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Aktenvernichtung Düsseldorf

Schnelleinstieg

In Nordrhein-Westfalens Landeshauptstadt am Rhein herrscht reges Treiben. Hier sitzen große Industriekonzerne, aber auch Tausende kleinere und mittlere Unternehmen. Wenn die Aufbewahrungsfristen für Geschäftsdokumente ablaufen, unterstützen wir Unternehmen in Düsseldorf bei der Aktenvernichtung. Darüber bieten wir natürlich auch die Aktenvernichtung für Privathaushalte an.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Nordrhein Westfalen.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

 
Informationen zur Aktenvernichtung in Düsseldorf
Tonnengrößen 240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

Unsere Sicherheitsbehälter für die Aktenvernichtung in Düsseldorf

Damit das Vernichten der sensiblen Dokumente ohne Zwischenfälle gelingt, stellen wir Sicherheitsbehälter bereit. Diese bestehen aus robustem Metall und verfügen über einen abschließbaren Deckel. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass kein unbefugter Zugriff auf die Dokumente erfolgen kann.

Vertragliche Details

Wir bieten in Düsseldorf die Aktenvernichtung als Einmalleistung und Dauergestellung an. Unsere Dienstleistung ist an keine Vertragslaufzeit gebunden. Der einmalige Vertrag ist mit der Begleichung der Rechnung abgeschlossen.

Bezahlung

Standardmäßig erfolgt die Bezahlung per Rechnung. Sie erhalten die Rechnung, nachdem wir unsere Leistungen ausgeführt haben. 

Wenn Sie eine regelmäßige Aktenvernichtung beauftragt haben, können Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen. Wir ziehen dann den Rechnungsbetrag von Ihrem Konto ein. Die Rechnungslegung erfolgt einmal monatlich.

Was gehört in den Behälter für die Aktenvernichtung

Papierunterlagen und Aktenordner können in der Datenschutztonne entsorgt werden. Es ist hilfreich wenn Büroklammern, aber auch Klarsichtfolien oder Ähnliches vorher entfernt werden.

Da wir derzeit nur die Aktenvernichtung, aber keine Datenträgervernichtung anbieten können digitale Speicher, wie beispielsweise Fetsplatten, CDs und DVDs nicht entsorgt werden. Auch bildliche Speicher, wie Mikrofiche können derzeit in unseren Datenschutztonnen nicht entsorgt werden.

Sichere Aktenvernichtung

Damit Betriebsgeheimnisse auch geheim bleiben: Unser Verfahren für die Aktenvernichtung garantiert die Sicherheit möglicher vertraulicher Informationen. Die Behälter sind abschließbar, sodass auf dem gesamten Transportweg kein unbefugter Zugriff möglich ist. Ihre Akten werden in unserer Anlage klein gehäckselt und anschließend verwirbelt. Dadurch wird es auch dem geduldigsten Puzzler unmöglich, die Partikel wieder zusammenzusetzen. Zu guter Letzt werden die kleinen Papierschnipsel in große Ballen gepresst.

Jeder Schritt des Verfahrens wird dokumentiert. Die Sicherheit unseres Prozesses ist zertifiziert gemäß DIN 66399.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399 Norm für die Aktenvernichtung

In der DIN 66399 werden verschiedene Standards festgelegt, denen eine Akten- und Datenträgervernichtung genügen muss, um dem Datenschutz genüge zu tun. Dazu legt die Norm die Begriffe der Schutzklasse und Sicherheitsstufe fest. Zusätzlich klassifiziert sie verschiedene Typen von Datenträgern. Aus der Kombination der drei Merkmale ergibt sich dann die Anforderung an die Vernichtung des jeweiligen Datenträgers.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Dabei handelt es sich um ein eher abstraktes Konzept: Die gespeicherten Informationen werden anhand ihres Schutzbedarfes klassifiziert. Dabei ist entscheidend, wie gravierend negative Folgen wären, würden die Informationen in die falschen Hände geraten.

    Insgesamt definiert die Norm so drei Schutzklassen

    Schutzklasse 1: milde Folgen

    Schutzklasse 2: negative Folgen für die betreffende Person oder Institution

    Schutzklasse 3: Gefahr für Leib und Leben

    Korrespondierend zu den Schutzklassen wird dann von internen Daten (Schutzklasse 1), persönlichen Daten (Schutzklasse 2) oder geheimen Daten (Klasse 3) gesprochen. Sobald personenbezogene Daten im Spiel sind, greift sofort mindestens die zweite Schutzklasse.

  • Sicherheitsstufen

    Insgesamt sieben verschiedene Sicherheitsstufen sind in der Norm definiert. Dabei korrespondieren die Sicherheitsstufen mit den Schutzklassen - so müssen etwa Dokumente der Schutzklasse 2 mindestens mit Sicherheitsstufe 3 behandelt werden.

    Je höher die Sicherheitsstufe ist, umso strenger sind die Anforderungen an die Vernichtung in Bezug auf die Nicht-Wiederherstellbarkeit der Informationen.

    Jedoch ist bereits bei Sicherheitsstufe 3 der Aufwand einer Rekonstruktion so hoch, dass sie als unwahrscheinlich betrachtet werden kann.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

Fragen zur Aktenvernichtung in Düsseldorf

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Ganz pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Es gelten gesetzliche Aufbewahrungsfristen für verschiedene Dokumente. Im Einzelnen hängen diese von der Art des Dokuments ab. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Steuerberater, welche Fristen gelten.

Grob gesagt müssen Privatpersonen eine Frist von zwei Jahren einhalten. Für Unternehmen gilt im Allgemeinen eine Frist von zehn Jahren.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem das Dokument erstellt wurde. Für Privatleute heißt das, dass die meisten Unterlagen aus 2016 nicht mehr aufbewahrt werden müssen. Unternehmen können die überwiegende Zahl der Dokumente aus 2008 entsorgen. Beachten Sie jedoch Abweichungen und erkundigen Sie sich im Zweifel!

Bieten Sie die Aktenvernichtung auch im Umkreis von Düsseldorf an?

Ja. Nutzen Sie bitte unserePLZ-Suche.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular: