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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Cottbus

Schnelleinstieg

Es gibt Momente, in denen man sich nur ungern mit vollen Aktenschränken und überquellenden Schubladen beschäftigt. Doch irgendwann ist es an der Zeit, Platz zu schaffen und die Akten zu vernichten. Besonders wenn Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind, bietet sich dafür eine gute Gelegenheit. In Cottbus bieten wir Ihnen eine kostengünstige, sichere und zuverlässige Lösung, um Ihre Akten professionell zu entsorgen. Mit unserem zertifizierten Entsorgungsweg garantieren wir Ihnen die Vertraulichkeit und Sicherheit Ihrer Akten. Bestellen Sie den passenden Behälter bequem online oder lassen Sie sich von uns persönlich beraten. 

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Brandenburg.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung Ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

Informationen zur Aktenvernichtung in Cottbus
Tonnengrößen

240 Liter
416 Liter 

Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

In Cottbus bieten wir Ihnen eine Auswahl an Sicherheitsbehältern für die Aktenvernichtung. Unsere Behälter sind in verschiedenen Größen erhältlich - klein, mittel und groß. Sie bestehen aus robustem Metall und bieten somit einen zuverlässigen Schutz vor unbefugtem Zugriff oder ungewollter Einsicht Dritter. Sie können die passende Größe bequem online bestellen und dabei auf die Angaben in den Grafiken achten, die Ihnen eine Orientierung geben, wie viele Akten und Aktenordner Sie ungefähr in jedem Behälter entsorgen können.

VERTRAG

Bei einer Bestellung, sei es online oder per E-Mail, haben Sie die Möglichkeit, die für Sie passende Lösung auszuwählen. Wir liefern Ihnen die Behälter einmalig und holen sie anschließend wieder ab. Sie haben die Freiheit, den Behälter innerhalb von maximal 20 Minuten sofort zu befüllen oder ihn ohne zusätzliche Kosten bis zu 3 Wochen bei sich zu behalten. Alternativ können Sie sich auch für eine dauerhafte Lösung entscheiden, bei der der Behälter in dem von Ihnen gewünschten Rhythmus regelmäßig ausgetauscht wird. Selbstverständlich können Sie auch einen Tausch "auf Abruf" veranlassen. Bei beiden Varianten fallen keine Transportkosten oder versteckte Gebühren an. Wir berechnen Ihnen auch keine Miete, solange zwischen Lieferung und Abholung/Tausch maximal 4 Wochen liegen. Erst ab der 5. Woche wird eine Miete (siehe oben) berechnet. Gerne beraten wir Sie, um die für Sie am besten geeignete Option zu finden.

BEZAHLUNG

Wie stellen die Rechnungen erst nach erbrachter Leistung. Auf der Rechnung selbst erhalten Sie den Nachweis, dass Ihre Akten nach aktuell gültigen DIN Vorgaben vernichtet wurden.

Bei der einmaligen Vernichtung von Akten senden wir Ihnen die Rechnung nach erbrachter Leistung per Mail zu. Wenn Sie bei uns eine dauerhafte Aktenvernichtung in Anspruch nehmen, erhalten Sie die Rechnung abhängig vom gewünschten Leerungsrhythmus ebenfalls per Mail.

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

In der Tonne können Sie problemlos alle Papierakten entsorgen. Sie können den Behälter auch mit ganzen Aktenordnern befüllen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Ordner oft nicht ordentlich gestapelt werden können, wodurch Platz verschwendet wird. Bitte stellen Sie sicher, dass keine Kunststoffe in den Behälter gelangen. Wir bitten Sie, diese nach Möglichkeit zu entfernen, da zusätzliche Kosten entstehen können, wenn größere Mengen an Kunststoffen enthalten sind. Dazu gehören beispielsweise Klarsichtfolien oder Schulhefter aus Plastik oder Kunststoff. Andere Datenträger wie CDs, Festplatten oder USB-Sticks müssen separat vernichtet und entsorgt werden. Wenn Sie Bedarf an der Entsorgung solcher Datenträger haben, kontaktieren Sie uns bitte direkt.

SICHERE AKTENVERNICHTUNG

Bei der Aktenvernichtung spielt der Datenschutz eine wichtige Rolle. Unsere Abläufe stellen sicher, dass während des Transports zur Vernichtungsanlage niemand Ihre Akten einsehen kann. Dazu protokollieren wir den Transport genauestens.

Die Aktenordner werden in unserer Anlage mitsamt den Metallen geschreddert, da wir keine Einsicht nehmen. Deshalb ist das Entfernen von Metallteilen hier nicht möglich. Dies geschieht später in der Papierfabrik beim Recycling des Materials.

Das Papier wird zu kleinen Partikeln geschreddert. Durch die große Menge an Papier ist an diesem Punkt eine Wiederherstellung fast unmöglich. Dennoch werden die Partikel mitunter verwirbelt, um die Rekonstruktion weiter zu erschweren.

Die winzigen Papierschnipsel pressen wir anschließend zu Ballen. Diese kommen als Stoffgruppe “Bunte Akten” im Papierrecycling zum Einsatz. Oft entstehen aus Ihren Akten dann Hygienepapiere, z. B. Küchentücher.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Unsere Prozesse laufen nach den Vorgaben der DIN 66399 ab. Diese Norm regelt die Akten- und Datenträgervernichtung von der Begriffsbestimmung über die Klassifizierung von Datenträgern bis hin zu Anforderungen an Anlagen und Abläufe. Seit die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das Bundesdatenschutzgesetz abgelöst hat, ist die seit 2012 bestehende Norm der Standard für die Sicherheit in der Datenvernichtung. Bei Einhaltung der Vorgaben werden entsprechende Zertifikate vergeben.

Die Norm legt Schutzklassen für verschiedene Arten von Daten fest. Darüber hinaus teilt sie Datenträger in Kategorien ein. Für eine bestehende Kombination aus Schutzklasse und Datenträger können dann verschiedene Sicherheitsstufen angewendet werden, die Vorgaben über Zerkleinerung der Akten bzw. Datenträger machen.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Es gibt drei Schutzklassen, die in der Norm definiert sind. Diese Klassen werden anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

    Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) umfasst interne Daten, deren Offenlegung nur milde Auswirkungen hätte.

    Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) betrifft vertrauliche Daten, bei deren Offenlegung den Betroffenen Schaden zugefügt werden könnte.

    Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) bezieht sich auf geheime Daten, deren Veröffentlichung Gefahren für Leib und Leben birgt.

  • Sicherheitsstufen

    Es gibt sieben definierte Sicherheitsstufen, die festlegen, wie stark ein Datenträger zerkleinert werden muss und welcher Aufwand mit einer möglichen Rekonstruktion verbunden ist. Jede Schutzklasse kann mit bestimmten Sicherheitsstufen behandelt werden. Es gibt auch teilweise Überschneidungen, zum Beispiel kann die Sicherheitsstufe 3 für Unterlagen der Schutzklassen 1 und 2 gelten. Die Sicherheitsstufen sind sehr detailliert unterteilt. In der Praxis ist es oft bereits bei Sicherheitsstufe 3 gewährleistet, dass eine Wiederherstellung nahezu unmöglich ist.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG IN Cottbus

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Es ist eine berechtigte Frage, die jedoch nicht pauschal beantwortet werden kann. Die Aufbewahrungsfristen für Dokumente variieren je nach Art der Dokumente und den gesetzlichen Vorgaben. Es ist wichtig, diese Fristen einzuhalten, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen. Als grobe Richtlinie gilt, dass Privatpersonen und private Haushalte Dokumente in der Regel für 2 Jahre aufbewahren sollten. Gewerbetreibende, Unternehmen und gewerbliche Dokumente haben oft eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Es gibt jedoch Ausnahmen und spezifische Regelungen, daher ist es ratsam, sich bei einem Steuerberater oder Experten zu erkundigen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente zu früh vernichtet werden.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Die Aufbewahrungsfrist für ein Dokument beginnt in dem Jahr, in dem es erstellt wurde. Es ist jedoch möglich, Dokumente auch über diese Frist hinaus aufzubewahren. Für private Haushalte kann man grob rechnen: Das aktuelle Jahr minus 2 Jahre. Das bedeutet, dass Ende des Jahres 2023 Dokumente aus dem Jahr 2021 vernichtet werden können. Bei Unternehmen oder gewerblichen Dokumenten könnte man zum Beispiel Ende 2023 Dokumente aus dem Jahr 2013 vernichten. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie zum Beispiel Titel oder Gerichtsurteile, die längere Aufbewahrungsfristen haben können. Im Zweifelsfall ist es ratsam, Ihren Steuerberater zu kontaktieren.

Gibt es die Aktenvernichtung nur in Cottbus?

Nein, wir können Ihre Akten in ganz Brandenburg und großen Teilen Deutschlands vernichten,

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular: