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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Arnsberg

Schnelleinstieg

Mit unserer zertifizierten Aktenvernichtung in Arnsberg bieten wir Ihnen eine sichere Möglichkeit, Ihre Akten zu vernichten. Egal ob Ihre Schränke voll sind oder die Schubladen überquellen, es ist für jeden an der Zeit, Platz zu schaffen. Wir bieten Ihnen als Unternehmer, Privatperson oder Gewerbetreibender die passende Lösung zur Vernichtung Ihrer Akten an. Es ist ratsam, sich vorab über die geltenden Aufbewahrungsfristen zu informieren, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Dokumente gemäß den gesetzlichen Vorgaben vernichten.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Nordrhein Westfalen.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

 

Informationen zur Aktenvernichtung in Arnsberg 
Tonnengrößen 240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

Unsere Datenschutztonnen

Schützen Sie Ihre sensiblen Daten! Mit unseren Sicherheitsbehältern bieten wir Ihnen eine sichere und zuverlässige Aktenvernichtung in Arnsberg . Wir stellen Ihnen individuell den passenden Behälter zur Verfügung, der speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Unsere Behälter sind verschließbar, um einen maximalen Schutz vor unbefugtem Zugriff oder Einsicht Dritter zu gewährleisten. Bei dauerhaften Bestellungen wird der volle Behälter regelmäßig oder auf Abruf von uns ausgetauscht, sodass Sie sich keine Sorgen um die Entsorgung Ihrer Akten machen müssen.

Vertragsinformationen

Unsere Verträge zur Aktenvernichtung in Arnsberg bieten Ihnen maximale Flexibilität. Sie sind an eine Vertragslaufzeit gebunden, jedoch gibt es keine Kündigungsfristen. Sie können die gewünschte Leistung ganz einfach per E-Mail oder online bestellen. Falls Sie unsicher sind, welches Angebot für Sie am besten geeignet ist, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Beratung zur Verfügung. Sie haben die Wahl, ob Sie Ihre Akten dauerhaft oder einmalig von uns vernichten lassen möchten.

Bezahlung

Sie bezahlen nur für die tatsächlich erbrachte Leistung. Mit unseren Pauschalpreisen für die Aktenvernichtung in Arnsberg bieten wir Ihnen maximale Preistransparenz. Erst nachdem die Leistung erbracht wurde, stellen wir Ihnen eine Rechnung aus. Diese erhalten Sie bequem per E-Mail. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie unser Angebot zur Aktenvernichtung einmalig oder regelmäßig nutzen.

Was gehört in die Tonne

Da Ihre Akten in Sicherheitsbehältern transportiert werden und wir keinen Einblick in den Inhalt haben, ist es wichtig, dass sich in den Behältern ausschließlich Akten und Dokumente aus Papier befinden. Andere Datenträger wie USB-Sticks oder Festplatten müssen separat vernichtet werden. Im Behälter können auch ganze Ordner entsorgt werden. Diese werden geschreddert und das Papier wird anschließend von den Metallteilen getrennt. Kunststoffe wie Klarsichtfolien oder Plastikordner dürfen nicht mit entsorgt werden, da dies zu erheblichen Mehrkosten führen kann, insbesondere bei größeren Mengen. Wenn Sie Fragen dazu haben, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Ablauf der Aktenvernichtung

Während des gesamten Prozess der Aktenvernichtung in Arnsberg steht der Datenschutz an oberster Stelle. Ab der Übergabe von Ihnen an unseren Fahrer hat keine Person Zugriff oder Einsicht auf Ihre Akten. Unsere zertifizierten Abläufe garantieren eine sichere Vernichtung.

Die Akten werden komplett, auch inkl. ganzer Ordner, geschreddert. Die Entfernung von zum Beispiel Metallbügeln ist erst danach möglich. Diese und andere Metallteile werden in der Papierfabrik aussortiert. Durch das Schreddern wird das Papier sehr stark zerkleinert. Hier ist es so gut wie unmöglich die Dokumente wiederherzustellen. Damit eine Rekonstruktion zusätzlich erschwert wird, werden die Papierteile nachträglich nochmal vermischt. Abschließend werden die großen Mengen an Papierschnipseln in Ballen gepresst und dem Recyclingprozess zugeführt. Daraus entstehen oft Recyclingprodukte wie zum Beispiel Hygienepapier, Küchentücher oder Eierkartons. Der gesamte Prozess unterliegt der DIN 66399 und ist DSGVO-konform.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Unsere Prozesse zur Akten- und Datenträgervernichtung entsprechen den Vorgaben der DIN 66399. Diese Norm legt die Standards für die sichere Vernichtung von Akten und Datenträgern fest, angefangen von der Definition der Begriffe bis hin zu Anforderungen an Anlagen und Abläufe. Seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die das Bundesdatenschutzgesetz abgelöst hat, ist die Einhaltung dieser Norm der Standard für die Sicherheit in der Datenvernichtung. Unternehmen, die die Vorgaben der Norm erfüllen, erhalten entsprechende Zertifikate. Die Norm definiert Schutzklassen für verschiedene Arten von Daten und teilt Datenträger in Kategorien ein. Für jede Kombination aus Schutzklasse und Datenträger werden verschiedene Sicherheitsstufen festgelegt, die die Anforderungen an die Zerkleinerung der Akten oder Datenträger definieren.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

    Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

    Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

    Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

  • Sicherheitsstufen

    Es werden sieben Sicherheitsstufen definiert. Diese legen fest, wie stark ein Datenträger zerkleinert werden muss und welcher Aufwand mit einer Rekonstruktion einhergeht. Jede Schutzklasse kann mit bestimmten Sicherheitsstufen behandelt werden. Teilweise gibt es auch Überschneidungen: So kann die Sicherheitsstufe 3 für Unterlagen der Schutzklassen 1 und 2 Anwendung finden.

    Die Stufen sind sehr granular eingeteilt. In der Praxis ist bereits oft bei Sicherheitsstufe 3 gewährleistet, dass eine Wiederherstellung fast unmöglich ist.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

Fragen zur Aktenvernichtung in Arnsberg

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Um eine genaue Auskunft über die Aufbewahrungsdauer einzelner Dokumente zu erhalten, empfiehlt es sich, Ihren Steuerberater zu kontaktieren. Da es verschiedene Arten von Dokumenten gibt, gibt es leider keine pauschale Antwort. In den meisten Fällen müssen Privatpersonen die meisten Dokumente für 2 Jahre aufbewahren, während Gewerbetreibende in der Regel eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren haben. Die genaue Dauer ist in den Aufbewahrungsfristen festgelegt. Es ist wichtig, sich an diese Fristen zu halten, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Unter Berücksichtigung der geltenden Aufbewahrungsfristen können Privatpersonen in der Regel viele Dokumente nach 2 Jahren und Gewerbetreibende nach 10 Jahren vernichten. Es ist wichtig zu beachten, dass die Aufbewahrungsfrist ab dem Jahr beginnt, in dem die Dokumente erstellt wurden. Das bedeutet, dass Privatpersonen Ende 2023 Dokumente vernichten können, die im Jahr 2021 erstellt wurden. Gewerbetreibende müssen diese Dokumente in der Regel länger aufbewahren und können oft erst Akten aus dem Jahr 2013 vernichten. Wenn Sie sich unsicher sind, empfehlen wir Ihnen, Ihren Steuerberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass Sie die geltenden Vorschriften einhalten.

Entsorgen Sie Akten nur in Arnsberg?

Nein. Nutzen Sie bitte unsere PLZ-Suche.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

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