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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Düren

Schnelleinstieg

Wenn sich alte Akten stapeln und wertvollen Platz belegen, wird es Zeit für eine sichere Aktenvernichtung. In Düren bieten wir Ihnen eine kostengünstige, zuverlässige und datenschutzkonforme Lösung, um Ihre Dokumente ordnungsgemäß zu entsorgen.

Bestellen Sie bequem online den passenden Behälter oder lassen Sie sich persönlich beraten. Falls Sie eine Aktenvernichtung in einer anderen Region benötigen, nutzen Sie unsere PLZ-Suche oder Städteübersicht für Nordrhein-Westfalen.

Sichere Zahlung per Rechnung
Sie zahlen erst nach der erfolgreichen Vernichtung Ihrer Akten – ohne Risiko oder versteckte Kosten.

Hinweise zur Lieferung und Nutzung:

  • Unsere Behälter müssen ebenerdig aufgestellt werden. Ein Transport über Treppen ist nur in Ausnahmefällen möglich. Kunden haften für eventuelle Schäden.
  • Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen, um Datenschutzverletzungen und Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden.

Mietregelung:

  • Einmalige Bestellung: Sie können den Behälter bis zu 3 Wochen kostenlos nutzen oder ihn innerhalb von 15–20 Minuten sofort befüllen.
  • Dauergestellung: Regelmäßige Leerungen innerhalb von 4 Wochen sind mietfrei. Ab einer Standzeit von mehr als 6 Wochen wird eine Mietgebühr berechnet.
Informationen zur Aktenvernichtung in Düren
Tonnengrößen 240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

Für die Aktenvernichtung in Düren bieten wir Ihnen eine Auswahl an Sicherheitsbehältern in verschiedenen Größen. Die robusten Metallbehälter verhindern unbefugten Zugriff und ermöglichen eine sichere Entsorgung Ihrer vertraulichen Unterlagen.

Über unseren Onlineshop können Sie den passenden Behälter einfach bestellen. Unsere Grafiken helfen Ihnen dabei, die optimale Größe zu wählen, damit Ihre Akten sicher und effizient vernichtet werden.

VERTRAG

In Düren haben Sie die Möglichkeit, Ihre Aktenvernichtung flexibel zu gestalten. Bestellen Sie online oder per E-Mail und wählen Sie zwischen einer einmaligen oder dauerhaften Nutzung. Der Behälter kann sofort (innerhalb von 20 Minuten) befüllt oder bis zu 3 Wochen kostenfrei genutzt werden.

Wenn Sie eine regelmäßige Entsorgung wünschen, können Sie sich für feste Austauschintervalle oder einen Tausch auf Abruf entscheiden. In beiden Fällen entstehen keine Transportkosten. Eine Miete fällt erst ab der 5. Woche an. Wir beraten Sie gerne, um die beste Lösung für Ihren Bedarf zu finden.

BEZAHLUNG

In Düren erhalten Sie die Rechnung für die Aktenvernichtung erst nach erbrachter Leistung. Darin enthalten ist der Nachweis, dass Ihre Akten sicher und vorschriftsgemäß vernichtet wurden.

Bei einer einmaligen Aktenvernichtung erhalten Sie die Rechnung nach Abschluss des Auftrags per E-Mail. Wenn Sie eine dauerhafte Vernichtung gewählt haben, senden wir Ihnen die Rechnung entsprechend Ihrem gewünschten Leerungsrhythmus ebenfalls per E-Mail.

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

In unseren Sicherheitsbehältern in Düren können Sie Papierakten sicher entsorgen. Auch Aktenordner dürfen in den Behälter gegeben werden, jedoch kann durch ungleichmäßige Stapelung Platz verschenkt werden.

Bitte achten Sie darauf, dass keine Kunststoffe in den Behälter gelangen. Klarsichtfolien, Kunststoffhefter und ähnliche Materialien sollten entfernt werden, um unnötige Zusatzkosten zu vermeiden. Andere Datenträger wie CDs, Festplatten oder USB-Sticks müssen separat vernichtet werden. Falls Sie hierzu eine Entsorgungslösung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

SICHERE AKTENVERNICHTUNG

Unsere Aktenvernichtung in Düren garantiert Ihnen höchste Sicherheit für Ihre sensiblen Dokumente. Der gesamte Transportprozess zur Vernichtungsanlage ist so konzipiert, dass kein unbefugter Zugriff möglich ist. Alle Abläufe werden detailliert protokolliert, um Datenschutz auf höchstem Niveau sicherzustellen.

Ihre Aktenordner werden mitsamt Metallbestandteilen geschreddert, da wir keinen Zugriff auf die Inhalte nehmen. Die Metalle werden erst im Recyclingprozess der Papierfabrik entfernt. Das geschredderte Papier wird in kleinste Partikel zerkleinert und verwirbelt, um eine Rekonstruktion unmöglich zu machen. Danach werden die Partikel zu Ballen gepresst und für die Produktion von Hygienepapieren wie Küchentüchern weiterverwendet.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Unsere Aktenvernichtung in Düren erfüllt die strengen Anforderungen der DIN 66399, die den Schutz sensibler Daten durch klar definierte Schutzklassen und Sicherheitsstufen gewährleistet. Diese Norm legt fest, wie Akten und Datenträger sicher vernichtet werden müssen, um Datenschutzverletzungen auszuschließen.

Seit der Einführung der DSGVO hat die Einhaltung der DIN 66399 an Bedeutung gewonnen und bildet heute den Standard für eine rechtskonforme Aktenvernichtung. Unternehmen, die die Vorgaben erfüllen, können eine Zertifizierung erhalten.

Wichtige Sicherheitshinweise:

  • Vernichtung gemäß Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2, Sicherheitsstufe P-3.
  • Berufsgruppen mit Schweigepflicht (z. B. Ärzte, Anwälte, Versicherungen) unterliegen § 203 StGB. Unser geschultes Personal sorgt für höchste Vertraulichkeit.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

    Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

    Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

    Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

  • Sicherheitsstufen

    Es werden sieben Sicherheitsstufen gemäß der Norm definiert. Diese Stufen legen fest, wie intensiv ein Datenträger zerkleinert werden muss und welcher Aufwand für eine mögliche Rekonstruktion betrieben werden müsste. Jede Schutzklasse kann mit spezifischen Sicherheitsstufen behandelt werden. Es gibt auch Überschneidungen zwischen den Stufen: So kann beispielsweise die Sicherheitsstufe 3 sowohl für Unterlagen der Schutzklasse 1 als auch der Schutzklasse 2 angewendet werden. Die Sicherheitsstufen sind sehr detailliert unterteilt. In der Praxis ist es oft bereits bei der Sicherheitsstufe 3 gewährleistet, dass eine Wiederherstellung nahezu unmöglich ist.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Die Frage "Aufbewahren oder Vernichten?" sollte sich jeder stellen, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Denn die Aufbewahrungsfristen für Dokumente variieren je nach Art und Verwendungszweck und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Während für Privatpersonen und private Haushalte die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments beträgt, sieht es bei Gewerbetreibenden, Unternehmen und gewerblichen Dokumenten oft anders aus. Hier gibt es oft längere Fristen von bis zu 10 Jahren. 

 

Doch Vorsicht ist geboten, denn es gibt oft Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. Wie z.B. zuletzt die Anpassung im Bürokratieentlastungsgesetz IV mit verkürzten Aufbewahrungsfrist von nun 8 statt 10 Jahren von Buchungsbelegen. Daher ist es ratsam, sich mit einem Steuerberater oder Fachexperten in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden. Jeder Fall ist individuell und erfordert eine genaue Prüfung. 

Also, bevor Sie Ihre Dokumente einfach vernichten, sollten Sie sich unbedingt über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben informieren. Denn wer weiß, vielleicht haben Sie ja noch Verwendung für die Dokumente in der Zukunft.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Die Aufbewahrungsfristen für Privat- und Geschäftsunterlagen sind ein wichtiger Aspekt, den jeder beachten sollte, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Die Fristen variieren je nach Art und Verwendungszweck der Dokumente und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Für Privatpersonen und private Haushalte beträgt die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments. Dies gilt beispielsweise für Kontoauszüge, Rechnungen oder Quittungen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: So sollten beispielsweise Unterlagen rund um den Kauf oder Verkauf von Immobilien mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

Für Gewerbetreibende und Unternehmen gelten oft längere Aufbewahrungsfristen. Diese sind für Buchhaltungsunterlagen gesetzlich festgeschrieben und liegen zwischen 6 und 10 Jahren. So müssen beispielsweise Geschäftsunterlagen wie Handelsbücher, Inventare oder Jahresabschlüsse mindestens 6 Jahre aufbewahrt werden. Bei Steuerunterlagen beträgt die Frist sogar 10 Jahre.

Doch Vorsicht ist geboten: Es gibt auch Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. So müssen beispielsweise bestimmte Dokumente wie Arbeitsverträge oder Lohnabrechnungen mindestens 2 Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses aufbewahrt werden.

Es ist daher wichtig, sich über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben zu informieren, um keine wichtigen Dokumente zu früh zu vernichten oder aus Versehen zu lange aufzubewahren.

Bieten Sie Ihre Entsorgungsleistung nur in dieser Region (zur Aktenvernichtung Düren) an?

Die Aktenvernichtung wird durch uns in ganz Deutschland angeboten. Sie möchten gerne das Leistungsportfolio der SERO Entsorgung für Ihre Region einsehen?

Kein Problem, verraten Sie uns nur Ihre Postleitzahl in unserer PLZ-Suche.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular: