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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Bocholt

Einstieg

Wenn Ihre Aktenarchive überquellen, sorgt eine Aktenvernichtung in Bocholt für Abhilfe. Wir bieten Ihnen eine zertifizierte und sichere Vernichtung Ihrer Dokumente, damit Sie wieder Platz schaffen und gleichzeitig den Datenschutz gewährleisten.

Zahlung auf Rechnung – volle Transparenz
Sie zahlen erst nach der erfolgreichen Vernichtung und Abholung Ihrer Akten – ohne Risiko.

Wichtige Hinweise zur Lieferung und Nutzung

  • Behälter sollten ebenerdig platziert werden. Der Transport über Treppen ist nur in Ausnahmefällen möglich. Kunden haften für etwaige Schäden.
  • Um Datenschutz- und Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden, dürfen die Behälter nicht im Freien stehen.

Hinweise zur Stellzeit und Miete

  • Einmalige Bestellung: Sie können den Behälter kostenfrei für 1 bis 3 Wochen behalten oder ihn innerhalb von 15-20 Minuten sofort befüllen lassen.
  • Dauergestellung: Regelmäßige Leerungen innerhalb von 4 Wochen sind kostenlos. Ab einer Standzeit von über 6 Wochen wird eine Mietgebühr fällig.
Informationen zur Aktenvernichtung in Bocholt
Tonnengrößen 240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

In Bocholt stehen Ihnen unsere Sicherheitsbehälter aus widerstandsfähigem Metall für eine professionelle Aktenvernichtung zur Verfügung. Sie sind in mehreren Größen erhältlich und lassen sich flexibel an Ihren Bedarf anpassen. Die abschließbare Konstruktion stellt sicher, dass Ihre Akten zuverlässig geschützt sind und kein unbefugter Zugriff erfolgen kann.

Mit unseren übersichtlichen Grafiken finden Sie schnell den richtigen Behälter. Alternativ beraten wir Sie gerne persönlich. Die Bestellung erfolgt einfach und bequem online. Unsere langlebigen Behälter sorgen für eine sichere Aufbewahrung und schützen Ihre Dokumente zuverlässig vor äußeren Einflüssen.

VERTRAG

In Bocholt legen wir Wert auf eine flexible Aktenvernichtung, ohne langfristige Verträge oder Kündigungsfristen. Sie können zwischen einer einmaligen oder dauerhaften Lösung wählen und den passenden Behälter einfach online oder per E-Mail bestellen. Stammkunden können ihre Bestellungen auch telefonisch aufgeben.

Sie bestimmen die Stellzeit: Bei einmaligen Aufträgen können Sie den Behälter innerhalb von 20 Minuten befüllen oder bis zu 3 Wochen kostenlos behalten. Bei einer dauerhaften Nutzung stehen Ihnen feste Leerungsintervalle von wöchentlich bis hin zu 8 Wochen zur Verfügung. Falls Sie sich nicht festlegen möchten, können Sie eine Leerung „auf Abruf“ vereinbaren.

Unsere Pauschalpreise beinhalten Lieferung, Abholung, die Vernichtung sowie einen Nachweis. Die ersten 4 Wochen sind kostenfrei, erst ab einer Stellzeit von über 6 Wochen wird eine Mietgebühr berechnet.

BEZAHLUNG

Für die Aktenvernichtung in Bocholt zahlen Sie ausschließlich für die bestellte und erbrachte Leistung. Erst nachdem wir alle Nachweise über die Vernichtung Ihrer Dokumente erhalten haben, wird Ihnen die Rechnung per E-Mail zugestellt. Ob Sie unseren Service einmalig oder dauerhaft nutzen, bleibt dabei unerheblich. Wir setzen auf volle Transparenz, damit Sie genau wissen, wofür Sie bezahlen – ohne versteckte Gebühren.

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

Für die Aktenvernichtung in Bocholt stehen Ihnen spezielle Behälter zur Verfügung, in denen Sie Papierakten und ganze Aktenordner entsorgen können. Die enthaltenen Metallbügel werden nach dem Schreddern entfernt. Wir empfehlen jedoch, leere Ordner weiterzuverwenden, da sie unnötig Platz im Behälter beanspruchen.

Andere Materialien wie Festplatten, USB-Sticks oder CDs müssen separat entsorgt werden. Kunststoffprodukte wie Klarsichtfolien oder Kunststoffhefter sollten nach Möglichkeit entfernt werden, da große Mengen die Maschinen beschädigen und zusätzliche Kosten verursachen können.

SICHERE AKTENVERNICHTUNG

In Bocholt steht Datenschutz bei der Aktenvernichtung an erster Stelle. Unsere gesicherten Abläufe verhindern, dass während des Transports zur Vernichtungsanlage Unbefugte auf Ihre sensiblen Dokumente zugreifen können. Jeder Schritt wird genau protokolliert, um höchste Sicherheit zu gewährleisten.

Die Aktenordner werden vollständig geschreddert, einschließlich der Metallteile, da wir keine Einsicht in die Inhalte nehmen. Die Trennung der Metalle erfolgt erst im Recyclingprozess der Papierfabrik. Die geschredderten Papierpartikel werden zusätzlich verwirbelt, um eine Rekonstruktion zu verhindern, und anschließend zu Ballen gepresst. Diese Ballen, bekannt als "Bunte Akten", werden weiterverwertet und finden sich später in Produkten wie Küchentüchern wieder.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Bei der Aktenvernichtung nach DIN 66399 in Bocholt legen wir größten Wert auf Datenschutz. Unsere Abläufe sind so konzipiert, dass während des gesamten Transports zur Vernichtungsanlage kein unbefugter Zugriff auf Ihre Akten erfolgen kann. Jeder Schritt wird genau dokumentiert, um höchste Sicherheitsstandards zu gewährleisten.

Aktenordner werden in unserer Anlage ohne vorheriges Entfernen der Metallteile geschreddert, da wir keinen Einblick in den Inhalt nehmen. Die Trennung der Metalle erfolgt später im Recyclingprozess der Papierfabrik. Das Papier wird in kleinste Partikel zerkleinert und verwirbelt, um eine Rekonstruktion auszuschließen. Anschließend werden die Schnipsel zu Ballen gepresst und als „Bunte Akten“ ins Papierrecycling gegeben – aus Ihren alten Akten entstehen so nachhaltige Produkte wie Küchentücher.

Unser Prozess gewährleistet nicht nur Datenschutz, sondern trägt auch aktiv zum Umweltschutz bei, indem recyceltes Material sinnvoll genutzt wird.

Wichtige Hinweise:

  • Die Vernichtung erfolgt nach Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2, Sicherheitsstufe P-3, DIN 66399.
  • Berufsgruppen mit Schweigepflicht (z. B. Ärzte, Anwälte) unterliegen § 203 StGB – unser geschultes Personal gewährleistet absolute Vertraulichkeit.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

    Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

    Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

    Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

  • Sicherheitsstufen

    Es werden sieben Sicherheitsstufen definiert. Diese legen fest, wie stark ein Datenträger zerkleinert werden muss und welcher Aufwand mit einer Rekonstruktion einhergeht. Jede Schutzklasse kann mit bestimmten Sicherheitsstufen behandelt werden. Teilweise gibt es auch Überschneidungen: So kann die Sicherheitsstufe 3 für Unterlagen der Schutzklassen 1 und 2 Anwendung finden.

    Die Stufen sind sehr granular eingeteilt. In der Praxis ist bereits oft bei Sicherheitsstufe 3 gewährleistet, dass eine Wiederherstellung fast unmöglich ist.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG IN Bocholt

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Die Frage "Aufbewahren oder Vernichten?" sollte sich jeder stellen, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Denn die Aufbewahrungsfristen für Dokumente variieren je nach Art und Verwendungszweck und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Während für Privatpersonen und private Haushalte die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments beträgt, sieht es bei Gewerbetreibenden, Unternehmen und gewerblichen Dokumenten oft anders aus. Hier gibt es oft längere Fristen von bis zu 10 Jahren. 

 

Doch Vorsicht ist geboten, denn es gibt oft Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. Wie z.B. zuletzt die Anpassung im Bürokratieentlastungsgesetz IV mit verkürzten Aufbewahrungsfrist von nun 8 statt 10 Jahren von Buchungsbelegen. Daher ist es ratsam, sich mit einem Steuerberater oder Fachexperten in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden. Jeder Fall ist individuell und erfordert eine genaue Prüfung. 

Also, bevor Sie Ihre Dokumente einfach vernichten, sollten Sie sich unbedingt über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben informieren. Denn wer weiß, vielleicht haben Sie ja noch Verwendung für die Dokumente in der Zukunft.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Die Aufbewahrungsfristen für Privat- und Geschäftsunterlagen sind ein wichtiger Aspekt, den jeder beachten sollte, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Die Fristen variieren je nach Art und Verwendungszweck der Dokumente und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Für Privatpersonen und private Haushalte beträgt die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments. Dies gilt beispielsweise für Kontoauszüge, Rechnungen oder Quittungen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: So sollten beispielsweise Unterlagen rund um den Kauf oder Verkauf von Immobilien mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

Für Gewerbetreibende und Unternehmen gelten oft längere Aufbewahrungsfristen. Diese sind für Buchhaltungsunterlagen gesetzlich festgeschrieben und liegen zwischen 6 und 10 Jahren. So müssen beispielsweise Geschäftsunterlagen wie Handelsbücher, Inventare oder Jahresabschlüsse mindestens 6 Jahre aufbewahrt werden. Bei Steuerunterlagen beträgt die Frist sogar 10 Jahre.

Doch Vorsicht ist geboten: Es gibt auch Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. So müssen beispielsweise bestimmte Dokumente wie Arbeitsverträge oder Lohnabrechnungen mindestens 2 Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses aufbewahrt werden.

Es ist daher wichtig, sich über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben zu informieren, um keine wichtigen Dokumente zu früh zu vernichten oder aus Versehen zu lange aufzubewahren.

Bieten Sie Ihre Entsorgungsleistung nur in dieser Region (zur Aktenvernichtung Bocholt) an?

Die Aktenvernichtung wird durch uns in ganz Deutschland angeboten. Sie möchten gerne das Leistungsportfolio der SERO Entsorgung für Ihre Region einsehen?

Kein Problem, verraten Sie uns nur Ihre Postleitzahl in unserer PLZ-Suche.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

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