Entsorgen wir auch bei Ihnen? Entdecken Sie unseren Service in Ihrer Region! Nutzen Sie hierzu unsere PLZ-Suche.

Wir entsorgen Akten und mehr in ganz Deutschland

Aktenvernichtung Baden-Baden

Schnelleinstieg

Durch unser zertifiziertes Verfahren zur Aktenvernichtung in Baden-Baden bieten wir Ihnen eine sichere Möglichkeit, Ihre Akten zu vernichten. Egal ob Ihre Schränke voll sind oder die Schubladen überquellen, es ist für jeden an der Zeit, Platz zu schaffen. Wir bieten Ihnen als Unternehmer, Privatperson oder Gewerbetreibender die passende Lösung zur Vernichtung Ihrer Akten an. Wir empfehlen Ihnen, sich vorab über die geltenden Aufbewahrungsfristen zu informieren.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Baden-Württemberg.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

Informationen zur Aktenvernichtung in Baden-Baden 
Tonnengrößen 70 Liter 
240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 8,90 € für 70 Liter-Behälter,
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

Schützen Sie Ihre Daten effektiv! Unsere Sicherheitsbehälter ermöglichen eine sichere und zuverlässige Aktenvernichtung in Baden-Baden. Wir stellen Ihnen individuell den passenden Behälter zur Verfügung, der alle Ihre Anforderungen erfüllt. Unsere Behälter sind verschließbar, um einen maximalen Schutz vor unbefugtem Zugriff oder Einsicht Dritter zu gewährleisten. Bei dauerhaften Bestellungen wird der volle Behälter regelmäßig oder auf Abruf ausgetauscht, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

VERTRAG

Wir bieten Ihnen maximale Flexibilität mit unseren Verträgen. Bei der Aktenvernichtung in Baden-Baden binden Sie sich an eine Vertragslaufzeit, jedoch gibt es keine Kündigungsfristen. Sie können die gewünschte Leistung ganz einfach per E-Mail oder online bestellen. Falls Sie unsicher sind, welches Angebot für Sie am besten geeignet ist, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Beratung zur Verfügung. Sie haben die Wahl, ob wir Ihre Akten dauerhaft oder einmalig vernichten sollen.

BEZAHLUNG

Sie zahlen nur für die Leistung, die Sie bestellt haben. Unsere Pauschalpreise für die Aktenvernichtung in Baden-Baden bieten Ihnen maximale Preistransparenz. Erst nachdem die Leistung erbracht wurde, stellen wir Ihnen eine Rechnung aus. Diese erhalten Sie bequem per E-Mail. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie unsere Aktenvernichtung einmalig oder regelmäßig in Anspruch nehmen.

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

Da Ihre Akten in Sicherheitsbehältern transportiert werden und wir keinen Zugriff darauf haben, ist es wichtig, dass sich in den Behältern ausschließlich Akten und Dokumente aus Papier befinden. Andere Datenträger wie USB-Sticks oder Festplatten müssen separat vernichtet werden. Im Behälter können auch ganze Ordner entsorgt werden, da diese geschreddert werden. Das Papier wird anschließend von den Metallteilen getrennt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Kunststoffe wie Klarsichtfolien oder Plastikordner nicht mit entsorgt werden dürfen. Bei größeren Mengen können hier zusätzliche Kosten entstehen. Wenn Sie Fragen dazu haben, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

SICHERE AKTENVERNICHTUNG in Baden-Baden

Der Datenschutz hat während des gesamten Prozesses der Aktenvernichtung in Baden-Baden höchste Priorität. Sobald Sie Ihre Akten an unseren Fahrer übergeben haben, hat keine Person Zugriff oder Einsicht auf Ihre Unterlagen. Unsere zertifizierten Abläufe gewährleisten eine sichere Vernichtung. Die Akten werden vollständig geschreddert, einschließlich ganzer Ordner. Metallbügel und andere Metallteile werden erst nach dem Schreddern entfernt und in der Papierfabrik aussortiert. Durch den Schredderprozess werden die Dokumente stark zerkleinert, was eine Wiederherstellung nahezu unmöglich macht. Um eine zusätzliche Rekonstruktion zu erschweren, werden die Papierteile nachträglich nochmals vermischt. Abschließend werden die großen Mengen an Papierschnipseln zu Ballen gepresst und dem Recyclingprozess zugeführt. Aus diesen Ballen entstehen oft Recyclingprodukte wie Hygienepapier, Küchentücher oder Eierkartons. Der gesamte Prozess entspricht den Vorgaben der DIN 66399 und ist DSGVO-konform.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Unsere Prozesse zur Akten- und Datenträgervernichtung folgen den Vorgaben der DIN 66399. Diese Norm definiert die Standards für die sichere Vernichtung von Akten und Datenträgern, angefangen bei der Klassifizierung bis hin zu den Anforderungen an Anlagen und Abläufe. Seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Einhaltung dieser Norm der Standard für die Sicherheit in der Datenvernichtung. Unternehmen, die die Vorgaben erfüllen, erhalten entsprechende Zertifikate. Die Norm legt Schutzklassen für verschiedene Arten von Daten fest und kategorisiert die Datenträger. Basierend auf der Kombination aus Schutzklasse und Datenträger werden verschiedene Sicherheitsstufen definiert, die die Anforderungen an die Zerkleinerung der Akten und Datenträger festlegen.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

    Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

    Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

    Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

  • Sicherheitsstufen

    Es werden sieben Sicherheitsstufen definiert. Diese legen fest, wie stark ein Datenträger zerkleinert werden muss und welcher Aufwand mit einer Rekonstruktion einhergeht. Jede Schutzklasse kann mit bestimmten Sicherheitsstufen behandelt werden. Teilweise gibt es auch Überschneidungen: So kann die Sicherheitsstufe 3 für Unterlagen der Schutzklassen 1 und 2 Anwendung finden.

    Die Stufen sind sehr granular eingeteilt. In der Praxis ist bereits oft bei Sicherheitsstufe 3 gewährleistet, dass eine Wiederherstellung fast unmöglich ist.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG IN Baden-Baden

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Um genaue Informationen zu einzelnen Dokumenten zu erhalten, empfiehlt es sich immer, Ihren Steuerberater zu kontaktieren. Da es verschiedene Arten von Dokumenten gibt, gibt es leider keine pauschale Antwort. In den meisten Fällen müssen Privatpersonen die meisten Dokumente für 2 Jahre aufbewahren. Gewerbetreibende müssen in der Regel Dokumente für 10 Jahre aufbewahren. Die genaue Dauer ist in den Aufbewahrungsfristen festgelegt.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Unter Berücksichtigung der geltenden Aufbewahrungsfristen können Privatpersonen in der Regel viele Dokumente nach 2 Jahren und Gewerbetreibende nach 10 Jahren vernichten. Die Aufbewahrungsfrist beginnt in dem Jahr, in dem die Dokumente erstellt wurden. Das bedeutet, dass Privatpersonen Ende 2023 Dokumente vernichten können, die im Jahr 2021 erstellt wurden. Gewerbetreibende müssen diese Dokumente in der Regel länger aufbewahren und können oft erst Akten von 2013 vernichten. Wenn Sie sich unsicher sind, empfehlen wir Ihnen, Ihren Steuerberater zu konsultieren.

Entsorgen Sie Akten nur in Baden-Baden?

Wir vernichten Akten in ganz Baden Württemberg und fast ganz Deutschland.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular: