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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Göttingen

Schnelleinstieg

Es ist verständlich, dass volle Aktenschränke und überquellende Schubladen niemand gerne vor sich hat. Doch irgendwann ist es Zeit, Platz zu schaffen und die Akten zu vernichten. Insbesondere wenn die Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind, bietet sich dieser Schritt an. In Göttingen bieten wir Ihnen eine kostengünstige, sichere und zuverlässige Lösung, um Ihre Akten ordnungsgemäß zu entsorgen. Mit unserem zertifizierten Entsorgungsweg garantieren wir die Vertraulichkeit und Sicherheit Ihrer Akten. Sie können den passenden Behälter bequem online bestellen oder sich von uns persönlich beraten lassen.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Niedersachsen.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

Informationen zur Aktenvernichtung in Göttingen 
Tonnengrößen 70 Liter 
240 Liter 
350/416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 8,90 € für 70 Liter-Behälter,
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 350/416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

In Göttingen bieten wir Ihnen eine Auswahl an Sicherheitsbehältern für die Aktenvernichtung in verschiedenen Größen an. Unsere Behälter bestehen aus robustem Metall und bieten somit einen zuverlässigen Schutz vor unbefugtem Zugriff oder ungewollter Einsicht Dritter. Sie können die Behälter ganz einfach online bestellen und dabei die für Ihre Bedürfnisse passende Größe auswählen. In den beigefügten Grafiken finden Sie zudem Informationen darüber, wie viele Akten und Aktenordner Sie ungefähr in jedem Behälter entsorgen können.

VERTRAG

Bei einer Bestellung, sei es online oder per E-Mail, haben Sie die Möglichkeit, die für Sie passende Lösung auszuwählen. Wir liefern Ihnen die Behälter einmalig und holen sie anschließend wieder ab. Sie haben die Wahl, den Behälter innerhalb von maximal 20 Minuten sofort zu befüllen oder ihn ohne zusätzliche Kosten bis zu 3 Wochen bei sich zu behalten. Alternativ können Sie sich auch für eine dauerhafte Lösung entscheiden, bei der der Behälter in dem von Ihnen gewünschten Rhythmus regelmäßig ausgetauscht wird. Selbstverständlich können Sie auch einen Tausch "auf Abruf" veranlassen. Bei beiden Varianten fallen keine Transportkosten oder versteckte Kosten an. Wenn zwischen Lieferung und Abholung/Tausch maximal 4 Wochen liegen, berechnen wir Ihnen auch keine Miete. Erst ab der 5. Woche wird eine Miete (siehe oben) berechnet. Gerne beraten wir Sie, um die für Sie am besten geeignete Variante zu finden.

BEZAHLUNG

Wir stellen Ihnen die Rechnungen erst nach Erbringung der Leistung. Auf der Rechnung erhalten Sie den Nachweis, dass Ihre Akten gemäß den aktuellen DIN-Vorgaben vernichtet wurden. Bei einer einmaligen Aktenvernichtung senden wir Ihnen die Rechnung nach Erbringung der Leistung per E-Mail zu. Wenn Sie unsere dauerhafte Aktenvernichtung in Anspruch nehmen, erhalten Sie die Rechnung je nach gewünschtem Leerungsrhythmus ebenfalls per E-Mail.

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

In der Tonne können Sie problemlos sämtliche Akten aus Papier entsorgen. Sie können den Behälter auch mit ganzen Aktenordnern befüllen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Ordner oft nicht sauber aufeinander fallen und dadurch Platz verschwendet wird. Es ist wichtig zu beachten, dass keine Kunststoffe in der Tonne enthalten sein dürfen. Wir bitten Sie daher, diese möglichst zu entfernen, da sonst zusätzliche Kosten entstehen können. Dazu gehören beispielsweise Klarsichtfolien oder Schulhefter aus Plastik oder Kunststoff. Andere Datenträger wie CDs, Festplatten oder USB-Sticks müssen separat vernichtet und entsorgt werden. Wenn Sie Bedarf an der Entsorgung solcher Datenträger haben, kontaktieren Sie uns bitte direkt.

SICHERE AKTENVERNICHTUNG

Bei der Aktenvernichtung spielt der Datenschutz eine wichtige Rolle. Unsere Abläufe stellen sicher, dass während des Transports zur Vernichtungsanlage niemand Ihre Akten einsehen kann. Dazu protokollieren wir den Transport genauestens.

Die Aktenordner werden in unserer Anlage mitsamt den Metallen geschreddert, da wir keine Einsicht nehmen. Deshalb ist das Entfernen von Metallteilen hier nicht möglich. Dies geschieht später in der Papierfabrik beim Recycling des Materials.

Das Papier wird zu kleinen Partikeln geschreddert. Durch die große Menge an Papier ist an diesem Punkt eine Wiederherstellung fast unmöglich. Dennoch werden die Partikel mitunter verwirbelt, um die Rekonstruktion weiter zu erschweren.

Die winzigen Papierschnipsel pressen wir anschließend zu Ballen. Diese kommen als Stoffgruppe “Bunte Akten” im Papierrecycling zum Einsatz. Oft entstehen aus Ihren Akten dann Hygienepapiere, z. B. Küchentücher.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Unsere Prozesse sind gemäß den Vorgaben der DIN 66399 gestaltet. Diese Norm regelt die Akten- und Datenträgervernichtung von der Definition der Begriffe bis hin zu Anforderungen an Anlagen und Abläufe. Seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die das Bundesdatenschutzgesetz abgelöst hat, ist die seit 2012 bestehende Norm der Standard für die Sicherheit in der Datenvernichtung. Wenn die Vorgaben eingehalten werden, werden entsprechende Zertifikate vergeben. Die Norm definiert Schutzklassen für verschiedene Arten von Daten und teilt Datenträger in Kategorien ein. Für jede Kombination aus Schutzklasse und Datenträger können verschiedene Sicherheitsstufen angewendet werden, die Vorgaben zur Zerkleinerung der Akten oder Datenträger machen.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm definiert drei Schutzklassen, die anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert werden.

    Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) umfasst interne Daten, deren Offenlegung nur milde Auswirkungen hätte.

    Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) bezieht sich auf vertrauliche Daten, bei deren Offenlegung den Betroffenen Schaden zugefügt werden könnte.

    Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) betrifft geheime Daten, deren Veröffentlichung Gefahren für Leib und Leben birgt.

  • Sicherheitsstufen

    Es werden sieben Sicherheitsstufen definiert. Diese legen fest, wie stark ein Datenträger zerkleinert werden muss und welcher Aufwand mit einer Rekonstruktion einhergeht. Jede Schutzklasse kann mit bestimmten Sicherheitsstufen behandelt werden. Teilweise gibt es auch Überschneidungen: So kann die Sicherheitsstufe 3 für Unterlagen der Schutzklassen 1 und 2 Anwendung finden.

    Die Stufen sind sehr granular eingeteilt. In der Praxis ist bereits oft bei Sicherheitsstufe 3 gewährleistet, dass eine Wiederherstellung fast unmöglich ist.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG IN Göttingen

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Es ist eine gute Frage, die jedoch nicht pauschal beantwortet werden kann. Die Aufbewahrungsfristen für Dokumente variieren je nach Art und gesetzlichen Vorgaben. Für Privatpersonen und private Haushalte beträgt die empfohlene Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre. Gewerbetreibende, Unternehmen und gewerbliche Dokumente haben in der Regel eine längere Aufbewahrungsfrist von etwa 10 Jahren. Es gibt jedoch Ausnahmen und spezifische Anforderungen, daher ist es ratsam, sich mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

In dem Jahr, in dem ein Dokument erstellt wurde, beginnt auch die Aufbewahrungsfrist. Es ist jedoch möglich, Dokumente über diese Frist hinaus aufzubewahren. Für private Haushalte kann man grob rechnen: Das aktuelle Jahr minus 2 Jahre. Das bedeutet, dass Ende des Jahres 2023 Dokumente aus dem Jahr 2021 vernichtet werden können. Bei Unternehmen oder gewerblichen Dokumenten kann man zum Beispiel Ende 2023 Dokumente aus dem Jahr 2013 vernichten. Es gibt jedoch Dokumente wie Titel oder Gerichtsurteile, die längere Aufbewahrungsfristen haben. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, Ihren Steuerberater zu kontaktieren.

Bieten Sie die Aktenvernichtung auch außerhalb von Göttingen an?

Ja, sogar fast in ganz Niedersachsen.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular: