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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Köln

Schnelleinstieg

Wenn sich die Aktenberge stapeln und der Platz knapp wird, ist eine Aktenvernichtung die richtige Abhilfe. Wir sind Ihr Partner für die Aktenvernichtung in Köln. Damit haben Sie wieder Platz im Regal. Zudem garantieren wir Ihnen die Sicherheit Ihrer Daten durch ein zertifiziertes Verfahren.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Nordrhein Westfalen.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

Informationen zur Aktenvernichtung in Köln
Tonnengrößen 240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

Unsere Aktenvernichtungstonnen

Unsere Sicherheitsbehälter sind in drei verschiedenen Größen verfügbar, bestehen aus Metall und sind verschließbar.

Informationen zum Vertrag

Wenn Sie uns mit der Aktenvernichtung beauftragen, haben Sie nur die Möglichkeit eine einmalige Abholung in Auftrag geben.

Es besteht keine Vertragsbindung. Es handelt sich um einen einmaligen Vertrag, der mit Begleichung der Rechnung abgeschlossen ist. Die Preise beziehen sich jeweils auf eine Leerung inklusive Bereitstellung der Tonnen und Transport.

Bezahlung

Sie bekommen die Rechnung für unsere Services kurz nach der Ausführung des Auftrags zugestellt. Wenn Sie eine regelmäßige Leerung wünschen, erfolgt die Rechnungsstellung einmal monatlich.

Auf Wunsch ziehen wir den Rechnungsbetrag per Lastschriftverfahren von ihrem Konto ein.

Was gehört in die Aktenvernichtungstonne?

Sie können neben Ihren Papierdokumenten auch Aktenordner in der Tonne entsorgen. Diese müssen jedoch aus Pappe bestehen. Gleiches gilt für Dokumentenmappen. Mappen und Ordner aus Kunststoff können nicht in der Tonne entsorgt werden.

Bitte entfernen Sie außerdem Klarsichtfolien, bevor Sie Ihre Unterlagen im Behälter entsorgen. Es dürfen zudem keine Datenträger wie SD-Karten und USB-Sticks entsorgt werden.

Sichere Aktenvernichtung

Während des gesamten Prozesses sind Ihre Daten sicher. Die abschließbaren Behälter gewährleisten, dass keine unbefugten Einblicke möglich sind. Der gesamte Transport der Akten wird dokumentiert. In der Anlage zur Aktenvernichtung angekommen, entfernen wir zunächst die metallenen Bestandteile (z.B. Teile der Aktenordner).

Anschließend werden die Unterlagen in kleine Stücke geschreddert. Die Maße der entstehenden Partikel betragen maximal 1,8 x 1,8 cm. Für zusätzliche Sicherheit verwirbeln wir die Partikel zuweilen.

Im Anschluss pressen wir die Aktenschnipsel zu Ballen. Diese kommen bei Recycling zum Einsatz und werden bspw. zu Hygienepapieren verarbeitet. Der gesamte Prozess folgt den Bestimmungen der DIN 66399.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

Din 66399 Norm zur Aktenvernichtung

Im Zuge der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die DIN 66399 verbindlich geworden. Diese Norm legt fest, wie Akten- und Datenträgervernichtung zu gestalten ist. Dabei werden zunächst Grundbegriffe definiert und verschiedene Daten- und Datenträgertypen unterschieden. Darauf aufbauend werden Bestimmungen für die Vernichtung einzelner Datentypen getroffen. Des Weiteren legt die Norm Anforderungen an den Prozess und die Vernichtungsanlage fest. Ziel ist es, eine Aktenvernichtung zu etablieren, bei der der Datenschutz gewährleistet ist. Eine Einhaltung der Bestimmungen wird mit einem Zertifikat bescheinigt.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Zur besseren Klassifizierung von Daten legt werden drei Schutzklassen festgelegt. Diese orientieren sich an dem Inhalt der Unterlagen und dem möglichen Schaden bei einer unerwünschten Veröffentlichung.

    Schutzklasse 1: normaler Schutzbedarf – interne Daten, deren Veröffentlichung unangenehme Folgen haben kann

    Schutzklasse 2: hoher Schutzbedarf – vertrauliche Daten, deren Veröffentlichung für betroffene enorme Folgen haben kann

    Schutzklasse 3: sehr hoher Schutzbedarf – geheime Daten, deren Veröffentlichung Gefahr für Leib und Leben bedeutet

  • Sicherheitsstufen

    Es werden sieben Sicherheitsstufen festgelegt. Dabei können nicht alle Sicherheitsstufen für jede Schutzklasse angewendet werden. Je höher die Sicherheitsstufe, desto kleiner werden die Datenträger geschreddert. Es erhöht sich somit mit jeder Stufe die Sicherheit, dass die enthaltenen Daten tatsächlich zerstört werden und eine Rekonstruktion nicht mehr möglich ist.

    Je höher die Sicherheitsstufe, desto aufwendiger ist die Vernichtung der Daten. Für die meisten Akten von Unternehmen und Privatleuten reicht die Sicherheitsstufe 3 für die Datenvernichtung völlig aus.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

Fragen zur Aktenvernichtung in Köln

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Die Frage "Aufbewahren oder Vernichten?" sollte sich jeder stellen, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Denn die Aufbewahrungsfristen für Dokumente variieren je nach Art und Verwendungszweck und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Während für Privatpersonen und private Haushalte die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments beträgt, sieht es bei Gewerbetreibenden, Unternehmen und gewerblichen Dokumenten oft anders aus. Hier gibt es oft längere Fristen von bis zu 10 Jahren. 

 

Doch Vorsicht ist geboten, denn es gibt oft Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. Wie z.B. zuletzt die Anpassung im Bürokratieentlastungsgesetz IV mit verkürzten Aufbewahrungsfrist von nun 8 statt 10 Jahren von Buchungsbelegen. Daher ist es ratsam, sich mit einem Steuerberater oder Fachexperten in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden. Jeder Fall ist individuell und erfordert eine genaue Prüfung. 

Also, bevor Sie Ihre Dokumente einfach vernichten, sollten Sie sich unbedingt über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben informieren. Denn wer weiß, vielleicht haben Sie ja noch Verwendung für die Dokumente in der Zukunft.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Die Aufbewahrungsfristen für Privat- und Geschäftsunterlagen sind ein wichtiger Aspekt, den jeder beachten sollte, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Die Fristen variieren je nach Art und Verwendungszweck der Dokumente und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Für Privatpersonen und private Haushalte beträgt die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments. Dies gilt beispielsweise für Kontoauszüge, Rechnungen oder Quittungen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: So sollten beispielsweise Unterlagen rund um den Kauf oder Verkauf von Immobilien mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

Für Gewerbetreibende und Unternehmen gelten oft längere Aufbewahrungsfristen. Diese sind für Buchhaltungsunterlagen gesetzlich festgeschrieben und liegen zwischen 6 und 10 Jahren. So müssen beispielsweise Geschäftsunterlagen wie Handelsbücher, Inventare oder Jahresabschlüsse mindestens 6 Jahre aufbewahrt werden. Bei Steuerunterlagen beträgt die Frist sogar 10 Jahre.

Doch Vorsicht ist geboten: Es gibt auch Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. So müssen beispielsweise bestimmte Dokumente wie Arbeitsverträge oder Lohnabrechnungen mindestens 2 Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses aufbewahrt werden.

Es ist daher wichtig, sich über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben zu informieren, um keine wichtigen Dokumente zu früh zu vernichten oder aus Versehen zu lange aufzubewahren.

Bieten Sie Ihre Entsorgungsleistung nur in dieser Region (zur Aktenvernichtung Köln) an?

Die Aktenvernichtung wird durch uns in ganz Deutschland angeboten. Sie möchten gerne das Leistungsportfolio der SERO Entsorgung für Ihre Region einsehen?

Kein Problem, verraten Sie uns nur Ihre Postleitzahl in unserer PLZ-Suche.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

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