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Aktenvernichtung Frankfurt (Oder)

Schnelleinstieg

In Frankfurt (Oder) fallen – wie überall sonst – große Mengen an vertraulichen Dokumenten an. Sowohl Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen als auch Unternehmen haben ein Interesse daran, dass das Datengeheimnis geschützt bleibt. Wir bieten daher die professionelle Aktenvernichtung in Frankfurt (Oder) an. Durch das zertifizierte Verfahren stellen wir sicher, dass die Informationen auf Akten und Datenträger zu jeder Zeit sicher sind. 

In Frankfurt (Oder) bieten wir Ihnen auch eine mobile Aktenvernichtung vor Ort an.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Brandenburg.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung Ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

Informationen zur Aktenvernichtung in Frankfurt (Oder)
Tonnengrößen 240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus    Einmalig
 Auf Abruf
 wöchentlich
 alle 2 Wochen
 alle 4 Wochen
 alle 8 Wochen
 alle 3 Monate
Lieferzeit  Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit  keine
Tonnenmiete  Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten  keine

Unsere Datenschutztonnen

Unsere Sicherheitsbehälter für die Aktenvernichtung in Frankfurt an der Oder gibt es in verschiedenen Größen, um den unterschiedlichen Bedürfnissen unserer Kunden gerecht zu werden. Die Behälter bestehen aus robustem Metall, um eine sichere Aufbewahrung der zu vernichtenden Dokumente zu gewährleisten.

Damit die Vertraulichkeit der Informationen gewahrt bleibt, ist der Deckel der Behälter abschließbar. Auf diese Weise können Unbefugte keinen Zugriff auf die eingeworfenen Akten erhalten und sensible Daten bleiben geschützt.

Vertragsinformationen

Bei uns haben Sie die Wahl zwischen einer einmaligen oder regelmäßigen Abholung Ihrer zu vernichtenden Akten. Für eine regelmäßige Leerung bieten wir verschiedene Intervalle an, von wöchentlich über alle 2, 4, 8 Wochen bis hin zu alle 3 Monate oder auf Abruf. So können Sie die Abholung ganz nach Ihrem individuellen Bedarf planen.

Die angegebenen Kosten beziehen sich auf eine einzelne Leerung und umfassen die Bereitstellung des Containers, den Transport sowie die fachgerechte Aktenvernichtung. Wir möchten, dass Sie von Anfang an wissen, welche Kosten auf Sie zukommen und daher verstehen sich unsere Preise als Komplettpreis. Es fallen keine zusätzlichen Transportgebühren oder Behältermieten an, solange der Container nicht länger als 4 Wochen bei Ihnen steht (siehe Tonnenmiete).

Bezahlung

Wir möchten Ihnen den Service so bequem wie möglich gestalten und bieten Ihnen daher verschiedene Zahlungsmöglichkeiten an. Wenn Sie unseren Service einmalig nutzen, erhalten Sie die Rechnung kurz nach der Ausführung Ihres Auftrags.

Wenn Sie sich für eine regelmäßige Leerung entscheiden, erhalten Sie von uns einmal monatlich eine Rechnung per Post oder E-Mail, je nachdem welche Option Sie bevorzugen. Auf Wunsch können Sie auch am Lastschriftverfahren teilnehmen. In diesem Fall ziehen wir den Rechnungsbetrag von Ihrem Konto ein und Sie ersparen sich das manuelle Überweisen.

Was gehört in den Behälter für die Aktenvernichtung?

Unsere Sicherheitsbehälter sind speziell für die sichere Durchführung der Aktenvernichtung konzipiert. Um eine effektive und sichere Vernichtung Ihrer Dokumente zu gewährleisten, bitten wir Sie darum, dass die Unterlagen frei von Fremdstoffen wie Büroklammern und Klarsichtfolien sind. Bitte entfernen Sie diese vorher aus den Unterlagen. Die Aktenordner selbst können wir für Sie mitentsorgen.

Bitte beachten Sie, dass unsere Dienstleistung ausschließlich die Vernichtung von Papierakten umfasst. Wir übernehmen keine Datenträgervernichtung. Daher dürfen keine magnetischen, optischen oder elektronischen Datenträger im Behälter entsorgt werden. Wir möchten sicherstellen, dass die Vernichtung Ihrer vertraulichen Unterlagen sicher und gemäß den geltenden Vorschriften durchgeführt wird.

Für die Vernichtung alter Festplatten bieten wir Ihnen in Frankfurt Oder die Festplattenvernichtung an.

Ablauf der Aktenvernichtung

Um die Sicherheit Ihrer Daten zu gewährleisten, ist es wichtig, dass der Zugriff von Unbefugten auf die Akten gewährleistet ist. Wir stellen dies durch abschließbare Behälter sicher. Während des gesamten Transportwegs hat niemand Zugriff auf die Unterlagen.

Sobald die Dokumente in unserer Anlage für die Aktenvernichtung angekommen sind, beginnt die Zerkleinerung der Unterlagen. Wir verwenden dabei eine Sicherheitsstufe von P-3, bei der die Akten in kleine Partikel zerschnitten werden. Die Schnipsel haben in etwa die Größe eines Daumennagels. Im Anschluss werden die Partikel verwirbelt, um eine Rekonstruktion einzelner Dokumente zu verhindern. Unsere Prozesse sind zertifiziert und jeder Arbeitsschritt wird dokumentiert, um die Einhaltung strengster Datenschutzrichtlinien zu gewährleisten.

Nach der Zerkleinerung werden die Partikel zu Papierballen gepresst und als Altpapiersorte in den Papierkreislauf zurückgeführt. Auf diese Weise leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz und stellen

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

Sichere Vernichtung der Akten DIN 66399

Unser gesamter Prozess der Aktenvernichtung entspricht den Vorgaben der DIN 66399. Diese Norm legt Begrifflichkeiten und Prozessabläufe für eine datenschutzkonforme Aktenvernichtung fest. Entsorgungsunternehmen, die ihre Prozesse nach den Maßgaben der Norm organisieren, erhalten ein entsprechendes Zertifikat.

Die DIN 66399 enthält verschiedene Schutzklassen, die bei der Klassifizierung der zu vernichtenden Dokumente helfen. Dabei gibt es auch eine Klassifikation für elektronische Datenträger. Darüber hinaus legt die Norm verschiedene Sicherheitsstufen für die Vernichtung fest. Diese stellen Mindestanforderungen für die Vernichtung nach der jeweiligen Sicherheitsstufe dar.

Unser Unternehmen setzt auf höchste Sicherheitsstandards und legt großen Wert auf die Einhaltung der Vorgaben der DIN 66399. Wir möchten sicherstellen, dass Ihre vertraulichen Dokumente gemäß den geltenden Datenschutzrichtlinien vernichtet werden und setzen daher auf zertifizierte Prozesse und Technologien.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm legt insgesamt drei Schutzklassen fest, anhand derer die weitere Kategorisierung der zu vernichtenden Dokumente erfolgt. Dabei erfolgt die Einteilung anhand des Schutzbedarfs der enthaltenen Informationen.

    Die Schutzklasse 1 gilt für Dokumente mit einem normalen Schutzbedarf. Dabei handelt es sich in der Regel um interne Daten, deren Veröffentlichung nur milde negative Folgen haben würde. Ein Beispiel dafür wäre die Veröffentlichung der Adresse eines Lagers.

    Für Dokumente mit einem hohen Schutzbedarf wird die Schutzklasse 2 verwendet. Diese gilt insbesondere für personenbezogene Daten, die laut Datenschutz-Grundverordnung unter besonderem Schutz stehen. Eine Veröffentlichung dieser Daten würde als schädlich für die betroffenen Personen gewertet werden.

    Die Schutzklasse 3 gilt für Dokumente mit einem sehr hohen Schutzbedarf. Diese Schutzklasse trifft vorwiegend auf geheime Dokumente zu, deren Offenlegung eine Gefahr für Leib und Leben nach sich ziehen würde. Für die allermeisten Dokumente ist diese Schutzklasse nicht relevant.

  • Sicherheitsstufen

    Die Norm definiert insgesamt sieben verschiedene Sicherheitsstufen. Diese legen immer höhere Maßstäbe an die Rekonstruierbarkeit der zu vernichtenden Datenträger an. Je höher die Sicherheitsstufe, desto schwieriger gestaltet sich das Vorhaben, die Informationen wiederherzustellen.

    Unser Unternehmen wendet für die meisten Dokumente die Sicherheitsstufe 3 an. Diese hat bereits so hohe Anforderungen, dass eine Rekonstruktion nahezu unmöglich ist. Höhere Sicherheitsstufen sind demnach nur für Dokumente von absoluter Sicherheitsrelevanz von Bedeutung. Wenn es sich beispielsweise um Dokumente der Schutzklasse 3 handelt, müssen diese mit der Sicherheitsstufe 4 oder höher vernichtet werden.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

Fragen zur Aktenvernichtung in Frankfurt (Oder)

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Ganz pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Es gelten gesetzliche Aufbewahrungsfristen für verschiedene Dokumente. Im Einzelnen hängen diese von der Art des Dokuments ab. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Steuerberater, welche Fristen gelten.

Grob gesagt müssen Privatpersonen eine Frist von zwei Jahren einhalten. Für Unternehmen gilt im Allgemeinen eine Frist von zehn Jahren.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem das Dokument erstellt wurde. Für Privatleute heißt das, dass die meisten Unterlagen aus 2016 nicht mehr aufbewahrt werden müssen. Unternehmen können die überwiegende Zahl der Dokumente aus 2008 entsorgen. Beachten Sie jedoch Abweichungen und erkundigen Sie sich im Zweifel!

Bieten Sie die Aktenvernichtung auch in der Nähe von Frankurt an der Oder an?

Ja. Nutzen Sie bitte unsere PLZ-Suche.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular: