvernichtung in Gummersbach garantiert den umfassenden Schutz Ihrer Daten. Vom Abtransport bis zur Vernichtung bleibt ein unbefugter Zugriff ausgeschlossen. Jeder Transportweg wird lückenlos dokumentiert, um maximale Sicherheit zu gewährleisten.

Die Aktenordner werden inklusive Metallteile geschreddert, da wir keinen Zugriff auf den Inhalt nehmen. Erst im Recyclingprozess der Papierfabrik werden die Metalle entfernt. Das Papier wird in feine Partikel zerkleinert und zusätzlich verwirbelt, um eine Rekonstruktion unmöglich zu machen. Anschließend werden die Schnipsel zu Ballen gepresst und in der Recyclingindustrie weiterverwertet – oft für die Produktion von Hygienepapieren wie Küchentüchern.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

In Gummersbach setzen wir auf eine sichere Aktenvernichtung, die sich an den Vorgaben der DIN 66399 orientiert. Diese Norm legt die Standards für Datenschutz, Schutzklassen und Sicherheitsstufen fest, um eine ordnungsgemäße Vernichtung von Akten und Datenträgern zu gewährleisten.

Mit der Einführung der DSGVO wurde die DIN 66399 als Maßstab für eine datenschutzkonforme Aktenvernichtung etabliert. Unternehmen, die die Norm umsetzen, können entsprechende Zertifikate erhalten.

Wichtige Hinweise:

  • Die Vernichtung erfolgt nach Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2, Sicherheitsstufe P-3.
  • Berufsgruppen mit Schweigepflicht (z. B. Ärzte, Anwälte, Versicherungen) unterliegen § 203 StGB. Unser Personal ist speziell für den Umgang mit vertraulichen Daten geschult.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

    Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

    Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

    Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

  • Sicherheitsstufen

    Es werden sieben Sicherheitsstufen gemäß der Norm definiert. Diese Stufen legen fest, wie intensiv ein Datenträger zerkleinert werden muss und welcher Aufwand für eine mögliche Rekonstruktion betrieben werden müsste. Jede Schutzklasse kann mit spezifischen Sicherheitsstufen behandelt werden. Es gibt auch Überschneidungen zwischen den Stufen: So kann beispielsweise die Sicherheitsstufe 3 sowohl für Unterlagen der Schutzklasse 1 als auch der Schutzklasse 2 angewendet werden. Die Sicherheitsstufen sind sehr detailliert unterteilt. In der Praxis ist es oft bereits bei der Sicherheitsstufe 3 gewährleistet, dass eine Wiederherstellung nahezu unmöglich ist.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Die Frage "Aufbewahren oder Vernichten?" sollte sich jeder stellen, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Denn die Aufbewahrungsfristen für Dokumente variieren je nach Art und Verwendungszweck und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Während für Privatpersonen und private Haushalte die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments beträgt, sieht es bei Gewerbetreibenden, Unternehmen und gewerblichen Dokumenten oft anders aus. Hier gibt es oft längere Fristen von bis zu 10 Jahren. 

 

Doch Vorsicht ist geboten, denn es gibt oft Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. Wie z.B. zuletzt die Anpassung im Bürokratieentlastungsgesetz IV mit verkürzten Aufbewahrungsfrist von nun 8 statt 10 Jahren von Buchungsbelegen. Daher ist es ratsam, sich mit einem Steuerberater oder Fachexperten in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden. Jeder Fall ist individuell und erfordert eine genaue Prüfung. 

Also, bevor Sie Ihre Dokumente einfach vernichten, sollten Sie sich unbedingt über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben informieren. Denn wer weiß, vielleicht haben Sie ja noch Verwendung für die Dokumente in der Zukunft.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Die Aufbewahrungsfristen für Privat- und Geschäftsunterlagen sind ein wichtiger Aspekt, den jeder beachten sollte, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Die Fristen variieren je nach Art und Verwendungszweck der Dokumente und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Für Privatpersonen und private Haushalte beträgt die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments. Dies gilt beispielsweise für Kontoauszüge, Rechnungen oder Quittungen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: So sollten beispielsweise Unterlagen rund um den Kauf oder Verkauf von Immobilien mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

Für Gewerbetreibende und Unternehmen gelten oft längere Aufbewahrungsfristen. Diese sind für Buchhaltungsunterlagen gesetzlich festgeschrieben und liegen zwischen 6 und 10 Jahren. So müssen beispielsweise Geschäftsunterlagen wie Handelsbücher, Inventare oder Jahresabschlüsse mindestens 6 Jahre aufbewahrt werden. Bei Steuerunterlagen beträgt die Frist sogar 10 Jahre.

Doch Vorsicht ist geboten: Es gibt auch Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. So müssen beispielsweise bestimmte Dokumente wie Arbeitsverträge oder Lohnabrechnungen mindestens 2 Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses aufbewahrt werden.

Es ist daher wichtig, sich über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben zu informieren, um keine wichtigen Dokumente zu früh zu vernichten oder aus Versehen zu lange aufzubewahren.

Bieten Sie Ihre Entsorgungsleistung nur in dieser Region (zur Aktenvernichtung Gummersbach) an?

Die Aktenvernichtung wird durch uns in ganz Deutschland angeboten. Sie möchten gerne das Leistungsportfolio der SERO Entsorgung für Ihre Region einsehen?

Kein Problem, verraten Sie uns nur Ihre Postleitzahl in unserer PLZ-Suche.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular: