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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Bonn

Schnelleinstieg

In Bonn ist eine lebendige Geschäftswelt zu finden. Hier haben sowohl große Industriekonzerne als auch zahlreiche kleine und mittlere Unternehmen ihren Sitz. Wenn die Aufbewahrungsfristen für Geschäftsdokumente abgelaufen sind, stehen wir Unternehmen in Bonn bei der Aktenvernichtung zur Seite. Darüber hinaus bieten wir selbstverständlich auch Privathaushalten unseren Service zur Aktenvernichtung an.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Nordrhein Westfalen.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

 
Informationen zur Aktenvernichtung in Bonn
Tonnengrößen 240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

In Bonn bieten wir Sicherheitsbehälter in verschiedenen Größen für die Aktenvernichtung an. Unsere Behälter bestehen aus hochwertigem und robustem Metall. Um sicherzustellen, dass die eingeworfenen Akten nicht von Unbefugten eingesehen werden können, sind die Behälter mit abschließbaren Deckeln ausgestattet.

VERTRAGsinformationen

Sie in Bonn haben die Möglichkeit, zwischen einer einmaligen oder regelmäßigen Abholung zu wählen. Bei einer regelmäßigen Leerung können Sie zwischen wöchentlichen, alle 2, 4, 8 Wochen oder alle 3 Monate stattfindenden Leerungen wählen. Die oben genannten Kosten beziehen sich auf jede einzelne Leerung und beinhalten die Bereitstellung des Containers, den Transport sowie die Aktenvernichtung. Unsere Preise sind als Komplettpreis zu verstehen, es fallen keine zusätzlichen Transportgebühren oder Behältermieten an (bis zu einer Stellzeit von 4 Wochen, siehe Tonnenmiete).

BEZAHLUNG

Wenn Sie unseren Service in Bonn einmalig nutzen, erhalten Sie die Rechnung kurz nach Abschluss Ihres Auftrags. Bei regelmäßiger Leerung senden wir Ihnen einmal im Monat eine Rechnung zu.

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

Die Behälter sind ausschließlich für die Vernichtung von Papierdokumenten geeignet. Bitte füllen Sie sie daher nur mit Papierunterlagen, Aktenordnern und Dokumentenmappen aus Papier oder Pappe. Andere Datenträger wie CDs oder Festplatten können nicht über die Aktenvernichtung entsorgt werden. Zudem sollten Folien und Mappen aus Kunststoff der herkömmlichen Entsorgung zugeführt werden und gehören nicht in den Behälter für die Aktenvernichtung.

SICHERE AKTENVERNICHTUNG

Der Datenschutz spielt bei der Aktenvernichtung eine entscheidende Rolle. Unsere Prozesse gewährleisten, dass während des Transports zur Vernichtungsanlage niemand Zugriff auf Ihre Akten hat. Wir dokumentieren den Transport sorgfältig. In unserer Anlage werden die Aktenordner zusammen mit den Metallen geschreddert, da wir keine Einsicht nehmen. Daher ist es nicht möglich, Metallteile zu entfernen. Dies geschieht später in der Papierfabrik während des Recyclingprozesses. Das Papier wird zu kleinen Partikeln zerkleinert. Aufgrund der großen Menge an Papier ist eine Wiederherstellung zu diesem Zeitpunkt nahezu unmöglich. Dennoch werden die Partikel gelegentlich verwirbelt, um die Rekonstruktion weiter zu erschweren. Anschließend pressen wir die winzigen Papierschnipsel zu Ballen zusammen. Diese werden als "Bunte Akten" in der Papierrecyclingindustrie verwendet. Oftmals entstehen daraus Hygienepapiere wie Küchentücher.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Unsere Abläufe basieren auf den Vorgaben der DIN 66399, einer Norm, die die Akten- und Datenträgervernichtung regelt. Diese Norm umfasst die Definition von Begriffen, die Klassifizierung von Datenträgern sowie Anforderungen an Anlagen und Prozesse. Seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die das Bundesdatenschutzgesetz abgelöst hat, ist die Einhaltung dieser Norm der Standard für die Sicherheit bei der Datenvernichtung. Unternehmen, die die Vorgaben erfüllen, erhalten entsprechende Zertifikate. Die Norm definiert Schutzklassen für verschiedene Arten von Daten und teilt Datenträger in Kategorien ein. Für jede Kombination aus Schutzklasse und Datenträger werden verschiedene Sicherheitsstufen festgelegt, die die Anforderungen an die Zerkleinerung von Akten und Datenträgern definieren.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

    Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

    Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

    Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

  • Sicherheitsstufen

    Es werden sieben Sicherheitsstufen definiert. Diese legen fest, wie stark ein Datenträger zerkleinert werden muss und welcher Aufwand mit einer Rekonstruktion einhergeht. Jede Schutzklasse kann mit bestimmten Sicherheitsstufen behandelt werden. Teilweise gibt es auch Überschneidungen: So kann die Sicherheitsstufe 3 für Unterlagen der Schutzklassen 1 und 2 Anwendung finden.

    Die Stufen sind sehr granular eingeteilt. In der Praxis ist bereits oft bei Sicherheitsstufe 3 gewährleistet, dass eine Wiederherstellung fast unmöglich ist.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG in Bonn

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Ganz pauschal lässt sich diese Frage leider nicht beantworten. Es gelten gesetzliche Aufbewahrungsfristen für unterschiedliche Dokumente. Im Einzelnen hängt es von der Art des Dokuments ab. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Steuerberater, welche Fristen gelten.

Grob gesagt müssen Privatpersonen eine Frist von zwei Jahren einhalten. Für Unternehmen gilt im Allgemeinen eine Frist von zehn Jahren.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem das Dokument erstellt wurde. Für Privatleute heißt das, dass die meisten Unterlagen aus 2020 nicht mehr aufbewahrt werden müssen. Unternehmen können die überwiegende Zahl der Dokumente aus 2013 entsorgen. Beachten Sie jedoch bitte Abweichungen und erkundigen Sie sich im Zweifel!.

Gibt es die Aktenvernichtung nur in Bonn?

Akten vernichten wir nicht nur in Bonn, sondern in Großteilen des Ruhrgebiets. Nutzen Sie unsrer PLZ-Suche.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

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