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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Braunschweig

Schnelleinstieg

Volle Aktenschränke sind eine Sache, mit der man sich nicht gern beschäftigt. Dennoch müssen alte Akten von Zeit zu Zeit weichen, um wieder Platz zu schaffen. Mit unserer Aktenvernichtung in Braunschweig nehmen wir Ihnen die unangenehme Aufgabe ab. Zudem garantieren wir Ihnen die Sicherheit Ihrer Daten durch zertifizierte Verfahren.

In Braunschweig bieten wir Ihnen auch eine mobile Aktenvernichtung vor Ort an.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Niedersachsen.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

Informationen zur Aktenvernichtung in Braunschweig
Tonnengrößen 70 Liter 
240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 8,90 € für 70 Liter-Behälter,
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

DATENSCHUTZTONNEN

Unsere verschließbaren Behälter sind Sicherheitsbehälter aus Metall und wir bieten diese in drei Größen verfügbar: 70 Liter240 Liter und 416 Liter.

VERTRAG

Bei uns gibt es keine Vertragsbindung. Selbst wenn Sie sich für eine regelmäßige Abholung entscheiden, haben Sie die Freiheit, unseren Service jederzeit abzubestellen. Die oben genannten Preise beziehen sich jeweils auf eine Leerung der Tonne.

BEZAHLUNG

Die Rechnung für unsere erbrachten Leistungen erhalten Sie nach der Ausführung Ihres Auftrags. Sollten Sie sich für eine regelmäßige Abholung entscheiden, stellen wir Ihnen die Rechnung monatlich aus.

WAS GEHÖRT IN DIE AKTENTONNE?

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Dokumente zusammen mit den Aktenordnern in der Tonne zu entsorgen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Ordner größtenteils aus Pappe bestehen sollten. Ordner, Mappen und Hefter aus Kunststoff sollten nicht in der Tonne entsorgt werden. Das gilt auch für Klarsichtfolien - bitte entfernen Sie diese vor der Entsorgung.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Behälter nur für die Aktenvernichtung, nicht jedoch für die Entsorgung von Datenträgern geeignet sind. Daher können keine anderen Datenträger in der Tonne entsorgt werden.

SICHERE AKTENVERNICHTUNG

Der Datenschutz spielt bei der Aktenvernichtung eine entscheidende Rolle, da die Akten sensible Informationen enthalten können. Aus diesem Grund legen wir großen Wert darauf, den gesamten Prozess sicher und nachvollziehbar zu gestalten.

Wir dokumentieren den Transport der Behälter, um sicherzustellen, dass der Weg von Ihnen zur Vernichtungsanlage lückenlos nachverfolgt werden kann. Zudem sorgen wir dafür, dass Ihre Unterlagen so vernichtet werden, dass sie im Nachhinein nicht rekonstruiert werden können.

Um dies zu gewährleisten, entfernen wir zunächst metallische Bestandteile der Aktenordner, Heftklammern und andere Fremdstoffe aus den gesammelten Akten. Anschließend werden die Unterlagen in einem Schredder zerkleinert, sodass die Stücke kaum größer als ein Daumennagel sind. Um eine zusätzliche Sicherheit zu gewährleisten, werden die Partikel mitunter noch einmal verwirbelt.

Die geschredderten Akten werden anschließend gepresst. Das Papier wird recycelt und unter anderem zu Hygienepapier weiterverarbeitet. Auf diese Weise tragen wir zur Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung bei.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die seit 2018 gültig ist, trat die Norm 66399 in Kraft. In ihr werden Bestimmungen zur sicheren Akten- und Datenträgervernichtung gemacht. Dazu macht die Norm genaue Vorgaben, z. B. auch für die Partikelgröße bei der Festplattenvernichtung. Eine sichere Aktenvernichtung zeichnet sich durch ein Zertifikat aus.

Die Norm teilt Daten zunächst in verschiedene Schutzklassen ein. Aus diesen ergeben sich zusammen mit der Art der Informationsträger und den angewandten Sicherheitsstufen eine exakte Vorgabe, wie die Daten zu vernichten sind.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Es werden drei Schutzklassen unterschieden. Dabei zieht die Norm die Art der Informationen in Betracht und kategorisiert die Gefahren bei unerwünschter Veröffentlichung.

    Schutzklasse 1: normaler Schutz nötig – Daten für interne Zwecke, deren Leak unangenehme Folgen haben könnte

    Schutzklasse 2: hoher Schutz nötig – Daten, die vertraulich sind und deren Veröffentlichung schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen könnte

    Schutzklasse 3: sehr hoher Schutz nötig – geheime Daten, deren Veröffentlichung Gefahren für Leib und Leben bedeuten kann

    Üblicherweise kommt die dritte Klasse nur in Ausnahmefällen vor. Die meisten Unterlagen von Privatpersonen und Unternehmen fallen in die ersten beiden Schutzklassen.

  • Sicherheitsstufen

    Es werden insgesamt sieben Sicherheitsstufen unterschieden. Diese machen immer strengere Vorgaben über die Zerkleinerung der Datenträger, Abweichungstoleranz und Rekonstruierbarkeit. Die Sicherheitsstufen korrespondieren mit den Schutzklassen: So können Daten der Schutzklasse 2 nicht mit den niedrigsten Sicherheitsstufen behandelt werden.

    Für die meisten Unterlagen genügt die Anwendung der Sicherheitsstufe 3.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Grob gesagt müssen Privatpersonen eine Frist von zwei Jahren einhalten. Für Unternehmen gilt im Allgemeinen eine Frist von zehn Jahren.

Ganz pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Es gelten gesetzliche Aufbewahrungsfristen für verschiedene Dokumente. Im Einzelnen hängen diese von der Art des Dokuments ab. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Steuerberater, welche Fristen gelten.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem das Dokument erstellt wurde. Für Privatleute heißt das, dass die meisten Unterlagen aus 2020 nicht mehr aufbewahrt werden müssen. Unternehmen können die überwiegende Zahl der Dokumente aus 2012 entsorgen. Beachten Sie jedoch Abweichungen und erkundigen Sie sich im Zweifel!

Bieten Sie die Aktenvernichtung auch im Umkreis von Braunschweig an?

Ja, wir können Ihre Akten sogar fast in ganz Niedersachsen ordnungsgemäß entsorgen.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular: