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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Duisburg

Schnelleinstieg

In vielen privaten Arbeitszimmern und Büros in Duisburg stapeln sich alte Akten. Wir unterstützen Sie bei der Aktenvernichtung – schnell, zuverlässig und 100-prozentig sicher.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Nordrhein Westfalen.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

 

Informationen zur Aktenvernichtung in Duisburg
Tonnengrößen 240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

Unsere Sicherheitsbehälter für die Aktenvernichtung in Duisburg

In Duisburg bieten wir Sicherheitsbehälter für die Aktenvernichtung in verschiedenen Größen an, damit Sie den Behälter wählen können, der Ihren Anforderungen am besten entspricht. Alle unsere Behälter bestehen aus robustem Metall, um sicherzustellen, dass Ihre vertraulichen Dokumente während des Transports und der Lagerung gut geschützt sind.

Jeder Behälter ist mit einem abschließbaren Deckel ausgestattet, um sicherzustellen, dass Ihre eingeworfenen Akten nicht von Unbefugten eingesehen werden können.

Vertragliche Details

Bei uns haben Sie die Wahl zwischen einer einmaligen oder regelmäßigen Abholung Ihrer vertraulichen Dokumente. Eine regelmäßige Leerung kann wöchentlich, alle 2, 4, 8 Wochen, alle 3 Monate oder auf Abruf erfolgen - je nachdem, was für Ihr Unternehmen am besten passt.

Die Preise, die wir oben angegeben haben, beinhalten alles, was für die sichere Vernichtung Ihrer Akten benötigt wird - die Bereitstellung des Containers, den Transport und die Aktenvernichtung selbst. Unsere Preise verstehen sich als Komplettpreis, was bedeutet, dass keine zusätzlichen Transportgebühren oder Behältermieten anfallen - bis zu einer Stellzeit von 4 Wochen (siehe Tonnenmiete).

Bezahlung

Wenn Sie unseren Service einmalig in Anspruch nehmen, wird die Rechnung kurz nach der Ausführung Ihres Auftrags erstellt und Ihnen zugeschickt. Bei einer regelmäßigen Leerung senden wir Ihnen einmal im Monat eine Rechnung für alle durchgeführten Leerungen.

Wenn Sie möchten, können Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen. Auf diese Weise ziehen wir den Rechnungsbetrag direkt von Ihrem Konto ein. 

Was gehört in die Tonne?

Bitte beachten Sie, dass unsere Tonnen ausschließlich für die Aktenvernichtung geeignet sind. Es dürfen daher nur Papierunterlagen, Aktenordner und Dokumentenmappen aus Papier oder Pappe in den Behälter eingefüllt werden.

Es ist wichtig, dass Sie nur geeignetes Material in unsere Behälter werfen, um eine sichere und effektive Vernichtung Ihrer vertraulichen Dokumente zu gewährleisten. Folien und Mappen aus Kunststoff sollten vorher entfernt werden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein bestimmtes Material geeignet ist, kontaktieren Sie uns bitte und wir beraten Sie gerne.

Andere Datenträger wie CDs oder Festplatten können nicht in der Aktenvernichtung entsorgt werden und müssen auf anderem Wege vernichtet werden. Die Festplattenvernichtung in Duisburg bieten wir an.

So läuft die Aktenvernichtung ab

Unser gesamtes Verfahren ist nach DIN 66399 zertifiziert. Datenschutz hat bei der Aktenvernichtung oberste Priorität. Wir haben Abläufe entwickelt, um sicherzustellen, dass Ihre vertraulichen Dokumente während des Transports zur Vernichtungsanlage nicht von Unbefugten eingesehen werden können. Wir protokollieren den Transport genau, um die Sicherheit Ihrer Daten zu gewährleisten.

In unserer Anlage werden die Aktenordner mitsamt den Metallteilen geschreddert, um die Vertraulichkeit Ihrer Dokumente zu gewährleisten. Das Entfernen von Metallteilen ist an diesem Punkt nicht möglich, da wir keine Einsicht nehmen und sicherstellen wollen, dass Ihre Dokumente vollständig vernichtet werden. Die Metallteile werden später mittels Metallabscheidung entfernt.

Das Papier wird zu kleinen Partikeln geschreddert, um die Wiederherstellung der Dokumente zu erschweren. Obwohl eine Rekonstruktion aufgrund der großen Menge an Papier fast unmöglich ist, wirbeln wir die Partikel dennoch manchmal auf, um die Rekonstruktion weiter zu erschweren.

Die winzigen Papierschnipsel werden anschließend zu Ballen gepresst und als Stoffgruppe "Bunte Akten" im Papierrecycling verwendet. Oft werden aus Ihren Akten Hygienepapiere wie Küchentücher hergestellt.

Wir sind stolz darauf, einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten und gleichzeitig die Vertraulichkeit Ihrer Dokumente zu gewährleisten.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399 Norm für die Aktenvernichtung

Die Norm DIN 66399 regelt die Akten- und Datenträgervernichtung von der Definition von Begriffen bis hin zu den Anforderungen an Anlagen und Prozesse. Die Einhaltung dieser Norm ist der Standard für die Sicherheit in der Datenvernichtung, insbesondere seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die das Bundesdatenschutzgesetz abgelöst hat. Wenn die Vorgaben eingehalten werden, werden entsprechende Zertifikate vergeben.

Die Norm legt Schutzklassen für verschiedene Arten von Daten und Kategorien für Datenträger fest. Abhängig von der Kombination aus Schutzklasse und Datenträger können dann verschiedene Sicherheitsstufen angewendet werden. Diese Sicherheitsstufen geben Vorgaben zur Zerkleinerung der Akten bzw. Datenträger, um sicherzustellen, dass die vertraulichen Informationen nicht wiederhergestellt werden können.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die DIN 66399 definiert drei Schutzklassen, die anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert werden.

    Die Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) umfasst interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte. Beispiele dafür sind allgemeine Geschäftsinformationen oder allgemein zugängliche öffentliche Informationen.

    Die Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) bezieht sich auf vertrauliche Daten, deren Offenlegung den Betroffenen schaden könnte. Dazu gehören beispielsweise personenbezogene Daten oder vertrauliche Geschäftsinformationen.

    Die Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) bezieht sich auf geheime Daten, deren Veröffentlichung eine Gefahr für Leib und Leben darstellen könnte. Dazu gehören beispielsweise Staatsgeheimnisse oder Informationen aus dem Bereich der nationalen Sicherheit.

  • Sicherheitsstufen

    Die DIN 66399 definiert sieben Sicherheitsstufen, die angeben, wie stark ein Datenträger zerkleinert werden muss und welcher Aufwand mit einer Rekonstruktion einhergeht. Jede Schutzklasse kann mit bestimmten Sicherheitsstufen behandelt werden, wobei es teilweise auch Überschneidungen gibt. So kann beispielsweise die Sicherheitsstufe 3 für Unterlagen der Schutzklassen 1 und 2 Anwendung finden.

    Die Sicherheitsstufen sind sehr granular eingeteilt, um sicherzustellen, dass die Vernichtung der Dokumente den jeweiligen Anforderungen entspricht. In der Praxis ist es jedoch oft bereits bei Sicherheitsstufe 3 gewährleistet, dass eine Wiederherstellung fast unmöglich ist. In den meisten Fällen reicht daher eine Vernichtung auf dieser Stufe aus.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

Fragen zur Aktenvernichtung in Duisburg

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Die Frage "Aufbewahren oder Vernichten?" sollte sich jeder stellen, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Denn die Aufbewahrungsfristen für Dokumente variieren je nach Art und Verwendungszweck und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Während für Privatpersonen und private Haushalte die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments beträgt, sieht es bei Gewerbetreibenden, Unternehmen und gewerblichen Dokumenten oft anders aus. Hier gibt es oft längere Fristen von bis zu 10 Jahren. 

 

Doch Vorsicht ist geboten, denn es gibt oft Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. Wie z.B. zuletzt die Anpassung im Bürokratieentlastungsgesetz IV mit verkürzten Aufbewahrungsfrist von nun 8 statt 10 Jahren von Buchungsbelegen. Daher ist es ratsam, sich mit einem Steuerberater oder Fachexperten in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden. Jeder Fall ist individuell und erfordert eine genaue Prüfung. 

Also, bevor Sie Ihre Dokumente einfach vernichten, sollten Sie sich unbedingt über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben informieren. Denn wer weiß, vielleicht haben Sie ja noch Verwendung für die Dokumente in der Zukunft.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Die Aufbewahrungsfristen für Privat- und Geschäftsunterlagen sind ein wichtiger Aspekt, den jeder beachten sollte, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Die Fristen variieren je nach Art und Verwendungszweck der Dokumente und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Für Privatpersonen und private Haushalte beträgt die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments. Dies gilt beispielsweise für Kontoauszüge, Rechnungen oder Quittungen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: So sollten beispielsweise Unterlagen rund um den Kauf oder Verkauf von Immobilien mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

Für Gewerbetreibende und Unternehmen gelten oft längere Aufbewahrungsfristen. Diese sind für Buchhaltungsunterlagen gesetzlich festgeschrieben und liegen zwischen 6 und 10 Jahren. So müssen beispielsweise Geschäftsunterlagen wie Handelsbücher, Inventare oder Jahresabschlüsse mindestens 6 Jahre aufbewahrt werden. Bei Steuerunterlagen beträgt die Frist sogar 10 Jahre.

Doch Vorsicht ist geboten: Es gibt auch Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. So müssen beispielsweise bestimmte Dokumente wie Arbeitsverträge oder Lohnabrechnungen mindestens 2 Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses aufbewahrt werden.

Es ist daher wichtig, sich über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben zu informieren, um keine wichtigen Dokumente zu früh zu vernichten oder aus Versehen zu lange aufzubewahren.

Bieten Sie Ihre Entsorgungsleistung nur in dieser Region (zur Aktenvernichtung Duisburg) an?

Die Aktenvernichtung wird durch uns in ganz Deutschland angeboten. Sie möchten gerne das Leistungsportfolio der SERO Entsorgung für Ihre Region einsehen?

Kein Problem, verraten Sie uns nur Ihre Postleitzahl in unserer PLZ-Suche.

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Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

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