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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Elmshorn

Schnelleinstieg

In der sechstgrößten Stadt des Bundeslandes Schleswig-Holstein liegt Elmshorn. Hier stapeln sich die Aktenberge höher als der Eiffelturm. Doch keine Sorge, wir haben die Lösung für dieses Problem! Mit unserer unkomplizierten und schnellen Aktenvernichtung können Sie Platz schaffen und sich von Ballast befreien.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Niedersachsen.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

Informationen zur Aktenvernichtung in Elmshorn
Tonnengrößen 70 Liter 
240 Liter 
350 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 8,90 € für 70 Liter-Behälter,
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 350 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

Mit unserem Angebot an verschiedenen Varianten und Behältergrößen wollen wir eine schnelle und einfache Lösung in Elmshorn anbieten. Unsere Profession ist es sicherzustellen, dass niemand die geringste Chance hat, unerwünschten Zugang zu Ihren Daten zu erlangen. Unsere Behälter sind extrem robust und verschließbar, um den maximalen Schutz zu gewährleisten und diese vor Einsicht Dritter zu schützen.

VERTRAG

Wir bieten Ihnen in Elmshorn verschiedene Vertragsformen für die Aktenvernichtung an, damit Sie individuell entscheiden können, ob Sie eine einmalige Leistung wünschen oder eine dauerhafte Betreuung benötigen. Bei uns müssen Sie keine Vertragsbindung oder Kündigungsfristen befürchten.

Sie haben die Möglichkeit, bei einer Bestellung zu entscheiden, ob der Behälter bis zu 4 Wochen ohne Mehrkosten vor Ort bleibt oder ob dieser sofort befüllt und wieder mitgenommen werden soll. Erst wenn der Behälter länger als 4 Wochen ohne Austausch vor Ort verbleibt, fällt eine kleine Mietgebühr an (siehe oben).

Selbstverständlich haben Sie auch die Option einer dauerhaften Lösung. Hier wird der Behälter in einem von Ihnen gewünschten regelmäßigen Rhythmus getauscht. Sie können sich natürlich auch bei uns melden, damit wir den Behälter kurzfristig austauschen.

Egal, wofür Sie sich entscheiden: Es fallen keine Transportkosten oder versteckten Gebühren an. Wir möchten, dass Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen und garantieren Ihnen eine transparente und faire Abwicklung.

BEZAHLUNG

Wir möchten Ihnen den Bezahlvorgang in Elmshorn so bequem wie möglich gestalten. Daher bieten wir Ihnen die Möglichkeit, problemlos per Rechnung zu bezahlen. Nach Erbringung der Leistung erhalten Sie die Rechnung per E-Mail zugeschickt.

Auf der Rechnung ist dokumentiert, dass die Vernichtung nach den entsprechenden DIN-Vorgaben der DIN 66399 erfolgte. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie eine einmalige Leistung gebucht haben oder dauerhaft Kunde sind.

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

Es wäre zu einfach zu sagen, dass Akten in einen Aktenbehälter gehören. Bei uns können Sie sogar ganze Aktenordner aus Pappe oder Papier in der Tonne entsorgen. Dabei können sogar die Metallbügel und Büroklammern an den Akten verbleiben.

Wir bitten Sie lediglich darum, Klarsichtfolien und Kunststoffe möglichst gründlich auszusortieren, da diese den Vernichtungsprozess beeinträchtigen können, indem sie die Anlage verkleben. Andere Datenträger wie CDs, Festplatten oder USB-Sticks dürfen nicht in die Aktenbehälter gelegt werden. Diese müssen separat gesammelt, geschreddert und entsorgt werden.

SICHERE AKTENVERNICHTUNG in Elmshorn

"Bitte die Akte rein, der Entsorger ist daheim" - Bei der Aktenvernichtung in Elmshorn legen wir sehr großen Wert auf Sicherheit und Datenschutz. Deshalb sind unsere Sicherheitsbehälter aus robustem Metall gefertigt und verschließbar, denn Ihre Daten gehen nur Sie etwas an.

Sowohl wir als auch unsere Logistikpartner sind zertifizierte Entsorgungsunternehmen und unsere Mitarbeiter sind entsprechend geschult, um die Sicherheit Ihrer Akten zu jeder Zeit zu gewährleisten. Jeder Schritt, angefangen beim Aufstellen des Behälters bis hin zur Vernichtungsanlage, wird protokolliert und sicher durchgeführt.

In unserer Vernichtungsanlage werden auch ganze Ordner geschreddert, um jegliche Einsicht in Ihre Akten zu verhindern. Die enthaltenen Metallteile der Ordner werden erst in der Sortieranlage aussortiert. Direkt nach dem Schreddern werden die Papierreste in großen Mengen verwirbelt, wodurch eine Wiederherstellung unmöglich wird.

Anschließend werden die Schnipsel zu großen Ballen gepresst und dem Papierrecycling zugeführt, aus denen zum Beispiel nachhaltige Eierkartons, Recyclingprodukte oder Hygienepapier entstehen.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Unsere Arbeitsabläufe orientieren sich an den Richtlinien der DIN 66399. Diese Norm regelt die sichere Vernichtung von Akten und Datenträgern, angefangen bei der Definition der Begriffe bis hin zu Anforderungen an die technischen Anlagen und Prozesse. Seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die das Bundesdatenschutzgesetz abgelöst hat, ist die DIN 66399 der maßgebliche Standard für die Gewährleistung der Datensicherheit. Durch die Einhaltung dieser Vorgaben können entsprechende Zertifikate erlangt werden.

Die Norm definiert Schutzklassen für verschiedene Arten von Daten und unterteilt Datenträger in verschiedene Kategorien. Für jede Kombination aus Schutzklasse und Datenträger werden spezifische Sicherheitsstufen festgelegt, die die Anforderungen an die Zerkleinerung der Akten oder Datenträger definieren.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

    Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

    Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

    Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

  • Sicherheitsstufen

    Es werden sieben Sicherheitsstufen definiert. Diese legen fest, wie stark ein Datenträger zerkleinert werden muss und welcher Aufwand mit einer Rekonstruktion einhergeht. Jede Schutzklasse kann mit bestimmten Sicherheitsstufen behandelt werden. Teilweise gibt es auch Überschneidungen: So kann die Sicherheitsstufe 3 für Unterlagen der Schutzklassen 1 und 2 Anwendung finden.

    Die Stufen sind sehr granular eingeteilt. In der Praxis ist bereits oft bei Sicherheitsstufe 3 gewährleistet, dass eine Wiederherstellung fast unmöglich ist.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG IN Elmshorn

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

"Aufbewahren oder vernichten?" - Eine Frage, die sich jeder stellen sollte, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Denn die Aufbewahrungsfristen für Dokumente variieren je nach Art und Verwendungszweck und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Während für Privatpersonen und private Haushalte die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments beträgt, sieht es bei Gewerbetreibenden, Unternehmen und gewerblichen Dokumenten oft anders aus. Hier gibt es oft längere Fristen von bis zu 10 Jahren.

Doch Vorsicht ist geboten, denn es gibt oft Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. Daher ist es ratsam, sich mit einem Steuerberater oder Fachexperten in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden. Jeder Fall ist individuell und erfordert eine genaue Prüfung.

Also, bevor Sie Ihre Dokumente einfach vernichten, sollten Sie sich unbedingt über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben informieren. Denn wer weiß, vielleicht haben Sie ja noch Verwendung für die Dokumente in der Zukunft. Oder aber, Sie müssen sich von den Dokumenten trennen, um Platz zu schaffen. In diesem Fall sollten Sie auf eine sichere und datenschutzkonforme Vernichtung achten.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

"Die Entsorgung von Akten und Dokumenten kann eine befreiende Erfahrung sein" - Bevor Sie sich von Ihren alten Akten und Dokumenten trennen, sollten Sie unbedingt die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben beachten. Denn wer weiß, vielleicht haben Sie ja noch Verwendung für die Dokumente in der Zukunft oder Sie müssen sie aus rechtlichen Gründen aufbewahren.

Ein Beispiel: Sie haben im Jahr 2019 eine Steuererklärung abgegeben. Die Aufbewahrungsfrist für diese Dokumente beträgt in der Regel 2 Jahre. Das bedeutet, dass Sie die Dokumente aus 2019 im Jahr 2021 vernichten können. Doch Vorsicht ist geboten, denn es gibt Ausnahmen und Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. Wenn Sie unsicher sind, sollten Sie sich an einen Steuerberater oder Fachexperten wenden, der Ihnen genaue Auskünfte geben kann.

Für Gewerbetreibende und Unternehmen gelten oft längere Aufbewahrungsfristen von bis zu 10 Jahren. Doch auch hier gibt es Ausnahmen und Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. Es ist daher wichtig, sich über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben zu informieren, um keine wichtigen Dokumente zu früh zu vernichten oder aus Versehen zu lange aufzubewahren.

Wenn Sie sich von Ihren alten Akten und Dokumenten trennen möchten, sollten Sie sich auf unsere sichere und unkomplizierte Aktenvernichtung verlassen. Denn vertrauliche Informationen müssen sicher und zuverlässig vernichtet werden, um Missbrauch und Identitätsdiebstahl zu verhindern. Eine umweltfreundliche Entsorgung von Akten ist ebenfalls wichtig, um Ressourcen zu schonen und die Umwelt zu schützen.

Ist die Aktenvernichtung nur in Elmshorn verfügbar oder bieten Sie diesen Service auch an anderen Standorten an?

Unseren Service bieten wir in fast ganz Deutschland an. Nutzen Sie dafür bitte unsere PLZ-Suche.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

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