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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Görlitz

Schnelleinstieg

In einer dynamischen Stadt wie Görlitz, in der Aktenschränke schnell voll werden, ist es oft notwendig, Akten zu vernichten. Sobald die Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind, ist es wichtig, eine zuverlässige und sichere Lösung zu finden. Mit unserem Angebot zur Aktenvernichtung bieten wir Ihnen sowohl dauerhafte als auch einmalige Lösungen an, die perfekt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Profitieren Sie von unseren günstigen Pauschalpreisen, bei denen es keine versteckten Kosten gibt und Sie nicht an langfristige Verträge gebunden sind.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Sachsen.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

Informationen zur Aktenvernichtung in Görlitz
Tonnengrößen 240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Behälter und angefangenen Monat
Transportkosten keine

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

In Görlitz stellen wir Ihnen eine Auswahl an Sicherheitsbehältern in verschiedenen Größen zur Verfügung. Alle Behälter sind mit einem zuverlässigen Verschlusssystem ausgestattet, um sicherzustellen, dass Ihre Akten vor unbefugtem Zugriff geschützt sind. Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung, um Sie bei der Auswahl des passenden Behälters zu beraten.

VERTRAG

In Görlitz bieten wir Ihnen verschiedene Vertragsmöglichkeiten an, damit Sie individuell entscheiden können, ob Sie eine dauerhafte Betreuung wünschen oder ob ein einmaliger Service ausreicht. Gerne beraten wir Sie persönlich, um die beste Option für Sie zu finden. Bei uns gibt es keine Vertragsbindung und keine Kündigungsfristen zu befürchten. Bei einer Bestellung können Sie direkt die gewünschte Stelldauer auswählen und entscheiden, ob der Behälter sofort befüllt werden soll oder ob er bis zu 3 Wochen kostenfrei bei Ihnen stehen bleiben soll. Bei einer dauerhaften Vernichtung haben Sie die Möglichkeit, den Tauschrhythmus oder einen Tausch auf Abruf zu wählen. Eine Stelldauer von bis zu 4 Wochen ist immer kostenfrei enthalten. Erst wenn der Behälter länger als 4 Wochen ohne Tausch bei Ihnen bleibt, fällt eine geringe Mietgebühr an (siehe oben).

BEZAHLUNG

Die Bezahlung erfolgt einfach und bequem per Rechnung. Sobald die Leistung erbracht wurde, erhalten Sie die Rechnung per E-Mail zugeschickt. Auf der Rechnung wird dokumentiert, dass die Aktenvernichtung gemäß den entsprechenden DIN-Vorgaben durchgeführt wurde. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie eine einmalige Leistung gebucht haben oder dauerhaft Kunde sind.

WAS DARF IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

In Görlitz können Sie in unseren Behältern zur Aktenvernichtung alle Papiere und Kartonagen entsorgen. Sie können auch ganze Aktenordner mit Metallbügeln hineingeben, obwohl wir empfehlen, die Bügel zu entfernen, um Platz zu sparen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass keine anderen Fremdstoffe oder elektronische und optische Datenträger in den Behälter gelangen dürfen. Bitte sortieren Sie Folien und Kunststoffe vorher aus. Datenträger wie Festplatten, CDs oder USB-Sticks müssen separat gesammelt und entsorgt werden. Gerne stehen wir Ihnen für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

UNSERE SICHERE AKTENVERNICHTUNG IN Görlitz

Während der Aktenvernichtung in Görlitz legen wir großen Wert auf den Datenschutz und halten uns strikt an die Vorgaben der DIN 66399. Dadurch können wir Ihnen eine zuverlässige und sichere Vernichtung Ihrer Akten garantieren. Unsere Sicherheitsbehälter sind robust und gewährleisten den Schutz Ihrer Dokumente während des Transports zur Vernichtungsanlage. In der Anlage werden die Akten und sogar ganze Ordner direkt geschreddert. Anschließend erfolgt eine Sortierung, bei der Fremdstoffe wie beispielsweise Metallbügel von Aktenordnern aussortiert werden. Die entstandenen Schnipsel werden in großen Mengen verwirbelt und zu Ballen gepresst. Durch diesen Prozess wird eine Wiederherstellung der Akten nahezu unmöglich gemacht.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Unsere Arbeitsabläufe orientieren sich an den Richtlinien der DIN 66399. Diese Norm regelt die sichere Vernichtung von Akten und Datenträgern, angefangen bei der Definition der Begriffe bis hin zu Anforderungen an die technischen Anlagen und Prozesse. Seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die das Bundesdatenschutzgesetz abgelöst hat, ist die DIN 66399 der maßgebliche Standard für die Gewährleistung der Datensicherheit. Durch die Einhaltung dieser Vorgaben können entsprechende Zertifikate erlangt werden.

Die Norm definiert Schutzklassen für verschiedene Arten von Daten und unterteilt Datenträger in verschiedene Kategorien. Für jede Kombination aus Schutzklasse und Datenträger werden spezifische Sicherheitsstufen festgelegt, die die Anforderungen an die Zerkleinerung der Akten oder Datenträger definieren.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

    Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

    Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

    Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

  • Sicherheitsstufen

    Es werden sieben Sicherheitsstufen definiert. Diese legen fest, wie stark ein Datenträger zerkleinert werden muss und welcher Aufwand mit einer Rekonstruktion einhergeht. Jede Schutzklasse kann mit bestimmten Sicherheitsstufen behandelt werden. Teilweise gibt es auch Überschneidungen: So kann die Sicherheitsstufe 3 für Unterlagen der Schutzklassen 1 und 2 Anwendung finden.

    Die Stufen sind sehr granular eingeteilt. In der Praxis ist bereits oft bei Sicherheitsstufe 3 gewährleistet, dass eine Wiederherstellung fast unmöglich ist.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG IN Görlitz

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Es ist wichtig zu beachten, dass Unternehmen und Gewerbetreibende in der Regel eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren haben, während Privatpersonen eine deutlich kürzere Frist von 2 Jahren haben. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel, insbesondere für Urkunden, Titel und andere spezifische Dokumente, die längere oder kürzere Fristen haben können. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, sich immer bei Ihrem Steuerberater zu informieren, um sicherzustellen, dass Sie die richtigen Aufbewahrungsfristen einhalten.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Wenn Sie die Aufbewahrungsfristen berücksichtigen, können Sie beispielsweise folgende Akten vernichten:

  • Privatpersonen: Ende 2023 können Akten vernichtet werden, die vor 2 Jahren, also 2021, erstellt wurden.
  • Gewerbetreibende und Unternehmer: Hier können Ende 2023 Dokumente aus 2013 vernichtet werden, also von vor 10 Jahren.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es Ausnahmen gibt, die längere Aufbewahrungsfristen haben können. Um sicherzugehen, empfehlen wir immer eine individuelle Prüfung durch einen Fachmann wie Ihren Rechtsanwalt.

Vernichten Sie Akten auch im Umkreis von Görlitz?

Ja, vernichten Akten sogar in ganz Sachsen.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular: