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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Castrop-Rauxel

Schnelleinstieg

Auch in Castrop-Rauxel wird die Unternehmenswelt immer agiler. Von größeren Unternehmen bis hin zu kleinen oder mittelständischen Unternehmen ist alles zu finden. Sollten die Aufbewahrungsfristen der Geschäftsdokumente ablaufen, können Sie sich auf uns verlassen. Wir übernehmen die Aktenvernichtung für Unternehmen in Castrop-Rauxel. Natürlich gilt unser Service der Aktenvernichtung auch für private Haushalte.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Nordrhein Westfalen.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

Informationen zur Aktenvernichtung in Castrop-Rauxel
Tonnengrößen 240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

Unsere Aktenvernichtung in Castrop-Rauxel ist nicht nur effektiv, sondern auch zuverlässig. Wir wissen, wie wichtig es ist, Ihre sensiblen Daten zu schützen, und deshalb bieten wir Ihnen eine sichere Lösung an. Unsere speziell konzipierten Sicherheitsbehälter sorgen dafür, dass Ihre vertraulichen Akten maximal geschützt sind und kein unbefugter Zugriff oder Einsicht Dritter möglich ist.

Wir stellen Ihnen individuell den passenden Behälter zur Verfügung, der verschließbar ist und somit höchste Sicherheit bietet. Bei dauerhaften Bestellungen kümmern wir uns regelmäßig oder auf Abruf um den Austausch des vollen Behälters. Dadurch können Sie sicher sein, dass Ihre Daten professionell und vertraulich vernichtet werden.

VERTRAGSINFORMATIONEN

Unsere Verträge zur Aktenvernichtung in Castrop-Rauxel bieten Ihnen maximale Flexibilität. Sie sind nicht an eine feste Vertragslaufzeit gebunden und es gibt keine Kündigungsfristen. Sie können die gewünschte Leistung ganz einfach per E-Mail oder online bestellen.

Falls Sie unsicher sind, welches Angebot für Sie am besten geeignet ist, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Beratung zur Verfügung. Unser erfahrenes Team hilft Ihnen bei der Auswahl des passenden Angebots und beantwortet Ihre Fragen.

Sie haben die Wahl, ob Sie Ihre Akten dauerhaft oder einmalig von uns vernichten lassen möchten. Wir passen uns Ihren individuellen Bedürfnissen an und bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen.

Unser oberstes Ziel ist Ihre Zufriedenheit. Wir legen großen Wert darauf, dass Sie genau die Leistung erhalten, die Ihren Anforderungen entspricht. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung und freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen.

BEZAHLUNG

Mit unseren Pauschalpreisen für die Aktenvernichtung in Castrop-Rauxel bieten wir Ihnen maximale Preistransparenz. Sie zahlen nur für die Leistung, die Sie bestellt haben. Erst nachdem die Leistung erbracht wurde, stellen wir Ihnen eine Rechnung aus, die Sie bequem per E-Mail erhalten.

Unabhängig davon, ob Sie unser Angebot zur Aktenvernichtung einmalig oder regelmäßig nutzen, können Sie sich darauf verlassen, dass Sie nur für das bezahlen, was Sie tatsächlich erhalten haben. Unsere faire Preisgestaltung ermöglicht es Ihnen, Ihr Budget effizient zu planen und unerwartete Kosten zu vermeiden.

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

Da Ihre Akten in Sicherheitsbehältern transportiert werden und wir keinen Zugriff auf den Inhalt haben, ist es wichtig, dass sich in den Behältern ausschließlich Akten und Dokumente aus Papier befinden. Andere Datenträger wie USB-Sticks oder Festplatten müssen separat vernichtet werden, um eine sichere Entsorgung zu gewährleisten.

Im Behälter können Sie auch ganze Ordner entsorgen, die dann geschreddert werden. Das Papier wird anschließend von den Metallteilen getrennt, um eine optimale Verwertung zu ermöglichen. Bitte beachten Sie, dass Kunststoffe wie Klarsichtfolien oder Plastikordner nicht mit entsorgt werden dürfen, da diese nicht recycelt werden können.

Bei größeren Mengen oder der Entsorgung von nicht-papierbasierten Materialien können zusätzliche Kosten entstehen. Wenn Sie Fragen dazu haben oder eine individuelle Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Unsere zertifizierte Aktenvernichtung in Castrop-Rauxel gewährleistet eine sichere und umweltfreundliche Entsorgung Ihrer Dokumente. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und kontaktieren Sie uns für weitere Informationen. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen.

ABLAUF DER AKTENVERNICHTUNG

Der Datenschutz hat während des gesamten Prozesses der Aktenvernichtung in Castrop-Rauxel höchste Priorität. Sobald Sie Ihre Akten an unseren Fahrer übergeben haben, wird sichergestellt, dass keine Person Zugriff oder Einsicht auf Ihre Dokumente hat. Unsere zertifizierten Abläufe gewährleisten eine sichere Vernichtung Ihrer sensiblen Daten.

Die Akten werden vollständig geschreddert, einschließlich ganzer Ordner. Metallbügel und andere Metallteile werden erst nach dem Schreddern entfernt und in der Papierfabrik aussortiert. Durch den Schredderprozess werden die Dokumente stark zerkleinert, was eine Wiederherstellung nahezu unmöglich macht. Um eine zusätzliche Erschwernis der Rekonstruktion zu gewährleisten, werden die Papierteile nachträglich nochmals vermischt.

Abschließend werden die großen Mengen an Papierschnipseln zu Ballen gepresst und dem Recyclingprozess zugeführt. Aus diesen Ballen entstehen oft Recyclingprodukte wie Hygienepapier, Küchentücher oder Eierkartons. Der gesamte Prozess entspricht der DIN 66399 und ist DSGVO-konform.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

SICHERE VERNICHTUNG DER AKTEN DIN 66399

Unsere Prozesse laufen nach den Vorgaben der DIN 66399 ab. Diese Norm regelt die Akten- und Datenträgervernichtung von der Begriffsbestimmung über die Klassifizierung von Datenträgern bis hin zu Anforderungen an Anlagen und Abläufe. Seit die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das Bundesdatenschutzgesetz abgelöst hat, ist die seit 2012 bestehende Norm der Standard für die Sicherheit in der Datenvernichtung. Bei Einhaltung der Vorgaben werden entsprechende Zertifikate vergeben.

Die Norm legt Schutzklassen für verschiedene Arten von Daten fest. Darüber hinaus teilt sie Datenträger in Kategorien ein. Für eine bestehende Kombination aus Schutzklasse und Datenträger können dann verschiedene Sicherheitsstufen angewendet werden, die Vorgaben über Zerkleinerung der Akten bzw. Datenträger machen.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

    Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

    Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

    Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

  • Sicherheitsstufen

    Es gibt sieben definierte Sicherheitsstufen, die festlegen, wie stark ein Datenträger zerkleinert werden muss und welcher Aufwand mit einer möglichen Rekonstruktion verbunden ist. Jede Schutzklasse kann mit bestimmten Sicherheitsstufen behandelt werden, wobei es teilweise auch Überschneidungen gibt. Zum Beispiel kann die Sicherheitsstufe 3 für Unterlagen der Schutzklassen 1 und 2 gelten. Die Sicherheitsstufen sind sehr detailliert unterteilt. In der Praxis ist es oft bereits bei Sicherheitsstufe 3 gewährleistet, dass eine Wiederherstellung nahezu unmöglich ist. Es ist wichtig, die richtige Sicherheitsstufe für Ihre spezifischen Anforderungen zu wählen, um einen angemessenen Schutz Ihrer Daten zu gewährleisten.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG in Castrop-Rauxel

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Um eine genaue Auskunft über die Aufbewahrungsdauer einzelner Dokumente zu erhalten, empfiehlt es sich, Ihren Steuerberater zu kontaktieren. Da es verschiedene Arten von Dokumenten gibt, gibt es leider keine pauschale Antwort. In den meisten Fällen müssen Privatpersonen die meisten Dokumente für 2 Jahre aufbewahren, während Gewerbetreibende in der Regel eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren haben. Die genaue Dauer ist in den Aufbewahrungsfristen festgelegt. Es ist wichtig, sich an diese Fristen zu halten, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen und im Falle von Prüfungen oder anderen rechtlichen Angelegenheiten gut vorbereitet zu sein.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Unter Berücksichtigung der geltenden Aufbewahrungsfristen können Privatpersonen in der Regel viele Dokumente nach 2 Jahren und Gewerbetreibende nach 10 Jahren vernichten. Es ist wichtig zu beachten, dass die Aufbewahrungsfrist ab dem Jahr beginnt, in dem die Dokumente erstellt wurden. Das bedeutet, dass Privatpersonen Ende 2023 Dokumente vernichten können, die im Jahr 2021 erstellt wurden. Gewerbetreibende müssen diese Dokumente in der Regel länger aufbewahren und können oft erst Akten aus dem Jahr 2013 vernichten. Wenn Sie sich unsicher sind, empfehlen wir Ihnen, Ihren Steuerberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass Sie die Aufbewahrungsfristen korrekt einhalten.

Bieten Sie die Aktenvernichtung nur in Castrop-Rauxel an?

Wir vernichten Akten in fast ganz Nordrhein Westfalen

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

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